Chinas kommunistische Führung hat die international höchst umstrittenen Umerziehungslager für Muslime in Xinjiang nachträglich legalisiert. Auch „Halal“ Lebensmittel und Produkte sollen fortan verboten werden.
Chinas kommunistische Führung hat die international höchst umstrittenen Umerziehungslager für Muslime in Xinjiang nachträglich legalisiert. Eine Gesetzesänderung durch das Parlament der Nordwestregion erlaubt Behörden künftig, als extremistisch eingestufte Personen in Trainingszentren „zu erziehen und zu transformieren“. Das Vorgehen ist Teil der verschärften Kampagne der chinesischen Behörden gegen das muslimische Turkvolk der Uiguren, die in dem ehemaligen Ostturkestan beheimatet sind.
Die Region gilt wegen der Spannungen zwischen den Uiguren und den Han-Chinesen als Konfliktherd. Nach blutigen Unruhen 2009 und einer Reihe von Terroranschlägen greifen die Sicherheitskräfte hart durch. Die Uiguren beklagen politische, wirtschaftliche und religiöse Unterdrückung, während ihnen die Chinesen Separatismus vorwerfen. Nach ihrer Machtübernahme 1949 in Peking hatten die Kommunisten die Region der Volksrepublik einverleibt, was auf Widerstand stieß.
Das neue Gesetz erlaubt die Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren und die Indoktrination in den Lagern. „Durch ideologische Erziehung gegen Extremismus, psychologische Behandlung und Verhaltenskorrekturen soll die Transformation der Insassen gefördert werden, damit sie zur Gesellschaft und ihrer Familie zurückkehren können“, heißt es in Artikel 33. Neben berufsbildenden Maßnahmen sollen die Zentren auch Chinesisch sowie Recht und Gesetz unterrichten.
Menschenrechtler und UN-Experten haben die Masseninhaftierung des Turkvolkes scharf kritisiert. Nach offiziell unbestätigten Berichten sollen Hunderttausende in den Lagern einsitzen. China hat deren Existenz bestritten und nur von Berufsausbildungszentren gesprochen. Es säßen meist Personen ein, die sich kleinerer Vergehen schuldig gemacht hätten. Europäische Diplomaten in Peking äußerten sich „sehr besorgt“ über die Lage in Xinjiang und dringen auf Zugang ausländischer Experten zu den Zentren.
Kommunistische Parteifunktionäre begannen in Ürümqi auch eine Kampagne gegen Lebensmittel und Produkte, die von Muslimen als „halal“ und damit als „erlaubt“ eingestuft werden. Die Staatsanwaltschaft der Hauptstadt von Xinjiang rief „entschlossen zum Kampf gegen die „Pan-Halalisierung““ auf.
Als „halal“ bezeichnen Muslime alles, was ihnen der Koran erlaubt. Nicht zulässig sind zum Beispiel Schweinefleisch und Lebensmittel wie Gelatine, die aus Schweinefleisch hergestellt werden. Selbst Zahnpasta kann als „hala“ gelten. Auch müssen Tiere auf bestimmte Weise geschlachtet werden, um „erlaubt“ zu sein.
Da alle Parteimitglieder und Beamte ohnehin nicht religiös seien, sei die Ernährung unproblematisch, befand die Staatsanwaltschaft von Ürümqi. Die Kantinen sollen „reformiert“ werden, damit alle „die Küche der verschiedenen ethnischen Gruppen probieren können“. In Chinas Staatsmedien stieß das Vorgehen auf Unterstützung. Indem vieles als „halal“ eingestuft werde, falle man leicht „in den Morast des religiösen Extremismus“, so die „Global Times“.
Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft von Ürümqi wurden auch aufgefordert, in sozialen Medien einen Schwur zu verbreiten: „Ich bin ein treues Mitglied der Kommunistischen Partei. (…) Ich glaube an den Marxismus-Leninismus, nicht an eine Religion. Ich muss fest und entschlossen bis zum Tode gegen die „Pan-Halalisierung“ kämpfen.“ (dpa/iQ)