Untersuchungsausschuss

Polizei in Hanau sah keinen Anlass für Hausstürmung

Bei dem rassistischen Anschlag von Hanau hatte die Polizei keinen Anlass gesehen, das Haus des Täters rasch zu stürmen.

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2022
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Hanau Anschlag, Kurtovic,
Graffiti der Hanauer Opfer © Twitter, bearbeitet by iQ

Bei dem rassistischen Anschlag von Hanau hatte die Polizei keinen Anlass gesehen, das Haus des Täters rasch zu stürmen. „Das Hauptziel war, dass keiner mehr verletzt oder getötet wird. Keine Zivilperson und auch kein Polizist“, sagte der damalige Polizeiführer am Montag bei seiner zweiten Aussage vor dem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags. Der Zugriff sei extrem gefährlich gewesen, denn es sei von einem bewaffneten Täter ausgegangen worden, der nichts mehr zu verlieren gehabt habe. Die Polizei habe nicht ausgeschlossen, dass auf Beamte geschossen werde oder Sprengfallen installiert worden seien.

Polizei von Überlebenden und Opferangehörigen kritisiert

Daher sei zunächst mit einer Drohne das Haus abgeflogen sowie per Telefon und Lautsprecher versucht worden, Kontakt mit den Bewohnern aufzunehmen. Darauf habe niemand reagiert. Daher sei um kurz nach 3.00 Uhr nach mehreren Stunden vor Ort die Haustür gesprengt worden. Die Polizei war für ihren späten Zugriff nach den Anschlägen vom 19. Februar 2020 unter anderem von Überlebenden sowie den Opferangehörigen kritisiert worden.

Der Rechtsextremist hatte zuvor in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet. Dann erschoss er zu Hause seine Mutter und sich selbst. „Bei dem Polizeieinsatz wurden keine Schüsse gehört“, sagte der Polizeiführer. Eventuell seien sie schon vor dem Eintreffen der Polizei tot gewesen. Nach der Sprengung der Haustür hatte der Vater des Täters den Notruf alarmiert, dann kam er der Aussage zufolge den Beamten entgegen. In einem Bett fanden die Polizisten des Spezialeinsatzkommandos die tote Mutter, die Leiche von dem Rechtsextremisten lag im Keller. Der Ausschuss soll klären, ob es im Rahmen der Tat zu einem Behördenversagen gekommen war. (dpa/iQ)