Islamischer Religionsunterricht

„Rechte der Muslime sind der Politik zum Opfer gefallen“

Das Land Hessen hat seine Zusammenarbeit mit der DITIB im Rahmen des islamischen Religionsunterrichts beendet. Im IslamiQ-Interview sprechen wir mit Salih Özkan, Vorsitzender der DITIB-Hessen, über die Hintergründe.

09
05
2020
Vorsitzender der DITIB-Hessen Salih Özkan
Vorsitzender der DITIB-Hessen Salih Özkan

IslamiQ: Seit 2013 wird in Hessen islamischer Religionsunterricht (IRU) in Kooperation mit der DITIB angeboten. Nun hat die Landesregierung die Kooperation eingestellt. Wie ist es dazu gekommen?

Salih Özkan: Vergangene Woche hat uns der stellvertretende Staatssekretär des Kultusministeriums angerufen und die Entscheidung „mitgeteilt“. Wenige Stunden danach hielt der Minister eine Pressemitteilung ab und erklärte, dass der islamische Religionsunterricht in Hessen nicht weiter in Kooperation mit der Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB-Hessen fortgeführt wird.

Doch die aktuelle Entwicklung beschränkt sich nicht nur auf die Art und Weise, wie uns die Entscheidung mitgeteilt wurde. Obwohl wir schon seit 2013 mit dem Land im Rahmen des islamischen Religionsunterrichtes kooperieren, blieben uns seit über einem Jahr alle Kommunikationskanäle verschlossen. Wir haben ein Jahr lang keine Antworten auf unsere Anfragen erhalten. Auch die nun veröffentlichten Gutachten, die dem Ministerium seit Oktober 2019 vorliegen, wurden uns erst am Tag der Entscheidungsverkündung zugänglich gemacht. Leider gehe ich in diesem Fall davon aus, dass die Entscheidung bereits vorher getroffen wurde. Es ist keine konstruktive und gutgemeinte Entscheidung. Wir sehen, dass unsere positiven Schritte bezüglich einer Institutionalisierung der muslimischen Gemeinden in Deutschland untergraben werden.

IslamiQ: Das Land Hessen nimmt in Deutschland im Rahmen des IRU eine führende Rolle ein. Was macht ihn aus?

Özkan: Im Bundesland Hessen wurde im Jahr 2013-2014 unter der Federführung des Integrationsministeriums die Erteilung des islamischen Religionsunterrichtes an hessischen Schulen gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes gestartet. Der Lehrplan für den Unterricht wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium und der Universitäten erstellt, die Lehrerlaubnisse (Idschâza) werden durch eine unabhängige IRU-Kommission der DITIB-Hessen erteilt. Wir haben dieselben Rechte wie die katholische oder evangelische Gemeinschaft erhalten, die ebenfalls den Inhalt ihres Religionsunterrichtes bestimmen.

Damit wurde Hessen zum ersten Bundesland, dass das Grundgesetz umsetzte und die Verfassungsrechte der islamischen Religionsgemeinschaft erfüllte. Dies war ein Erfolgsmodell, das von Muslimen geschätzt wurde. Leider wurde uns dieses Recht entzogen. Wir sind eindeutig enttäuscht.

IslamiQ: Wie hat die Umsetzung des islamischen Religionsunterrichtes seit 2013 bis heute ausgesehen?

Özkan: Muslimische Schüler, die in den vergangenen sieben Jahren am islamischen Religionsunterricht teilnahmen, waren äußerst erfreut und zufrieden. Unter unseren Schülern haben wir Kinder unterschiedlicher ethnischer Herkunft gehabt. Auch das Lehrpersonal, dem wir die Lehrerlaubnis erteilten, zeigte sich ebenfalls sehr zufrieden. In Hessen haben wir aktuell an 56 Grundschulen sowie an 12 weiteführenden Schulen für die Klassenstufen 1 bis 6 islamischen Religionsunterricht angeboten. Also an insgesamt 68 Schulen. Allein in diesem Jahr haben ca. 3500 Schüler am Islamunterricht teilgenommen. Abgesehen davon haben wir dafür gesorgt, dass diese Schüler und ihre Familien ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrnehmen. In der Tat können wir sagen, dass bis gestern alle, auch das Kultusministerium, von einem beanstandungs- und störungsfreies Erfolgsmodell gesprochen haben.

