Koblenz

Gericht kippt Burkini-Verbot in Schwimmbädern

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat das Burkini-Verbot in Koblenzer Schwimmbädern vorerst außer Kraft gesetzt. Das Verbot sei gleichheitswidrig.

15
06
2019
Burkini-Verbot
Symbolbild: Schwimmunterricht, Burkini © shutterstock

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Koblenzer Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder vorläufig gekippt. Das Verbot des Ganzkörper-Badeanzugs für Frauen in der Badeordnung verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, entschied das Gericht in einem Eilverfahren.

Der Eilantrag einer in Koblenz lebenden Muslimin gegen die seit Januar geltende Badeordnung der Stadt hatte damit Erfolg. Das Burkini-Verbot verstoße gegen das Grundrecht der Frau auf Gleichbehandlung, hieß es zur Begründung. Ein Burkini ist eine Badebekleidung für Musliminnen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße den gesamten Körper bedeckt.

Gericht: Stadt soll Burkini-Verbot gänzlich aufheben

Das Oberverwaltungsgericht sah keine ausreichende Rechtfertigung dafür, dass die Badeordnung Neoprenanzüge für Leistungsschwimmer und Triathleten zulasse, nicht aber Burkinis. Neoprenanzüge könnten wie Burkinis den ganzen Körper bedecken und hätten unter Umständen eine Kopfhaube. Die ungleiche Behandlung von Burkinis und Neoprenanzügen sei sachlich nicht gerechtfertigt. Es bedürfe keiner Prüfung, ob die Badeordnung mit der Glaubensfreiheit in Einklang stehe.

Bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache bleibe die Verbotsregelung außer Vollzug. Zugleich regte das Gericht bei der Stadt an, das Burkini-Verbot gänzlich aufzuheben.

Der Stadtrat hatte Ende 2018 nach einem Antrag der Freien Wähler (FW) und der CDU mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Badegäste seit Jahresbeginn nur noch in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts schwimmen dürfen. Bei Burkinis sei die Kontrolle auf offene Wunden, Ausschläge und anstoßerregende Krankheiten unmöglich. Für das Burkini-Verbot waren 24 Ratsmitglieder – auch von der AfD -, 22 waren dagegen. Die neue Badeordnung hatte überregional für Aufsehen gesorgt.

