Hessen

Islamischer Religionsunterricht in Hessen – eine Chronologie

In Hessen ist die DITIB am islamischen Religionsunterricht beteiligt. Letztes Jahr kündigte das Land die Kooperation. Die DITIB klagte, und hat den Rechtsstreit nun für sich entschieden. IslamiQ hat die wichtigsten Ereignisse zusammengefasst.

04
07
2021
islamischer Religionsunterricht
Symbolbild: leere Klasse

Seit mehr als 20 Jahren arbeiten islamische Religionsgemeinschaften an einer flächendecken Etablierung des islamischen Religionsunterrichts in Deutschland. In Hessen gab es seit dem Schuljahr 2013/14 einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit der DITIB.

Der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht läuft von der ersten bis zur sechsten Jahrgangsstufe. Unterricht wird das benotete und versetzungsrelevante Fach an 56 Grundschulen sowie zwölf weiterführenden Schulen. Im April 2020 kündigte das Kultusministerium an, diesen Unterricht ab dem neuen Schuljahr auszusetzen und ihn in alleiniger Verantwortung zu unterrichten. Als Grund wurden Zweifel an der Eignung der Religionsgemeinschaft als Kooperationspartner genannt. 

IslamiQ hat die wichtigsten Etappen der letzten 20 Jahren im Bundesland Hessen zusammengefasst.

23. Mai 1998

Der Islamische Religionsgemeinschaft Hessen stellt beim Hessischen Kultusministerium einen Antrag auf Einführung eines islamischen Religionsunterrichtes an hessischen Schulen.

30. Oktober 2001

Das Hessische Kultusministerium lehnt den Antrag der ab. Grund seien Gutachten, die die Eigenschaft des Landesverbands als Religionsgemeinschaft anzweifeln. 

22. November 2001

Die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen klagt gegen das Land Hessen.

15. Juni 2004

Das Verwaltungsgericht weist die Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen ab. Sie habe keinen Anspruch auf Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an Schulen des Landes Hessen. Dieser stehe nur einer Vereinigung zu, die Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG, Art. 57 Abs. 1 HV sei.

15. Juli 2004

Die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen geht in Berufung.

14. September 2005

Die Berufungsklage der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen wird zurückgewiesen.

18. Dezember 2012

Zum Schuljahr 2013/2014 möchte das Land Hessen einen islamischen Religionsunterricht an max. 25 Grundschulen einführen. Partner der Landesregierung sind der DITIB Landesverband und die Ahmadiyya-Gemeinde.

August 2019

Die Landesregierung in Hessen startet ein Pilotprojekt „Islamunterricht“ unter staatlicher Aufsicht. Der neue Islamunterricht wird seit dem Sommer in einem Schulversuch für Kinder der Jahrgangsstufe 7 in Hessen angeboten. Hintergrund für die Einführung sei die ungeklärte Zusammenarbeit mit der DITIB. Sollte die Kooperation enden, will das Land ein Angebot in alleiniger staatlicher Verantwortung starten.

9. September 2019

Der Zentralrat der Muslime (ZMD) scheitert mit einem Eilantrag gegen den neuen Islamunterricht in Hessen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden weist den Antrag in seinem Urteil als unbegründet zurück, weil die Rechte des Antragstellers durch den Unterricht nicht verletzt würden.

28. April 2020

Die Landesregierung in Hessen beendet die Kooperation mit dem DITIB Landesverband ab dem kommenden Schuljahr. Künftig soll der „Islamunterricht“ als staatliches Angebot erteilt werden. Der „Islamunterricht“ wird damit im Schuljahr 2020/2021 rund 3.300 Schülern in den Jahrgangsstufen 1 bis 8 angeboten. Die DITIB kündigte an, rechtliche Mittel zu überprüfen.

Das Land Hessen hat seine Zusammenarbeit mit der DITIB im Rahmen des islamischen Religionsunterrichts beendet. Im IslamiQ-Interview sprechen wir mit Salih Özkan, Vorsitzender der DITIB-Hessen, über die Hintergründe.

