Norwegen

Gericht weist Haftentlassungantrag des Utøya-Mörders ab

Nach zehn Jahren im Gefängnis hat der Utøya-Mörder Haftentlassung auf Bewährung beantragt. Das Gericht wies den Antrag „eindeutig“ ab. Er bleibt weiterhin eingesperrt. 

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01
2022
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Symbolbild Gerichtsverfahren
Symbolbild: Gerichtsverfahren, © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Die norwegische Staatsanwaltschaft hält den verurteilten Massenmörder Anders Behring Breivik nach wie vor für einen sehr gefährlichen Mann und will ihn deshalb weiter eingesperrt lassen. Breivik habe vor Gericht zwar erklärt, er habe sich verändert, sagte Staatsanwältin Hulda Karlsdottir am Donnerstag während einer Gerichtsverhandlung im Gefängnis Skien, bei der es um einen Antrag des Utøya-Mörders auf Haftentlassung auf Bewährung geht.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat es aber keine Veränderungen in seinem Verhalten gegeben. Von Breivik gehe dieselbe Gefahr aus wie vor zehn Jahren. Karlsdottir bat das zuständige Gericht deshalb, den Antrag des heute 42-Jährigen abzuweisen. Die Angelegenheit sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft eindeutig.

Breivik sei nicht zu trauen, sagte Karlsdottir. Der Breivik, der heute um Vertrauen bitte, sei derselbe Breivik, der damals das Osloer Regierungsviertel angegriffen und ein Massaker auf der Insel Utøya angerichtet habe. Es gebe in Norwegen keinen Täter, der so schwere Straftaten begangen habe wie er.

Breiviks Verteidiger Øystein Storrvik schlug dagegen im Anschluss vor, dass sein Mandant unter Bedingungen der Strafbehörden auf Bewährung freigelassen werden sollte. In abschließenden Bemerkungen sprach Breivik danach über seine politische Ideologie, wurde dabei aber vom Vorsitzenden Richter Dag Bjørvik angehalten, sich kurz zu fassen. Danach erklärte Bjørvik die Verhandlung für beendet.

Islamfeindlichkeit auf der Insel Utøya kostete 77 Menschenleben

Breivik hatte bei Terroranschlägen im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utøya aus rechtsextremen und islamfeindlichen Motiven insgesamt 77 Menschen getötet. Im Sommer 2012 wurde er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt. Eine Verwahrungsstrafe kann gemäß norwegischem Recht immer wieder verlängert werden, womit Breivik nie wieder aus dem Gefängnis freikommen könnte. Nach Ablauf der Mindestdauer durfte er aber beantragen, dass seine Freilassung auf Bewährung gerichtlich geprüft wird.

Seit Dienstag wurde darüber in der Haftanstalt vor dem Bezirksgericht Telemark verhandelt. Richter Bjørvik zufolge ist es schwierig, zu sagen, wann genau mit einem Urteil zu rechnen sei. Bestenfalls komme es nächste Woche, schlimmstenfalls erst in zwei bis drei Wochen. (dpa, iQ)