Hanau

Vater von Hanau-Attentäter legt Berufung gegen Urteil ein

Der Vater des Attentäters von Hanau wehrt sich gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung – und hat Berufung eingelegt.

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Symbolbild: Urteil, Politiker © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Urteil © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der Vater des Attentäters von Hanau wehrt sich gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung. Der Mann habe Berufung eingelegt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Hanau am Freitag. Der 74-Jährige war vergangene Woche zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Er soll unter anderem Menschen bei einer Demo anlässlich der Taten seines Sohnes beleidigt haben. Auch die Staatsanwaltschaft hat laut Amtsgericht Berufung eingelegt. Zuvor hatte die «Offenbach Post» über das Thema berichtet.

Anschlagsopfer als „wilde Fremde“ bezeichnet

Der Verurteilte ist der Vater des 43-jährigen Terroristen, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordete. Vermutlich erschoss der 43-Jährige danach seine Mutter und schließlich sich selbst. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vater Beleidigung in drei Fällen vorgeworfen. Unter anderem habe er in einer Strafanzeige Menschen – darunter Angehörige der Anschlagsopfer – als „wilde Fremde“ bezeichnet. In Schreiben habe er zudem ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt „Terrorkommando“ beziehungsweise „Terroreinheit“ genannt, den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) habe unter anderem der „Wählertäuschung“ bezichtigt. (dpa)