Niedersachsen

Kein Kopftuch während Arbeitszeit – AWO rechtfertigt Entscheidung

Eine muslimische Psychologin aus Niedersachsen hatte sich bei der AWO beworben und wurde aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt. Nun veröffentlicht die AWO eine „Klarstellung“.

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06
2024
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AWO, Symbolbild (c)shutterstock, bearbeitet by iQ
AWO, Symbolbild © shutterstock, bearbeitet by iQ

Eine junge Muslimin aus Niedersachsen hatte sich bei der AWO beworben und wurde aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt. Die islamfeindliche Absage des AWO Psychiatriezentrums in Königslutter ging daraufhin auf den sozialen Medien viral. Demnach bewarb sich die 26-jährige muslimische Psychologin für eine Stelle im Psychiatriezentrum. Zuvor reichte sie ihre Bewerbungsunterlagen mit einem Foto ein, auf dem sie mit einem Kopftuch zu sehen war. Als sie zum Termin erschien, wurde ihr noch vor Beginn des Vorstellungsgesprächs mitgeteilt, dass sie mit einem Kopftuch nicht arbeiten dürfe. Auf die Frage, ob auch muslimische Patienten ihr Kopftuch ablegen müssen, wenn sie im AWO-Zentrum behandelt werden, antwortete der Mitarbeiter mit einem „Ja!“. Den Vorfall teilte die junge Muslimin auf den sozialen Medien.

AWO: „Grundsatz der religiösen Neutralität“

Nun veröffentlicht die AWO eine „Klarstellung“, indem das vorgehen gerechtfertigt wird. „Es stimmt, dass in unserem psychiatrischen Krankenhaus, der Grundsatz der religiösen (und politischen) Neutralität gilt. Diese Regelung wurde eingeführt, um eine möglichst neutrale und sichere Umgebung für alle zu gewährleisten, insbesondere bei der Therapie von Menschen mit schweren Traumata und Fluchterfahrungen. Religion wie auch Politik sind sehr sensibel und für viele Menschen aufgrund ihrer Erlebnisse schwer aufwühlende Themen, die in der Behandlung keine Rolle spielen dürfen. Deshalb gelten für alle Mitarbeitenden gleiche Regeln, die das Tragen sichtbarer religiöser Symbole wie Kreuze, Kippas und Kopftücher während der Arbeitszeiten untersagen“, so in der Klarstellung auf der Instagram-Seite des AWO-Zentrums.

Zudem wolle man mit Nachdruck klarstellen, dass Patienten mit Kopftuch bei uns in den Kliniken willkommen seien und die gleiche Behandlung und Fürsorge erhalten würden wie alle anderen. „Das AWO Psychiatriezentrum diskriminiert niemanden aufgrund ihrer oder seiner religiösen Zugehörigkeit. Jeder Mensch, unabhängig von seiner Religion oder seiner Kleidung, erhält bei uns die notwendige medizinische und psychologische Unterstützung. Wir bedauern zutiefst, wenn der Eindruck entstanden ist, dass wir Patientinnen aufgrund ihres Kopftuchs ablehnen würden. Das ist nicht der Fall. Unsere oberste Priorität ist es, allen Menschen in Not zu helfen und eine respektvolle, inklusive und und sichere Umgebung zu bieten“, erklärt das Zentrum weiter.