Hessen

Juristischer Streit um islamischen Religionsunterricht geht weiter

Im Streit um den islamischen Religionsunterricht in Hessen hatte die DITIB einen juristischen Erfolg erzielt. Nun hat das Land gegen das Urteil Revision eingelegt.

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08
2021
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Symbolbild: Religionsunterricht, Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU
Symbolbild: Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU

Im Streit um den islamischen Religionsunterricht hat das Land Hessen Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingelegt. Es sei ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt worden, sagte ein Sprecher von Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Freitag in Wiesbaden.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wird sich nun mit dem Vorgang befassen, wie ein VGH-Sprecher bestätigte.

In Hessen gab es seit dem Schuljahr 2013/14 bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit DITIB-Landesverband. Im April 2020 hatte das Kultusministerium diesen Unterricht mit Beginn des neuen Schuljahrs ausgesetzt und das mit Zweifeln an der Eignung der DITIB als Kooperationspartner begründet. Es sei fraglich, ob die notwendige Unabhängigkeit vom türkischen Staat vorhanden sei.

Islamischer Religionsunterricht in Hessen – eine Chronologie

Gegen diese Entscheidung ging die DITIB juristisch vor. Nach einer Anfang Juli veröffentlichten Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts war die Aussetzung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit DITIB durch das Land nicht rechtskonform.

Nach dem Ende der Zusammenarbeit mit DITIB hatte das Land den Unterricht selbst in die Hand genommen. Das Fach „Islamunterricht“ wurde – anders als der konfessionsgebundene Religionsunterricht – ohne explizites Bekenntnis zum Glauben eingeführt. (dpa, iQ)