Landgericht

Prozess gegen Vater von Hanau-Attentäter geht in nächste Runde

Vor knapp einem Jahr stand der Vater des Hanauer Attentäters schon einmal vor Gericht. Nun kommt es vor dem Landgericht Hanau erneut zum Prozess.

02
09
2022
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Mahnmal für die Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau © shutterstock, bearbeitet by iQ
Mahnmal für die Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau © shutterstock, bearbeitet by iQ

Knapp ein Jahr nach dem Urteil wegen Beleidigung gegen den Vater des Hanauer Attentäters befasst sich am Montag (5. September) das Landgericht Hanau mit dem Fall. Der Mann war im Oktober vergangenen Jahres vom Amtsgericht Hanau zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Sowohl er selbst als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, so dass das Verfahren nun in die nächste Instanz geht. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist ein Verhandlungstermin eingeplant.

Der Mann ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet hatte. Anschließend soll er seine Mutter und sich selbst getötet haben. Der Vater soll unter anderem in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten, als „wilde Fremde“ bezeichnet haben. Unter den Teilnehmern der Demonstration waren auch Angehörige der Anschlagsopfer. Die Versammlung stand unter dem Motto „Wir warten nicht auf einen neuen rassistischen Anschlag“.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vater in dem Verfahren vor dem Amtsgericht auch vorgeworfen, ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzt war, als „Terrorkommando“ beziehungsweise „Terroreinheit“ bezeichnet zu haben. Außerdem soll er den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der „Wählertäuschung“ bezichtigt haben. Angeklagt war er deshalb wegen Beleidigung in drei Fällen.

Die Rolle des Vaters war auch bei den gegen Unbekannt geführten Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zu dem Anschlag geprüft worden. Nach Überzeugung der Ermittler hatte der 43-Jährige bei der Tat keine Mitwisser oder Gehilfen. Auch für eine Tatbeteiligung seines Vaters sahen sie keine Anhaltspunkte, wie die Bundesanwaltschaft Mitte Dezember bekanntgab. Auch im Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zu dem Anschlag war der Vater mehrfach Thema, doch war zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte die Öffentlichkeit von entsprechenden Anhörungen jeweils ausgeschlossen worden. Auch einen Gutachter, der dem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Hanau beiwohnte, hatte der Ausschuss befragt. Nach Angaben der Gerichtssprecherin soll sein Gutachten im Rahmen der nun anstehenden Verhandlung verlesen werden. (dpa, iQ)