19. Januar 2021

Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Eilanträge nicht hätten abgewiesen werden dürfen, da sie keine formalen Mängel beinhalteten und die Abweisung der Eilanträge in sachlich nicht mehr nachvollziehbarem Maße die Grundrechte der DITIB Hessen verletzten. Zuvor wiesen das Verwaltungsgericht Wiesbaden und der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Anträge der DITIB zurück. 

2. Juli 2021

Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtet das Hessische Kultusministerium zur Fortführung des bekenntnisgebundenen Islamunterrichts mit DITIB Hessen.

27. August 2021

Das Land Hessen hat beim Verwaltungsgerichts Wiesbaden ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wird sich nun mit dem Vorgang befassen.

 

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Fazit: Seit 20 Jahren dreht man sich im Kreis, weil die Islamverbände dem Gutdünken der politischen Elite ausgesetzt sind, welche die Legislative, Exekutive sowie die Judikative bildet.
04.07.21
15:39
Vera sagt:
Wenn die selbstgerechten Islamverbände an oberster Front wirklich das Sagen hätten, würden sie sich selber als alles beherrschende Polit-Elite einsetzen und festsetzen. Sie übernähmen die ganze Machtfülle und Entscheidungsgewalt im Staat, tanzten allen anderen auf der Nase herum und würden vollends Legislative, Exekutive und Judikative bilden bzw. unter ihren Einfluß bringen. Das wäre ihr großer islamischer Lebenstraum. Fazit: let's stop this dream for ever. Das Gutdünken der (DITIB)- Islamverbände will kein vernünftiger Mensch - außer deren Fans & Follower.
07.07.21
21:32
Dilaver Çelik sagt:
Der Vorkommentator argumentiert hier gegen den Strohmann. Offenbar hat er die Islamverbände mit der Gülen-Bewegung verwechselt.
08.07.21
17:18
Johannes Disch sagt:
@Vera... Dass die DITIB nicht unabhängig ist, das ist seit langem hinlänglich erwiesen. Das Gericht hat die formale Beendigung der Zusammenarbeit für rechtswidrig erklärt. Die vom Kultusministerium gewählte Form der Aussetzung des Unterrichts per Pressemitteilung sei gesetzlich nicht vorgesehen, weshalb der ursprüngliche Anerkennungsbescheid weiter gelte. Es hat nichts gesagt über die inhaltliche Begründung des Landes Hessen. Das Urteil ist also keineswegs ein Persilschein für die DITIB und keine Bestätigung für ihre Unabhängigkeit. Das Land Hessen hat nun einen Monat Zeit, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Zusammenarbeit mit der DITIB gibt es aber auch in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und NRW. Auch der wohl kommende Kanzler Armin Laschet glänzt durch Unwissenheit und Blauäugigkeit, was das Thema Islamische Verbände betrifft. Und damit es politisch nicht einseitig bleibt: Auch die Roten-- in diesem Fall die SPD-- macht den Bock zum Gärtner. Mit den "Schura Hamburg"; die vom IZH (= "Islamisches Zentrum Hamburg") gesteuert wird, welches wiederum unter der Kontrolle des Iran steht-- hat die Stadt Hamburg einen Staatsvertrag abgeschlossen. Kritische Stimmen hingegen-- wie das liberale "Muslimische Forum Deutschland"-- bleiben außen vor. Die deutsche Islampolitik ist ein einziges Trauerspiel. Eine Mischung aus Wunschdenken, Unwissenheit und Ignoranz.
09.07.21
13:22
Christine sagt:
Wieso soll es einen Islamunterricht geben!? Ein Religonsunterricht ist sinnvoll, damit alle Schüler die verschiedenen Religionen kennen lernen können. Einen Islamunterricht halte ich für das völlig falsche Signal. Es sollte keine Sonderregelungen geschaffen werden, das widerspricht m.E. der Vielfältigkeit unserer Gesellschaft.
15.07.21
12:46