Kopftuch am Arbeitsplatz

Streit um Kopftuch an Schlichtungsstelle verwiesen

Einer Muslimin, die nach ihrer Elternzeit mit Kopftuch zur Arbeit erschien, wurde gekündigt. Daraufhin klag sie beim Arbeitsgericht. Das Verfahren wurde nun an eine Schlichtungsstelle verwiesen.

19
04
2017
Kopftuch
Kopftuch © flickr / CC 2.0 / metropolico.org

Im Streit zwischen einer Drogeriemarktkette und einer Kopftuch tragenden Mitarbeiterin hat das Arbeitsgericht nürnberg das Verfahren an eine Schlichtungsstelle verwiesen. Eine Entscheidung in der Sache traf Richter Daniel Obst am Mittwoch nicht. Er schlug beiden Parteien vor, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit einen Vergleich zu erarbeiten. Eine Möglichkeit in der Schlichtung, so der Richter, könnte die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses sein. Das Verfahren soll im Mai beginnen.

Das Arbeitsgericht sollte klären, ob die Kundenberaterin des Drogeriemarktes Müller ein Kopftuch tragen darf. Das Unternehmen argumentierte, dass Kopfbedeckungen im Kundenkontakt nach der Betriebsordnung nicht erlaubt seien.

Die Klägerin hatte bei dem Unternehmen von 2001 bis 2013 ohne Kopftuch gearbeitet und war dann in Elternzeit gegangen. Als die heute 32-Jährige wiederkam, erschien sie mit Kopftuch. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Durch das EuGH-Urteil in der Rechtssachte Achbita gegen G4S wurde klar gestellt, dass Unternehmen zwei Möglichkeit haben, sich diskriminierungsfrei zu verhalten: 1. Möglichkeit: Alle auffällig sichtbaren religiösen, weltanschaulichen, politischen und philosophischen Zeichen, Symbole und Kleidungsstücke sind im Dienst untersagt. 2. Möglichkeit: Alle auffällig sichtbaren religiösen, weltanschaulichen, politischen und philosophischen Zeichen, Symbole und Kleidungsstücke sind im Dienst erlaubt. Es wäre wünschenswert, wenn möglichst viele Unternehmen schriftliche Arbeitsordnungen erlassen würden, in welchen sie sich entweder für die erste oder die zweite diskriminierungsfreie Unternehmensphilosophie entscheiden - "Gleich viel" oder "Gleich wenig" - beides ist im Sinne des Gleichbehandlungsrechts. Klar diskriminierend wäre es hingegen, nur religiöse Kleidungsstücke, aber keine politischen Symbole wie Parteiabzeichen zuzulassen. Das ergibt sich schon klar aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): Artikel 14 EMRK lautet: Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
19.04.17
14:15
Kritika sagt:
L.S. Unglaublich, wieviel Zeit unsere Deutsche Gerichte mit Muslims vergeuden, weil diese FremdenGruppe ständig Probleme verursacht, indem sie es ablehnt, sich an Deutsche Gewohnheiten zu orientieren. Derweil stapeln sich bei Gericht die seriösen Fälle. Wie auch immer der Vergleich aussieht, Deutsche PersonalAbteilungen sind gewarnt: "Wenn's irgendwie geht, stell' keine Muslims ein, das gibt nur Ärger". So werden leider viele kooperative MuslimFrauen unter den Launen einer einzigen uneinsichtigen, MuslimFrau leiden. Gruss, Kritika
19.04.17
23:40
Andreas sagt:
@Kritika: Ärger gibt es mit Muslimas doch nur, wenn ihnen ihre grundgesetzlich garantierten Grundrechte verweigert werden. Zu Recht gehen sie dann vir Gericht und klagen ihre Rechte ein. Nichteinstellung ist die schlechteste Lösung, weil sie eine eindeutige Diskriminierung darstellt. Statt auf vermeintlich deutschen Gewohnheiten rumzureiten, sollten wir anerkennen, dass wir in einer pluralen Gesellschaft leben und nicht mehr in Deutschen Reich.
21.04.17
12:39
Manuel sagt:
@Kritika: Wurde mir von div. Personalschefs hinter vorgehaltener Hand auch schon gesagt!
21.04.17
14:35
Johannes Disch sagt:
Das ist mal sehr salomonisch entschieden, das ganze an eine Schlichtungsstelle zu verweisen. Es müssen ja nicht alles die Gerichte entscheiden.
21.04.17
21:47
Johannes Disch sagt:
@Kritika / @Manuel So, -- stell keinen Muslim ein, das gibt nur Ärger (Kritika) -- Das hab ich hinter vorgehaltener Hand von Personalchefs auch schon gehört. (Manuel) Was man so alles hört.... Das Schöne an solchem Geraune ist, dass man es nicht nachprüfen kann. Nachprüfen kann man allerdings folgendes: Die meisten deutschen Unternehmen haben keine solche Neutralitätsrichtlinie, und planen auch keine. (Artikel in der "SZ", 2 tage nach dem jüngsten Urteil des EuGH). Das gilt vor allem für Großunternehmen, die weltweit tätig sind. Die haben auch einen Ruf zu verlieren, was Weltoffenheit und Toleranz betrifft. Die werden einen Teufel und sich sicher nicht dem hysterischen Muslimin-Bashing anschließen, den der deutsche Provinzler nicht nur hier bei "Islamiq" so enthusiastisch beklatscht..
22.04.17
22:29
Ute Fabel sagt:
In dem Betrieb, in welchem ich tätig bin, gilt das optische Neutralitätsprinzip. Wir fördern damit entschlossen Individualität und Weltoffenheit. Bekämpfen wollen wir jede ideologische Abschottung. Auch meine muslimischen Kollegen würden keine islamischen Mitarbeiter mit Kopftuch oder Salafistenbärten akzeptieren. Meine kemalistischen Kollegen tragen keine Mustafa-Kemal-Atürk-Hüte. Meine sozialdemokratischen Kollegen stecken sich keine rote Nelken ins Knopfloch.
25.04.17
9:52
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Was ist, wenn jemand nackt in eine Firma kommen will, weil es sein Religion vielleicht vorschreibt oder mit einem Nudelsieb, da ist es dann bei Ihnen schon sofort ok das zu verbieten, aber wehe es wagt einer Ihr heißgeliebtes Kopftuch abzulehnen!
26.04.17
17:37