Die Arbeitsgemeinschaften muslimischer Gemeinden aus Koblenz (AMGK) kritisiert diesen Beschluss. Es sei davon auszugehen, dass es sich einfach nur um eine populistische Anbiederung handle, indem man Menschen aus religiösen Minderheiten aus dem öffentlichen Leben ausgrenzt, um eine bestimmte Klientel zu hoffieren. „Besonders enttäuschend ist die Tatsache, dass die betroffene religiöse Minderheit, in diesem Fall die Muslime bzw. die Muslimas, nicht in diese Diskussionen eingebunden wurden“, heißt es in der Pressemitteilung. (KNA/dpa/iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Unabhängig vom Gerichtsurteil haben muslimische Frauen ein Recht darauf, mit Burkini öffentliche Schwimmbäder und Strände zu nutzen, genauso wie christliche Frauen das Recht darauf haben, mit Badeanzug u.ä. öffentliche Schwimmbäder und Strände zu nutzen. Das muss man akzeptieren. Die Burkini wurde in den 1990er Jahren erfunden, um muslimischen Frauen die Möglichkeit zu geben, ebenfalls öffentliche Schwimmbäder und Strände nutzen zu können. Alte Omas, welche sich im Schwimmbad über Frauen in Burkinis empören, muss man einfach ignorieren.
15.06.19
15:46
Kafira sagt:
Liebe Leser, Wer dermassen die Gefühle seiner Gast- und Brötchengeber mit Füssen tritt, dass er den verhassten Burkini hoffähig machen will, dem gönne ich gerne ein Pyrrhos Sieg. Hoffentlich fällt den intelligenten nicht-Muslims in Koblenz ein Trick ein, das Gesetz derart zu modifizieren, dass Burkinies und deren MusselFrauen aus den Bädern verschwinden. Bereits seit geraumer Zeit schlägt den Musselmännern und - Frauen eine Feindschaft entgegen. - Moscheen bekommen Farbeier oder - FarbSpray-Losungen kommen auf Moschee Mauern, - Steine fliegen in MoscheeFenster, - MuslimFrauen werden ent-Kopftucht. - Rettungsschiffe für Musselmann Flüchtlinge im Mittelmeer finden keinen Aufnahme-Hafen mehr, keiner will die Muslimische troubleMaker in's Land lassen. Keiner will auch noch einen zusätzlichen Musilim 'rein lassen. So feindlich haben sich Muslims in ihren Gastländern benommen. - KopftuchFrauen werden beschimpft oder Kopftuchfrei gemacht. Die Islamfeindlichkeit wird verdienterweise durch diesen unvernünftigen muslimischen Gerichtsgang wegen Burkini sicher und hoffentlich noch zunehmen. Das ist die richtige Antwort auf Burkini- Prozesse. ---- Die armen Muslim-Teufel, die im Mittelmer dem Ertrinken nahe sind, werden auf Grund des feindseligen Benehmens der bereits eingedrungenen Muslims sicher lange warten müssen. Denn Aufnahme-bereite Länder gibt es verständlicherweise fast nicht mehr. Also ertrinken im Mittelmer leider Muslims, weil ihre egoistische Glaubensgenossen sich feindlich benehmen. Allah, der angeblich Himmel und Erde Erschaffern konnte, schickt derweil kein Engel mit Motor-Schlauchboot sondern schaut tatenlos zu, wie seine Anhänger kläglich ertrinken. Allwissend, Allmächtig, All-erbärmlich? Oder doch eine eingebildete imaginaire MärchenFigur? Ich wünsche den Musselmännern und-Frauen in Deutschland eine noch weiter erstarkende AfD. Obwohl die AfD nur ein einzelner Programmpunkt hat: Nämlich den Muslims Manieren bei zu bringen und zu verhindern, dass der Islam hier Fuss fasst, ist das vielen Bundesbürger dermassen wichtig, dass die AfD von Wahl zu Wahl an Stimmenzahl und damit Einfluss zunimmt. Die CSU hat dies erkannt und zeigt erfreulicherweise zunehmend ein IslamFeindliches Gesicht. Das BurkiniUrteil hat uns gezeigt, wie die Muslims uns auf die Nase herumtanzen. Wir, die Muslimfreie Bevölkerung und die von dieser Bevölkerungsgruppe gewählte Politiker , erlassen hoffentlich bald Gesetze, die eine drohende Islamisierung Deutschlands und dessen Schwimmbäder ausschliessen. Kafira
15.06.19
23:55
Emanuel Schaub sagt:
Die Richter haben (endlich) Recht gesprochen... Die junge Dame auf dem Foto scheint es ...schon geahnt zu haben. gruss emanuel
17.06.19
10:54
Johannes Disch sagt:
Ein gutes und richtiges Urteil.
19.06.19
11:59
R2D2 sagt:
Nee. Respekt anderen Kulturen gegenüber sieht anders aus. Geklagt hatte hier soweit ich mich erinnere, eine Frau, die wegen Rückenproblemen schwimmen gehen wollte. Deswegen allen anderen möglichen Badegästen den Kopfschütteln auslösenden Anblick anzutun hätten die Richter diesen ersparen können. Wir sind hier in Deutschland. Da hat sich wenig bekleidet Baden zu gehen seit langem durchgesetzt. Und in öffentlichen Bädern sind aus hygienischen Gründen knappe Badebekleidungen (keine Unterhose drunter -check) zugelassen. Ist halt so, so sind die Regeln. Wer braucht immer eine Ausnahme? Wer? Leute, gebt euch Mühe. Strengt euch ruhig an. Ihr schafft das!
25.06.19
18:44
Ute Fabel sagt:
"Die ungleiche Behandlung von Burkinis und Neoprenanzügen sei sachlich nicht gerechtfertigt." Das ist nachvollziehbar! Man sollte deshalb in der Badeordnung auch Neoprenanzüge in Schwimmbecken verbieten und nur knappere Badebekleidung zulassen. Dann ist die Gleichbehandlung jedenfalls gewahrt. Weiters sollte in die allgemeinen Geschäftsbedingungen der öffentlichen klipp und klar geschrieben werden, dass das auffällige Sichtbarmachung der Religion oder Weltanschauung von den Badegästen zu unterlassen haben. In Wien gibt es diesbezüglich derzeit sogar mehr Probleme mit österreichischen Rechtspopulisten, die mit Sonnenschirmen und Badetüchern mit FPÖ-Logo daherkommen, als mit dogmatischen, rechtskonservativen Moslems. Der Stadt Koblenz sei angeraten, sich weder von Begehrlichkeiten aus den Reihen des konservativen politischen Islams noch von Zurufen aus dem deutschnationalen Lagen von ihrem Weg abbringen zu lassen.
27.06.19
12:59
thOMAS sagt:
Solche Debatten sind schlecht und werden Muslimen nicht gut tun
21.09.19
16:12