Terroranschlag in Neuseeland

Christchurch-Video: Rechtsextremist nach Verbreitung verhaftet

Ein Rechtsextremist in Neuseeland muss wegen Verbreitung des Christchurch-Terrorvideos für 21 Monate in Haft. Er hatte das Video an Bekannte weitergeleitet.

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06
2019
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Terroranschlag auf Moschee in Christchurch
Terroranschlag auf Moschee in Christchurch © Facebook, bearbeitet by iQ.

Wegen Verbreitung des Christchurch-Terrorvideos ist ein Rechtsextremist in Neuseeland zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Besitzer eines Geschäfts, das mit Neonazi-Symbolen wirbt, hatte das Video des Anschlags auf zwei Moscheen mit 51 Toten Mitte März in Christchurch an Bekannte weitergeleitet. Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt verhängte deshalb am Dienstag die Haftstrafe gegen den 44-Jährigen.

Der Anschlag war vom Täter mit einer Helmkamera gefilmt und über ein Facebook-Konto live im Internet übertragen worden. Der Geschäftsmann aus Christchurch leitete die Aufnahmen am nächsten Tag an 30 Bekannte weiter. Zudem gab er in Auftrag, das Video mit einem „Totenzähler“ zu versehen – einer Art Strichliste, wie viele Leute ermordet worden waren. Daraufhin wurde er festgenommen.

Wegen des Anschlags sitzt ein 29 Jahre alter Rechtsextremist aus Australien in einem Hochsicherheitsgefängnis in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft legt ihm 51-fachen Mord und 40-fachen Mordversuch zur Last. Er plädiert jedoch auf „unschuldig“. Der eigentliche Prozess gegen den 29-jährigen soll im Mai 2020 beginnen.

Christchurch-Video gezeigt – Presserat rügt bild.de

Wegen der Veröffentlichung von Video-Sequenzen des Attentäters von Christchurch hat bild.de eine Rüge vom Deutschen Presserat erhalten. Zwar habe die Redaktion nicht die Taten selbst veröffentlicht, sondern den Mörder auf dem Weg zu den Moscheen und beim Laden seiner Waffen gezeigt. Diese Bilder reichten jedoch, um Assoziationen zu erzeugen, die weit über das berechtigte öffentliche Interesse hinausgingen, begründete die Selbstkontrolle der Printmedien am Freitag in Berlin die Rüge. Die Redaktion habe damit dem Täter die öffentliche Bühne geboten, die er haben wollte. (dpa/iQ)