Ramadan 2021

Steinmeier dankt Muslimen für Einhalten von Corona-Regeln im Ramadan

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Muslimen für die Einhaltung der Corona-Regeln im Ramadan gedankt.

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2021
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Bundespräsident Steinmeier
Frank-Walter Steinmeier © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Muslimen für die Einhaltung der Corona-Regeln im Ramadan gedankt. „Wir sind dankbar, dass die Menschen muslimischen Glaubens sich an die geltenden Hygienebestimmungen halten“, sagte Steinmeier am Dienstag in seinem Bonner Amtssitz, der Villa Hammerschmidt.

Im Gespräch mit Vertreterinnen des Sozialdiensts muslimischer Frauen wies Steinmeier darauf hin, dass die Einhaltung des Fastenmonats unter Corona-Bedingungen eine besondere Herausforderung darstelle. Dazu komme, dass das große Gemeinschaftserlebnis, auf das man sich normalerweise freue, das Fest des Fastenbrechens oder Zuckerfest, auch dieses Jahr nicht im gewohnt großen Kreis stattfinden könne. „Das fehlt Ihnen“, bedauerte Steinmeier. „Ich sage es schweren Herzens, dass ich darum bitten muss, Enttäuschung und Verzicht auch in diesem Fastenmonat noch zu berücksichtigen.“ Sein Dank richte sich in gleicher Weise auch an die anderen Religionsgemeinschaften, die alle auf ihre Weise mit den Einschränkungen umgehen müssten.

KRM aktualisiert Hygiene-Konzept für Moscheen

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) hat sein Hygiene-Konzept für Moscheen vom Mai 2020 gemäß den neuen Vorgaben der Corona- Verordnung aktualisiert. In Folge der Verlängerung und punktuellen Verschärfung der aktuellen Corona-Maßnahmen hatten sich Bund und Länder auf weitere Auflagen für Gottesdienste verständigt. Demnach sollten hochwertigere Masken auch in Kirchen, Synagogen, Moscheen und bei Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften vorgeschrieben werden.

Im aktualisierten Hygiene-Konzept wurden die Punkte Mund-Nasen-Schutz und rituelle Waschung ergänzt. Die Moscheen dürfen nunmehr nur mit medizinischer Mund-Nasen-Schutz betreten werden (OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2). Dabei seien landesspezifische Regelungen zu beachten. Im Notfall dürften auch die Sanitäranlagen für die rituelle Waschung benutzt werden, unter Einhaltung der Abstandsregelungen.

KRM Sprecher Lirim Ziberi sagte hierzu: „Wir freuen uns, den Moscheegemeinden in Deutschland einen wichtigen Dienst bezüglich der Hygiene-Konzepte anbieten zu können. Neben den Mitgliedsgemeinden nehmen auch viele unabhängige Moscheegemeinden diesen Dienst in Anspruch, was uns umso mehr erfreut.“

Der aktualisierte Ratgeber kann hier: http://koordinationsrat.de/ratgeber-zur-moscheeoeffnung heruntergeladen werden (dpa/iQ)