Österreich

Gutachten sieht Kopftuchverbot für Schülerinnen als verfassungswidrig

Ein Gutachten im Auftrag der IGGÖ stellt das Kopftuchverbot für unter 14-jährige Schülerinnen in Österreich infrage. Es sieht Verstöße gegen Religionsfreiheit und staatliche Neutralität.

22
04
2026

Ein von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in Auftrag gegebenes verfassungsrechtliches Gutachten kommt zu einem klaren Ergebnis: Das beschlossene Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr verstößt gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Das Gutachten von Univ.-Prof. Markus Vašek wurde im Rahmen eines juristischen Fachabends am 20. April 2026 in Wien vorgestellt. IGGÖ-Präsident Ümit Vural betont: „Der Beschluss dieses Gesetzes ist eine politische Entscheidung. Jetzt geht es um die rechtliche Bewertung. Und diese wird letztlich durch den Verfassungsgerichtshof vorzunehmen sein.“

Vural verweist darauf, dass die IGGÖ bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses umfassend auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen habe. Unter anderem durch Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, ExpertInnen sowie durch öffentliche Stellungnahmen.

„Es geht hier nicht um ein einzelnes Kleidungsstück, sondern um Grundrechte. Gerade in sensiblen Bereichen wie Religion und Bildung braucht es Lösungen, die sich an der Verfassung orientieren und nicht an politischen Stimmungen“, so Vural.

„Grundrechte dürfen nicht selektiv eingeschränkt werden“

Das Gutachten analysiert insbesondere die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Religionsfreiheit, dem Gleichheitsgrundsatz sowie mit europäischen menschenrechtlichen Standards. Die IGGÖ sehe es als ihre Verantwortung, das Gutachten in die gesellschaftliche Debatte einzubringen.„Gerade bei kontroversen Fragen zeigt sich, wie belastbar ein Rechtsstaat ist. Grundrechte dürfen nicht selektiv eingeschränkt werden“, betont Vural.

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Sicherlich lassen sich auch andere Gutachten erstellen, die dann zu anderen Erkenntnissen und ganz anderen klaren Ergebnissen kommen. C'est la vie. Oh ja...so ist das Leben.
25.04.26
0:00
Johannes Disch sagt:
@Marco Polo Auf den Punkt gebracht. Das ist hier kein Nachrichtenportal, sondern reinste Propaganda. Weshalb ich auch schon länger damit aufgehört habe, hier zu debattieren. Der Tenor ist immer derselbe: Muslime werden angeblich benachteiligt und diskriminiert. Zu dem Artikel: Kein Grundrecht ist grenzenlos. Auch nicht das auf Religionsfreiheit. Das Kopftuch ist im Islam nicht verpflichtend, weshalb ein Verbot auch nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt.
26.04.26
20:46
Johannes Disch sagt:
@Marco Polo So schauts aus. Kein Grundrecht ist grenzenlos, auch nicht das auf Religionsfreiheit. Das Kopftuch ist im Islam nicht zwingend vorgeschrieben, weshalb ein Verbot in gewissen Situationen / an gewissen Orten (Schule/Behörden) eine absolut nachvollziehbare und rechtskonforme Einschränkung der Religionsfreiheit darstellt.
27.04.26
15:24
Johannes Disch sagt:
Nächster Versuch, da "islamiq" 2 Beiträge von mir von gestern hier zum Thema gelöscht hat. Ne tolle "Debattenkultur." Kein Grundrecht ist grenzenlos, auch nicht das auf Religionsfreiheit. So ist das Verbot des Kopftuchs in bestimmten Bereichen (Schulen/Behörden) eine absolut legitime und rechtskonforme Einschränkung der Religionsfreiheit, wie auch das deutsche Bundesverfassungsgericht in mehren Urteilen bereits festgestellt hat.
27.04.26
18:39