Schweiz

Schule schickt Mädchen mit Kopftuch nach Hause

Weil die 14-Jährige Muslima Leyla ein Kopftuch trug, wurde sie von der Schulleitung nach Hause geschickt. Die Schulregeln würden das islamische Kopftuch untersagen. Doch viele sind anderer Meinung.

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08
2015
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Frau mit Kopftuch
Frauen mit Kopftuch sind häufiger Opfer von Diskriminierung © by Andreas Kollmorgen auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Eine Oberschule im schweizerischen Thun hat eine Schülerin nach Hause geschickt, weil sie ein islamisches Kopftuch trug. Der Schulleiter habe die 14-Jährige mit dem Argument des Hauses verwiesen, die Schulregeln untersagten jegliche Kopfbedeckung, berichtete die in Zürich erscheinende „Sonntagszeitung“. Das Mädchen sei mit einem Schulverbot belegt worden und habe ihre Schulbücher abgeben müssen.

Nach Angaben der Zeitung ist die Maßnahme allerdings nicht durch die Bestimmungen im Kanton Bern gedeckt. Demnach heißt es im Leitfaden der Erziehungsdirektion: „Der Kanton Bern hat für Schulen keine Bekleidungs- oder ähnliche Vorschriften erlassen. Schülerinnen und Schüler dürfen deshalb beispielsweise Kippa, Kopftuch, Kruzifixe oder religiös motivierte Frisuren tragen.“

Leyla ist Tochter einer mazedonischen Einwandererfamilie und wuchs in einem gläubigen Umfeld auf, so laut dem schweizerischen Nachrichtenportal „20 Minuten“. Weiter steht geschrieben, dass sowohl ihre Mutter als auch ihre Schwester ein Koptfuch tragen würde und dass sie selbst eins trägt, wäre ihre alleinige Entscheidung.

Der Zentralrat der Schweiz (IZRS) zeigt sich schockiert über diesen Vorfall: „Wir sind schockiert, dass wieder ein Grundrecht verletzt und das Recht auf Bildung missachtet wurde.“ Und weiter: „Eine schriftliche Verfügung könnte die Familie wenigstens auf dem Rechtsweg anfechten“, berichtet „20 Minuten“.

Auch SP-Stadträtin Sandra Rupp plädiert für eine Gleichbehandlung an allen Thuner Schulen: „Allgemein sehe ich keinen Anlass, das Tragen von Kopftüchern im Unterricht zu verbieten.“

Die zuständige Schulbehörde gab an, die Sachlage werde derzeit geklärt. Wenn die Darstellung der Schülerin zutreffe, werde „der Schulinspektor die Situation mit dem Schulleiter besprechen“. Das Mädchen lebt den Angaben zufolge seit seiner Geburt in Thun. Die Familie stammt aus Mazedonien. (KNA, iQ)