In einer aktuellen Broschüre erklärt der Verfassungsschutz, welche Symbole und Slogans seiner Einschätzung nach auf Extremismus und Antisemitismus hindeuten können.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will mit zwei neuen Veröffentlichungen zu verschiedenen Formen von Antisemitismus aufklären. Zudem informiert es über solche Formen der Palästina-Solidarität, die von der Behörde als extremistisch eingeschätzt werden.
Auf seiner Webseite widmet der Verfassungsschutz nicht religiös geprägten propalästinensischen Gruppierungen jetzt ein neues Unterkapitel. Darin heißt es: „Insbesondere in Berlin hat sich ein harter Kern gebildet, der sich zu einem relevanten Teil aus extremistischen Personen und Gruppierungen zusammensetzt.“ Auf Pro-Palästina-Veranstaltungen komme es regelmäßig zu «Äußerungen oder Darstellungen mit antiisraelischen, teils auch antisemitischen Inhalten».
Charakteristisch für den säkularen propalästinensischen Extremismus sei, dass Israels Politik und das Handeln der israelischen Sicherheitskräfte gegenüber der palästinensischen Bevölkerung bei den teils persönlich oder familiär betroffenen Anhängern in Teilen starke negative Emotionen gegenüber Israel auslösten. Diese Gefühle würden „aufgrund der jüdischen Prägung Israels wiederum auf Jüdinnen und Juden insgesamt projiziert“.
Zuletzt habe sich die Zusammenarbeit solcher propalästinensischen Gruppierungen mit deutschen Linksextremisten weiter intensiviert, auch durch gemeinsam organisierte Veranstaltungen und Demonstrationen.
Zu den Symbolen und Erkennungszeichen extremistischer Pro-Palästina-Aktivisten zählt der Verfassungsschutz unter anderem die aufgeschnittene Wassermelone – wenn diese den Umriss des Staates Israel nachzeichnet. Auch bei der Parole «From the river to the sea – Palestine will be free» (gemeint ist: vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer – Palästina wird frei sein) muss man genau hinschauen. Denn deutsche Gerichte haben bereits festgestellt, dass dieser Slogan nur dann als problematisch zu werten sei, wenn er sich erkennbar auf die in Deutschland als Terrororganisation verbotene islamistische Hamas bezieht.
Der Hamas ordnet der Verfassungsschutz auch das rote Dreieck zu, das häufiger bei propalästinensischen Kundgebungen zu sehen ist. Tatsächlich tauchte das Dreieck in Propagandavideos der Kassam-Brigaden, des militärischen Arms der Hamas, auf, um Angriffsziele zu markieren. Genau wie die aufgeschnittene Wassermelone nutzen Palästinenser das rote Dreieck aber auch als Ersatz für die grün-weiß-rot-schwarze Palästina-Flagge, nachdem das Zeigen der Flagge in den besetzten Gebieten nach dem Sechs-Tage-Krieg 1967 verboten worden war.
Amnesty International hat im Jahresbericht 2025 im Hinblick auf Deutschland aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Gewalt gegen friedliche Teilnehmer von Pro-Palästina-Demonstrationen angeprangert. Besorgt zeigt sich die Menschenrechtsorganisation auch über Einschränkungen der Meinungsfreiheit, etwa wenn bei Demos pauschal das Rufen arabischer oder hebräischer Slogans untersagt werde. Das Verbot des Rufs „From the River to the Sea“ und dessen Durchsetzung wird von Amnesty als „pauschale Kriminalisierung“ kritisiert.
Hessen hat vergangene Woche im Bundesrat einen Antrag gestellt, die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel unter Strafe zu stellen. Das Vorhaben wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Der hessische Justizminister, Christian Heinz (CDU), sagte, Kritik am Handeln der israelischen Regierung bleibe auch dann legitim, wenn dieser Gesetzesvorschlag verabschiedet werden sollte. Allerdings halten Juristen diesen Vorschlag für verfassungswidrig. (dpa, iQ)