An dieser Stelle möchten wir auch daran erinnern, dass es sich bei den Religionslehrkräften in den Schulen um hier geborene, aufgewachsene und sozialisierte Bürger dieses Landes handelt. Somit sind die Lehrkräfte dieses Unterrichtsfaches Personen, die an deutschen Universitäten ihre Ausbildung erhalten, mittels des Staatsexamens geprüft wurden und von uns als Religionsgemeinschaft ihre Lehrerlaubnis erhalten und hierdurch unser Vertrauen ausgesprochen bekommen haben. Es sind hochqualifizierte Beamte des Landes Hessen, die einen didaktisch und religionspädagogisch wertvollen Unterricht verantworten.

Als der islamische Religionsunterricht im Jahr 2013 in Hessen zum ersten Mal erteilt wurde, sollte der Prozess Schritt für Schritt fortgeführt werden. Das heißt zunächst sollte der Unterricht bis zur sechsten Klassenstufe angeboten und dann für die siebten und achten Klassen ausgebaut werden. Doch dazu kam es nicht. Leider wird es in Hessen im neuen Schuljahr keinen verfassungsmäßigen islamischen Religionsunterricht geben.

IslamiQ: Das Land Hessen will den islamischen Religionsunterricht durch einen alternativen Islamunterricht ersetzen. Würden muslimische Familien ihre Kinder zu diesem Unterricht schicken?

Özkan: Seit Anfang letzten Jahres erteilt der Staat in Hessen „Islamunterricht“ für die siebte Klasse als ersten Versuchsanlauf, ohne dabei die muslimischen Gemeinden miteinzubeziehen. Hier ist die Rede von einem Unterricht, dessen Inhalt von keiner muslimischen Gemeinschaft mitgetragen wird. Also haben wir hier keinen Unterricht, der auf die Annährung zum islamischen Glauben aus religionspädagogisch-reflexiver Sicht abzielt. Diese Alternative soll nun im hessischen Land weiter ausgebaut werden und den ursprünglichen islamischen Religionsunterricht ersetzen.

Wir sind gegen diesen Schritt und werden in diesem Zusammenhang auch die Eltern unserer Schüler über den Verlauf informieren. Wir haben in dieser Phase gesehen, dass die Erklärungen und Aussagen einiger Schulen für unsere Eltern irreführend waren. Die Umsetzung und das Konzept des „Islamunterrichts“ ist völlig intransparent gehalten. Es ist sogar möglich, dass künftig Lehrkräfte nichtmuslimischen Glaubens „Islamunterricht“ erteilen. Aus diesem Grund sind wir verpflichtet, den Eltern die aktuelle Situation mitzuteilen. Wir werden ihnen anraten, sich umfassend über den „Islamunterricht“ zu informieren und sie über die Verluste der religionspädagogischen Vorzüge eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts aufklären.

Im kommenden Schuljahr wird also ein Unterricht angeboten werden, dessen Inhalte nicht durch die DITIB-Hessen oder einer sonstigen sunnitisch-islamischen Religionsgemeinschaft mitgetragen werden, und die Lehrerlaubnis für Lehrer wird auch nicht von uns erteilt sein. In diesem Zusammenhang werden wir die Eltern über alle Wege informieren. Die Wahl liegt letztendlich bei ihnen.

IslamiQ: 2017 wurden drei separate Gutachten über den DITIB-Landesverband erstellt. Was beinhalten diese Gutachten?

Özkan: Nach dem Putschversuch in der Türkei entschied das Land Hessen, den DITIB-Landesverband zu begutachten. Insgesamt wurden drei Begutachtungen durchgeführt. Josef Isensee erstellte ein rechtliches Gutachten und Mathias Rohe ein islamwissenschaftliches, während Günter Seufert eine Begutachtung über die staatliche Religionsbehörde der Türkei (Diyanet) erstellte. Das Gutachten von Herrn Isensee war hauptsächlich geprägt von der negativen medialen Wahrnehmung der DITIB. Um die durch Herrn Rohe unter Berücksichtigung der heutigen Realitäten aufgezeigten Empfehlungen umzusetzen, haben wir eine Satzungsänderung und weitere Strukturreformen vorgenommen.

