Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts

Kirchhof schließt Verhüllungsverbot nicht aus

Schon wieder eine Debatte und schon wieder das Tuch der muslimischen Frau. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes schließt ein Verhüllungsverbot nicht aus.

29
08
2017

In der Debatte über ein Verhüllungsverbot schließt der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ferdinand Kirchhof, ein Verbot nicht aus. „Verhüllung verhindert Kommunikation. Verbote sind denkbar, teilweise vielleicht sogar notwendig“, sagte Kirchhof in einem Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstag). „Aber sie bleiben nicht der Weisheit letzter Schluss.“ Religiöse Überzeugungen bildeten sich in den Köpfen. Bildung und Dialog erzeugten daher auf lange Sicht eher ein „friedliches Nebeneinander“ unterschiedlicher Religionen. „Sie führen zu Toleranz und gegenseitigem Respekt.“

Angesprochen auf Kopfbedeckungen bei Staatsdienern sagte der Jurist: „Richterrobe und Polizeiuniform tragen eine besondere Funktion.“ Sie sollten den Menschen, der Staatsgewalt ausübe, „zurücknehmen und das unparteiisch wahrgenommene Amt in den Vordergrund rücken“. Es sei in Deutschland gut begründete Verfassungstradition, „bei hoheitlichen Akten von individuellen Überzeugungen abzusehen und stattdessen allein nach Recht und Gesetz zu entscheiden“. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
Bravo richtig so, endlich kommt hier einmal Bewegung, es wird Zeit den mittelalterlichen Dogmen des Islams einen Riegel vorzuschieben, wir sind im 21. