Österreich
Kopftuch im Turnunterricht erlaubt
Österreichs Bildungsministerin stellt klar: Das Tragen von Kopftüchern im Sportunterricht und von Burkinis im Schwimmunterricht für muslimische Mädchen ist erlaubt.
Österreichs Bildungsministerin stellt klar: Das Tragen von Kopftüchern im Sportunterricht und von Burkinis im Schwimmunterricht für muslimische Mädchen ist erlaubt.
In Berlin Spandau soll eine Frau laut Polizeiberichten einem 13-jährigen Mädchen das Kopftuch vom Kopf runtergerissen haben. Zuvor soll die Frau islamfeindliche Äußerungen von sich gegeben haben.
Die schottische Polizei führt das muslimische Kopftuch als optionalen Teil ihrer Uniform ein. So soll es muslimischen Frauen ermöglicht werden, einer Tätigkeit bei der Polizei nachzugehen.
Der Papst hat sich gegen ein Kopftuchverbot und für mehr Achtung der Religionsfreiheit der Muslime ausgesprochen. Im Zuge dessen warnte er vor der „übertriebenen Laizität“ in Frankreich.
Laut einer repräsentativen Umfrage der dpa fordert die knappe Mehrheit der Deutschen ein Kopftuch-Verbot für Schülerinnen an deutschen Schulen.
Die Mehrheit der Deutschen ist einer Umfrage zufolge für ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit. Andererseits sind die meisten nicht damit einverstanden, den Bau von Minaretten gesetzlich einzuschränken
Vor rund einem Jahr gab das Bundesverfassungsgericht an, dass das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig ist. Aktuell wurde die Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin vom Arbeitsgericht Berlin abgewiesen. Gabriele Boos-Niazy vom Aktionsbündnis muslimischer Frauen e.V. bewertet im IslamiQ-Interview die aktuellen Entwicklungen rund um das Kopftuch.
Das Arbeitsgericht Berlin wies am Donnerstag die Klage einer muslimischen Lehrerin ab. Sie hatte aufgrund der Ablehnung ihrer Einstellung an einer Grundschule geklagt. In einer Stellungnahme legt der Antidiskriminierungsverband FAIR international dar, wieso das Urteil aus verfassungsrechtlichen Gründen problematisch ist.
Die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin am Arbeitsgericht Berlin wurde abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz an. Die Meinungen sind gespalten.