Koblenz möchte ab Januar Burkinis in Schwimmbädern verbieten. Dies wurde nach einem gemeinsamen Antrag der CDU, der Freien Wähler und der AfD beschlossen.
Nach einem gemeinsamen Antrag der CDU, der Freien Wähler und der AfD, soll ab Januar in allen Koblenzer Schwimmbädern Burkinis verboten werden. Neoprenanzüge und die klassischen Badeanzüge seien weiterhin erlaubt. Der Antrag sei vom Koblenzer Stadtrat abgesegnet worden. Die Linke Partei wolle am Donnerstag jedoch gegen das beschlossene Gesetzt demonstrieren.
Begründet habe die CDU und die Freien Wähler den Antrag damit, dass man mit einem Burkini Hauterkrankungen wie Ausschläge nur schwer erkennen könne. Laut Rudolf Kalenberg von der CDU-Fraktion, benötige die Definition von Badebekleidungen eine klare Regel. Dies „habe man bis heute nicht richtig benannt“, so Kalenberg gegenüber dem Online Nachrichtenportal „bento“.
Im Interview mit der ARD habe Stephan Wefelscheid, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Koblenzer Stadtrat betont, dass man Musliminnen das schwimmen nicht verbiete, sondern sich nur an die hygienischen Badeordnungen halten wolle. Man wolle nicht riskieren, dass Krankheiten wie Allergien oder Ausschläge übersehen werden. Zudem wolle er gleichzeitig die Vollverschleierung verhindern, die seiner Meinung nach das Burkini symbolisiere.
Die Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Rheinland-Pfalz Malika Laabdallaoui, kritisiere die neue Verordnung. Damit würde man „machtpolitische Gruppierungen“ die Türen öffnen, erklärt Laabdallaoui dem SWR. Kritik gab es auch von der „Die grünen“ Familienministerin in Rheinland-Pfalz, Anne Spiegel, die eine Ausgrenzung der Frauen durch das Verbot sehe.
Schon im vergangenen Jahr hatte der Koblenzer Stadtrat beschlossen, dass Badegäste „den Nassbereich“ der Schwimmbäder nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts betreten dürfen. Nur für Leistungsschwimmer seien Neoprenanzüge im Training zugelassen. Daraufhin ist eine Muslimin juristisch gegen das Verbot vorgegangen, da es gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Das verfahren läuft weiterhin.