IslamiQ: Welche Änderungen sind das konkret?

Özkan: Wir haben die Position unserer Eltern-, Frauen- und Jugendorganisationen sowie die demokratische Struktur unseres Landesverbandes gestärkt. Wir haben Satzungsänderungen vorgenommen, um die Zweifel und falschen Annahmen im Hinblick auf die DITIB-Hessen vollständig auszuräumen. Abgesehen davon haben wir unser Gemeinderegister aktualisiert und dem Ministerium eingereicht. Des Weiteren wurde eine hauptamtliche Landesgeschäftsstelle sowie ein Referat für Religionspädagogik und theologische Studien (Schulreferat) gegründet. Zudem haben wir von Beginn an eine unabhängige IRU-Kommission, die jegliche Sachfragen des Religionsunterrichts verantwortet. Die Kommission besteht aus fünf muslimischen Theologen – die in keinem Dienstverhältnis zur DITIB stehen und keine Beamte sein dürfen. Sie erteilen die Lehrerlaubnis für Lehrer und genehmigen den Lehrplan sowie die Lehrmaterialien. Kurzum: Wir haben alles getan, damit der Unterricht verfassungsrechtlichen Grundlagen entsprechend fortgesetzt wird.

Wir tragen gegenüber muslimischen Eltern in Hessen eine Verantwortung. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden und unseren Kindern islamischen Religionsunterricht anzubieten waren wir bereit, uns allen möglichen Diskussionen zu stellen sowie auch Änderungen vorzunehmen, die unsere Strukturen stärken würden. Wenn Sie mich fragen, war die Entscheidung für das Ministerium bereits klar. Diese Entscheidung wurde auf Grundlage absurder Annahmen getroffen, etwa „Es besteht die abstrakt-theoretische Möglichkeit der potenziellen Einflussnahme durch die Türkei auf den hessischen DITIB-Landesverband.“

IslamiQ: Anhaltspunkte für die DITIB-Türkei-Beziehung gibt die Geschichte, Gründung und Struktur der DITIB gibt es aber schon, oder?

Özkan: Die DITIB ist eine politisch ungebundene religiöse Gemeinschaft. Niemand darf erwarten, dass wir unseren Kern aufgeben und unseren Ursprung leugnen. Die DITIB wurde uns von Menschen, die zum Wiederaufbau dieses Landes beigetragen haben, anvertraut. Sie ist nicht in einem halben Jahrhundert zurückgeblieben, sondern ist ein Teil Deutschlands geworden. Zudem ist sie eine transparente religiöse Gemeinschaft, die für die Gesellschaft da ist.

IslamiQ: Wenn das so ist, was ist dann das Problem?

Özkan: Die politischen Autoritäten befinden sich im Irrtum. Sie sagen eigentlich: „Ganz egal wie sehr ihr euch einsetzt und wie oft ihr Änderungen vornehmt, letztendlich hängt alles vom Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ab.“ Diese Annahme geht insbesondere aus dem durch Herrn Isensee erstellten Gutachten hervor. Dies ist ein falscher und absurder Ansatz, der die hiesige muslimische Gemeinschaft als das Korps von Herrn Erdoğanbetrachtet. Jedoch wird die Tatsache ignoriert, die Herr Rohe in seinem Gutachten feststellt, nämlich, dass sich die DITIB politisch nicht engagiert und keinen Bezug zur Politik hat.

Ich interpretiere das Ganze folgendermaßen: Meiner Meinung nach gab es bereits eine politische Entscheidung, die klar war. Leider sind die verfassungsmäßigen Rechte der hessischen Muslime der Politik zum Opfer gefallen. Der islamische Religionsunterricht ist zu einer Art Reflexionsfläche der politischen Konflikte geworden.

IslamiQ: Wie möchte der DITIB Landesverband weiter vorgehen?

Özkan: Wir sind der Meinung, dass das hessische Kultusministerium eine falsche Entscheidung getroffen hat. Wir werden gegen diese Entscheidung rechtlich vorgehen und beraten uns aktuell mit Experten des Staatskirchen- und Verfassungsrechts. Wir möchten den islamischen Religionsunterricht für die Klassen 1-6 fortsetzen.

Es geht hier eigentlich nicht um die Institution „DITIB“. Es ist eine Sache, die zunächst die Muslime in diesem Land und ihre verfassungsrechtlichen Angelegenheiten angeht. Ich bin Bürger dieses Landes, ich bin hier geboren und aufgewachsen. Es ist auch meine Pflicht, das Grundgesetz dieses Landes zu schützen. Aus dieser Verantwortung heraus werde ich gegen diese Entscheidung vorgehen. Ich hoffe, dass nicht nur muslimische Eltern, sondern auch all diejenigen, die für Demokratie und Gleichheit sind, ein offenes Ohr dafür zeigen, und die Umsetzung dieser falschen Entscheidung nicht akzeptieren.

Das Interview führte Elif Zehra Kandemir.

Leserkommentare

grege sagt:
Wie typisch für Islamvertreter zeigt Herr Özkan keinerlei kritische Selbstfexlexion sowie fehlende Empathie für die Entscheidung des Staates. Mit dieser Betrachtungsweise bin ich eine Daueropfer, das immer unter der Schuld der anderen zu leiden hat.
09.05.20
16:13
Dilaver Çelik sagt:
Will das Land Hessen auf diese Weise Stärke demonstrieren und den Einfluss Erdoğans unterbinden? Besser hätte das Land Hessen seine Schwäche nicht eingestehen können. Leider auf Kosten Hessener Muslime. Erdoğans Einfluss erfolgt nicht über den islamischen Religionsunterricht der DITIB Hessen, sondern über türkische Medien, welche in jedem Haushalt empfangen werden können. Es liegt in der Verantwortung der Einzelnen, den Fernseher ausgeschaltet zu lassen, und gut ist. Dort werden sowieso nur Halbwahrheiten verbreitet.
09.05.20
23:28
Vera von Praunheim sagt:
Echte Demokratie-Anhänger sollen ein offenes Ohr für undemokratische Islamstrukturen zeigen? Der Islam soll ein wegweisendes europäisches Erfolgsmodell sein? Der Islam soll ernsthaft in Deutschland institutionalisiert werden? Das Land Hessen sieht das offenbar nicht so. Und das ist gut so im Interesse aller freiheitlich gesinnten Menschen und Freidenker.
10.05.20
5:43
Johannes Disch sagt:
Ach ja, das altbekannte Gejammer... Wird Muslimen oder den Verbänden irgend etwas nicht gestattet, dann stellen sie sich gleich als völlig entrechtet dar. Muslime genießen in Deutschland nach wie vor Religionsfreiheit. Das ist allerdings ein Individualrecht und kein Kollektivrecht. Wenn der Staat den Eindruck gewinnt, dass ein Kollektiv inhaltlich demokratischen Inhalten zuwiderläuft, dann darf er Vorbehalte äußern und auch Konsequenzen ziehen. Und die Vorbehalte sind hinsichtlich der DITIB mehr als berechtigt. Das gilt aber nicht nur für die DITIB, sondern für alle etablierten Islamverbände, die bevorzugt ein konservativ-reaktionäres Islamverständnis vertreten. Man höre sich nur die Predigten an, die Constantin Schreiber in seinem "Moschee-Report" publik gemacht hat. Beim ZMD sind viele Vertreter auch Mitglieder extremistischer Organisationen. Eine Reaktion des Vorsitzenden Mazyek? Fehlanzeige. Stattdessen versucht er uns zu verkaufen, die Scharia wäre mit der Demokratie vereinbar. So lange führende Vertreter muslimischer Organisationen solche bedenklichen Sätze äußern, sind Vorsicht und Skepsis mehr als angebracht. Klar, die Islamverbände hätten gerne eine Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Das würde einer Selbstpreisgabe des demokratischen Rechtsstaats gleichkommen und würde zur endgültigen Dominanz eines konservativ-reaktionär geprägten Islam in Deutschland führen. Damit könnte man eine gelingende Integration dann endgültig abschreiben. Lösung kann hier ein Ansatz nach österreicheichen Vorbild sein ("Islamgesetz"), das eine Auslandsfinanzierung vollkommen untersagt. Zudem gehören Imame bei uns ausgebildet und auch von uns bezahlt. Damit man weiß, wer da Freitags auf der Kanzel steht und was er predigt.
