Religionsfreiheit

Beamtin mit Kopftuch ist kein Problem

Eine Muslimin klagte wegen Diskriminierung erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Kreis Mettmann versuchte ihre Einstellung als Beamtin auf Probe zu verweigern – wegen ihres Kopftuchts. Das Gericht entschied: Beamtin mit Kopftuch? Das geht!

09
11
2013

Unter Polizeischutz wurde am Freitag vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf die Klage einer 25 Jahre alten Muslimin gegen den Kreis Mettmann verhandelt. Das Tragen eines Kopftuchs sei kein Hindernis, um in Nordrhein-Westfalen als Beamtin im allgemeinen Verwaltungsdienst zu arbeiten, entschied das Verwaltungsgericht. (Az: 26 K 5907/12)

Das Gericht verpflichtete den Kreis Mettmann, über den Antrag der Klägerin neu zu entscheiden. Die Muslimin war als einzige ihres Jahrgangs nicht als Beamtin auf Probe eingestellt worden, weil sie ein Kopftuch trägt.

Gericht folgt der Argumentation der Klägerin

Der Kreis Mettmann hatte die Übernahme der Muslimin als Beamtin auf Probe mit dem Argument abgelehnt, der Klägerin fehle die charakterliche Eignung. Sie habe wechselnde und widersprüchliche Aussagen zum Tragen des Kopftuchs gemacht. Dadurch sei ein irreparabler Vertrauensverlust eingetreten.

Die Muslimin gab bei ihrer Anhörung an, dass sie sich zunächst aus Angst vor einer Diskriminierung ohne Kopftuch beim Kreis Mettmann beworben habe. Sie sei aber zum Vorstellungsgespräch mit Kopftuch erschienen und habe die Frage, ob sie unter bestimmten dienstlichen Umständen das Kopftuch abnehmen werde, bejaht. Das sei aber in den fünf Jahren im Öffentlichen Dienst nie von ihr verlangt worden.

Nach der Aktenlage und Anhörung der Klägerin wurden die Vorwürfe aus der Sicht des Verwaltungsgerichts nicht bestätigt. Das Gericht gab der Klage der Muslimin statt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Polizeiaufgebot gegen Rechtsextreme

Im Vorfeld hatten rechtsextreme Blogs auf die öffentliche Verhandlung aufmerksam gemacht und zur Teilnahme aufgerufen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erhöhte daraufhin vorsorglich die Sicherheitsmaßnahmen bei Gericht und im Gerichtssaal. Polizisten sicherten einen ungestörten Verlauf der Verhandlung.

Bilder auf einschlägigen Seiten zeigen jedoch, dass die Rechtsextremen sich von der Präsenz nicht abhielten ließen, Fotos mit ihren Handys von der Klägerin zu machen. Die Rechtsextremen zeigten sich jedoch über das Polizeiaufgebot überrascht. In letzter Zeit versuchen rechtsextreme Gruppen immer stärker Einfluss auf die Entscheidungen von Gerichten zu nehmen, indem sie „Präsenz“ zeigen.

Leserkommentare

deix sagt:
Die Entscheidung des Verwaltsgerichts Düsseldorf ist sehr problematisch - ich halte sie für falsch. Staatliche Behörden sollten Heimstätte und Identifikationpunkt für alle Bürger sein. Weder religiöse noch weltanschauliche sichtbare Zeichen sind daher bei Beamten angebracht. Zurückhaltung mit dem Sichbarmachen der eigenen Gesinnung ist Ausdruck von Respekt und Toleranz gegenüber Andersdenkenden. Unsere Verfassung und die Europäischen Rechtsnormen schützen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in gleicher Wertigkeit. Es gibt keinen Vorrang für religiöse Überzeugungen. Religion und Weltanschauung gehören ins Privatleben. Ich würde es auch ablehnen, wenn ein atheistischer Beamte im Dienst ein T-Shirt mit der Aufschrift "Gottlos Glücklos" tragen möchte.
12.12.13
9:04