Norwegen

Terrorist Breivik stellt neuen Antrag auf Haftentlassung

Nach seinem gescheiterten Antrag stellt der Attentäter von Utøya nicht nur erneut einen Antrag auf Haftentlassung. Er fordert zudem angenehmere Haftbedingungen.

20
08
2023
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Utoya Attentäter Breivik
Utoya Attentäter Breivik im Gerichtssaal © X, bearbeitet by iQ.

Am 22. Juli 2011 hatte ein Mann mit Terroranschlägen im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utøya aus rechtsextremen und islamfeindlichen Motiven insgesamt 77 Menschen getötet. Die Verbrechen gelten als schlimmste Gewalttaten der norwegischen Nachkriegsgeschichte. Anders Behring Breivik, der Attentäter, nannte damals rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten. Im Sommer 2012 war er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Nach zehn Jahren im Gefängnis hatte Breivik Haftentlassung auf Bewährung beantragt, was Anfang letzten Jahres vom Gericht „eindeutig“ abweisen wurde.

Breivik (44) leide nach Medienberichten offenbar an einer schlimmen Form von Lagerkoller. Demnach verklagt er Norwegen wegen „extremer Isolation“ im Gefängnis. Der verurteilte Rechtsextremist fühl sich offenbar in seinen Menschenrechten verletzt. Er ist nicht zufrieden damit, dass er nur Kontakt mit seinen Wachen hat. „Weil er seit 11 Jahren in extremer Isolation lebt und außer seinen Bewachern keinen Kontakt zu anderen Menschen hat“, erklärte Breiviks Anwalt Oeystein Storrvik am Freitag.

Am 22. Juli 2011 zündete Breivik zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel und tötete dabei acht Menschen. Danach richtete er auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei an. 69 Menschen, zumeist Jugendliche, starben im Kugelhagel seines Gewehrs. Reue für seine Horrortat zeigte der Mörder nie.

„Nach wie vor für einen sehr gefährlichen Mann“

Der Utøya Attentäter verbüßt die in Norwegen geltende Maximalstrafe von 21 Jahren Haft. Laut Gesetz käme er 2033 frei. Die Strafe kann jedoch verlängert werden, wenn er weiterhin als Bedrohung angesehen wird. Letztes Jahr hielt die norwegische Staatsanwaltschaft den verurteilten Massenmörder Anders Behring Breivik nach wie vor für einen sehr gefährlichen Mann und wollte ihn deshalb weiter eingesperrt lassen.

Bereits 2016 hatte Breivik wegen Verletzung der Menschenrechte geklagt. Ein Berufungsgericht urteilte 2017, die angebliche Isolation in einer Drei-Zimmer-Zelle sei keinesfalls unmenschlich. Letztes Jahr sei Breivik in ein neues Gefängnis verlegt worden, so Anwalt Storrvik. „Wir hofften, dass dort bessere Bedingungen herrschen und er andere Menschen treffen kann.“

Mit der Klage am Freitag reichte Breivik einen neuen Antrag auf Bewährung ein.