10.05.20
17:55
IslamFrei sagt:
Liebe Leser, Keine angebliche Islamische Rechte sind wie eine Seifenblase geplatzt, sondern nur unrealistische, Fantastische Träume eines Anhängers einer Ideologie, welche -- da wo sie herrscht -- Freiheit und Demokratie unterdrückt; feindlich gegenüber steht. Vielen Dank, Hessische Politiker, dass Sie den Islamischen Spuck ein demokratisches Ende bereitet haben. Und Herr Özkan? Wenn der Sumpf ausgetrocknet werden soll, dann quaken üblicherweise die Frösche. Standfeste Politiker und realistischer Richter kümmern sich nicht darum. IslamFrei
10.05.20
23:52
Johannes Disch sagt:
"grege" hat in einem Beitrag zuim Artikel: Hessen: Land beendet Kooperation mit der DITIB" ("islamiq", 28.04.2020) mit einem aufschlußreichen Zitat deutlich gemacht, dass die Vorbehlte gegen die DITIB sehr wohl begründet sind.
11.05.20
12:36
Dilaver Çelik sagt:
Es ist mehr als offensichtlich, dass die Kommentatoren hier den Artikel nicht oder nicht richtig gelesen haben. Sonst wüssten sie, dass das im Kommentarbereich eines anderen Artikels zitierte Gutachten wertlos und gegenstandslos ist. Also in den Müll gehört. Darauf weist der DITIB-Vertreter hin. Stattdessen wird dem DITIB-Vertreter von islamfeindlichen Kommentatoren implizit unterstellt, dass er lügen würde, was für Muslimhasser auch typisch ist. Den islamischen Religionsgemeinschaften zu unterstellen, "konservativ-reaktionär" zu sein, ist nicht nur Ausdruck von Religionsfeindlichkeit, sondern auch abwertende Beleidigung und Kriminalisierung, welche nicht hingenommen werden darf und ein juristisches Nachspiel haben würde, weil derartige Äußerungen strafrechtlich relevant sind. Feindschaft gegen und Ausgrenzung von Islamverbänden wird sich niemals auszahlen, weil sie 85% der Moscheen in Deutschland hinter sich haben. Das ist eine beachtliche Stärke, die nicht unterschätzt werden darf und respektiert werden muss. Die Islamverbände sind ein Teil des Landes Hessen. Daran kann die Entscheidung der Landesregierung auch nichts ändern. Es ist eindeutig, dass das Recht der DITIB auf islamischen Religionsunterricht der politischen Willkür der faschistischen CDU-Regierung im Besonderen und der gegenwärtigen politischen Konjunktur zum Opfer gefallen ist. Dabei haben andere Bundesländer kein Problem damit, DITIB das Recht auf Religionsunterricht zu erteilen und mit der DITIB zusammen zu arbeiten. Eines sei angemerkt bei aller Kritik: Politische Konjunkturen sowie Politiker kommen und gehen. Die DITIB und die anderen Islamverbände bleiben. Denn Politik ist immer etwas vergängliches. Religion hingegen nicht. Die Zukunft gehört der Religion und nicht der Politik. Religion ist der bestimmendere und übergeordnete Faktor im Alltag der Menschen. Insbesondere bei frommen Menschen. Die Politik spielt aufgrund ihrer Konjunkturabhängigkeit nur eine untergeordnete Rolle. Wichtiger als der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist also die Alltagsfrömmigkeit, in welcher Religion im Alltag solide vermittelt und praktiziert wird. Und da sind Kirchengemeinden, Moscheegemeinden und Synagogengemeinden besonders gefragt.
11.05.20
16:42
Hans zirkowitsch sagt:
