Herne

Kein Praktikum mit Kopftuch – Muslimin muss nach Hause

Für ihre Ausbildung muss eine Muslimin ein Praktikum im Krankenhaus absolvieren. Das wird ihr jedoch verwehrt. Grund: Ihr Kopftuch.

28
01
2022
Marien Hospital - Kopftuch
Marien Hospital in Herne © Uni RUB, bearbeitet by iQ.

Eigentlich wollte Melda nur ein dreimonatiges Pflichtpraktikum im Marien Hospital in Herne absolvieren. Doch das Krankenhaus schickte die muslimische Studentin nach zwei Wochen nach Hause, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte.

Bereits zwei Wochen ihres Praktikums hatte die junge Muslimin absolviert, als sie nach einer Schicht vom Marien Hospital angerufen wurde und auf ihr Kopftuch aufmerksam gemacht wurde. Sie wurde vor die Wahl gestellt. „Entweder Sie nehmen das Kopftuch ab, oder Sie müssen das Praktikum abbrechen“, habe es in dem Gespräch geheißen.

Die 24-jährige hat sich für ihr Kopftuch entschieden und das Praktikum beendet. „Ich fühle mich sehr diskriminiert“, sagte die 24-jährige Studentin gegenüber der „WAZ“. Sie habe kein Verständnis für dieses Vorgehen, da sie sich mit dem Kopftuch beworben habe und beim Vorstellungsgespräch auch eins trug. Für ein Statement war das Krankenhaus nicht zu erreichen.

Kein Kopftuch im Krankenhaus

Im Februar 2020 wollte eine Muslimin ein 5-tägiges Praktikum im Bereich Ergotherapie im Marien Hospital in Herne absolvieren. Doch das Krankenhaus schickte die muslimische Studentin bereits am ersten Tag nach Hause, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. „Das Tragen eines Kopftuches ist in unseren Einrichtungen nicht erlaubt“, erklärte Theo Freitag, Geschäftsführer, St. Elisabeth Gruppe – Katholische Kliniken Rhein-Ruhr, auf Anfrage von IslamiQ. Das Krankenhaus sehe es als Aufgabe ihren Patienten die beste medizinische und pflegerische Versorgung zukommen zu lassen – unabhängig von deren Religionszughörigkeit.

„Entsprechend erwarten wir von unseren Mitarbeitern ein neutrales Erscheinungsbild am Arbeitsplatz, an dem die Behandlung der Patienten im Fokus steht. Symbolische Glaubensbekenntnisse haben keinen Vorrang am Arbeitsplatz“, so Freitag.

Leserkommentare

Vera sagt:
Die Argumentation des Marien Hospitals in Herne ist nachvollziehbar, stimmig und überzeugend. Die Praktikantin sollte dafür Verständnis haben und nicht so verbissen darauf aus sein, ihr symbolisches Glaubensbekenntnis - ein verhüllendes Musliminnen-Kopftuch - ausgerechnet in den Katholischen Kliniken Rhein-Ruhr unbedingt präsentieren und tragen zu wollen. Die Hausordnung sieht dies doch grundsätzlich nicht vor. Wäre es denn gestattet, daß in Islamischen Kliniken weibliche oder männliche Praktikanten mit christlichen Glaubenssymbolen auffällig als Anhänger*innen des Katholizismus auftreten können? Und dürften dort überhaupt nicht heterosexuell orientierte Menschen gleichberechtigte Mitarbeiter (m/w/d) werden? Müßten die nicht sofort nach Hause - ganz ohne Praktikum und möglicherweise schikaniert, diskriminiert und verfolgt?
29.01.22
1:10
SONNTAGSNACHRICHTEN sagt:
Die Diskussion ist völlig überflüssig und deplatziert. Denn: 1. Liegt bereits ein entsprechendes, höchstrichterliches Urteil in ähnlicher Sache der gleichen Betreibergesellschaft vor. Demnach ist es das Weisungsrecht des Arbeitgebers. 2. Gibt es keine FFP2/FFP3-Maske welche mit Kopftuch getragen werden darf. Die Gebrauchsanweisungen / Zulassungen / Prüfungen der Maskenhersteller sehen dies nicht vor. Daher stay cool und trage kein frauenfeindliches Symbol in der Öffentlichkeit.
30.01.22
21:11
Schulze-Kraasch sagt:
Es gibt mehrere Gründe, weshalb das Krankenhaus in Herne falsch gehandelt hat. Der theologische Grund: in der Bibel gibt es die Beispielerzählung vom barmherzigen Samariter. Hiernach ist der Christ zu Toleranz aufgerufen. Ein Mensch, der einem anderen helfen will, ist in Gott, und nicht der, der die Hilfe gar aus religiösen Gründen verweigert. Das Krankenhaus in Herne hat verhindert, dass die Praktikantin bei ihnen eine gute Ausbildung erhält und durch ihre soziale Arbeit Gutes für den Mitmenschen tuen kann. Der rechtliche Grund: das katholische Krankenhaus ist ein Lehrkrankenhaus der Uni Bochum. Damit ist das Krankenhaus eine Verpflichtung eingegangen zu einem entsprechenden toleranten und diskriminierungsfreien Handeln. Die Ausbildung in der Klinik muss allen Studierenden offen sein. Praktikantinnen der Universität Bochum dürften so nicht wegen eines Kopftuches benachteiligt werden. Warum sollten diese Regeln nicht für alle anderen Praktikantinnen gelten?
10.03.22
16:45