









Dürfen Unternehmen religiöse Symbole am Arbeitsplatz verbieten? Ja, sagt ein Justizexperte – aber es gibt Bedingungen. Er verweist auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Einer Muslimin, die nach ihrer Elternzeit mit Kopftuch zur Arbeit erschien, wurde gekündigt. Daraufhin klag sie beim Arbeitsgericht. Das Verfahren wurde nun an eine Schlichtungsstelle verwiesen.
Der österreichische Bischof Alois Schwarz ist der Meinung, dass die Kirche sich aktiv in die Debatte um das islamische Kopftuch und die Vollverschleierung einbringen sollte.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass eine muslimische Rechtsreferendarin ein Kopftuch im Dienst tragen dürfe. Die Referendarin klagte gegen eine Entscheidung des Innenministeriums.
Das Arbeitsgericht in Heidelberg entscheidet im Fall einer Kundenberaterin, die entgegen ihres Vorgesetzten ein Kopftuch am Arbeitsplatz tragen möchte.
Das Berliner Neutralitätsgesetz traf nun auch eine evangelische Lehrerin. Ihr wurde per Dienstweisung das Tragen einer Kreuzkette verboten.
Das EuGH-Urteil entschied, dass das Kopftuch unter Umständen in Unternehmen verboten werden kann. Was sind diese „Umstände“ und was bedeutet das für die Einzelnen? Selma Öztürk Pinar hat die Antworten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass das Tragen eines Kopftuchs unter Umständen verboten werden könnte. Die österreichische Philosophin Amani Abu Zahra zeigt die Widersprüchlichkeit der Verbotspolitik und den fortlaufenden Anerkennungskampf von Europas Musliminnen auf.
In Hörstel bei Münster wurde ein muslimisches Mädchen mit Kopftuch von zwei Männern angegriffen. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.