"Die DITIB ist eine politisch ungebundene religiöse Gemeinschaft. Niemand darf erwarten, dass wir unseren Kern aufgeben und unseren Ursprung leugnen. Die DITIB wurde uns von Menschen, die zum Wiederaufbau dieses Landes beigetragen haben, anvertraut. Sie ist nicht in einem halben Jahrhundert zurückgeblieben, sondern ist ein Teil Deutschlands geworden. Zudem ist sie eine transparente religiöse Gemeinschaft, die für die Gesellschaft da ist." Mag sein, dass die Ditib eine RELIGIÖSE GEMEINSCHAFT ist: das wird auch nicht in Abrede gestellt , auf welcher Grundlage auch sollte eine Behörde dies auch beurteilen können! Ditib wird ja auch nicht verboten. Aber: Man kann auch in einer Jägereigemeinschft oder einem Fussballklub Mitglied sein, ohne schießen zu können bzw fussballspielen. wenn einen Gemeinschaft und deren Mitglieder sich vornehmlich religiös motivieren und betätigen, so ist man damit noch lange keine RELIGIONSGEMEINSCHAFT im rechtlichen Sinne, die nach innen und außen a) eine klare religiöse Perspektive b) mit religöser und rechtlicher Autorität nach innen als Lehre als VERBINDLICH gegenüber Predigern durchsetzen und c) nach außen VERBINDLICH gegenüber staatlichen Behörden und Organen verbindlich darstellen kann. Ditib kann als Unterrichtsfach nur Ditib unterrichten, Islam ist mehr als Ditib, grösser als Ditib, tiefer als Ditib, ... VERMUTUNG. Ditib dürfte die Chance gehabt haben, einen multiperspektivischen Islam-unterricht zu organisieren, der neben seinen sunnitischen Varianten auch die anderen Varianten evt schia-tisch, ahmadiyya-nisch , alewitisch, ... saudiarabisch-wahhabitisch, ... berücksichtigt. Warum man davor zuschrecken könnte, kann ich mir gut vorstellen, allerdings: gibt es als wirklich nur einen Islam? Jedenfalls: Wer sich nicht klar legitimieren kann über klare Mitgliederzahlen, klare Mitgliederschaftsstrukturen zB: über Eintritts- und Austrittsregelungen und Pflichten im Vereinsstatut, ob er (ausländische) politische Vertretung, Interessenvertretung oder selbst religöse Autorität ist, hat das Grundgesetz und den Innenminister nicht verstanden oder austricksen wollen. Und hat füreine klare Antwort offensichtlich dazu ein halbes Jahr ungenützt verstreichen lassen. Religionsunterricht als türkische politische Interessensvertetung darf vom Staat nicht riskiert werden. Wer in demokratischer Rechtsstaatlichkeit angekommen wäre, könnte das sehr leicht verstehen. Nicht wahr?
12.05.20
13:59
Johannes Disch sagt:
Wenn wir uns die homophobe Predigt des Chefs der "Diyanet" zu Beginn des Beginn des Ramadan anhören und dazu die Reaktion der DITIB-- es gab keine-- dann sagt das alles. Die Tür für die DITIB ist zu. Sie geht erst wieder auf, wenn sich die Türkei von Erdogan und der AKP verabschiedet hat. Und das muss der türkische Wähler bewerkstelligen.
16.05.20
20:58
Marcel sagt:
"Die DITIB wurde uns von Menschen, die zum Wiederaufbau dieses Landes beigetragen haben, anvertraut." 1961, im Jahr des Gastarbeiter-Anwerbeabkommens, war der Wiederaufbau dieses Landes abgeschlossen, Deutschland drittgrößte Exportnation der Welt. Die Arbeitslosigkeit unter einem Prozent, eine absurd niedrige Quote, die tatsächlich einen akuten Arbeitskräftemangel beschreibt. Nur weil Deutschland mitsamt seiner Industrie und Infrastruktur wieder aufgebaut war, konnte es überhaupt ausländische Arbeitnehmer beschäftigen. Das sind die Fakten, man findet sie in jedem Wirtschaftslexikon und jeder Chronik dieser Zeit. Den staunenswerten Wiederaufbau haben die Deutschen allein bewältigt. Nur zur Demolierung seines Landes braucht dieses skurril-emsige Volk, so eifrig vor allem die eigenen sogenannten Eliten auch daran mittun, fremde Hilfe, sei es nun vor 1918, vor 1945 oder nach 2015.
24.05.20
14:02
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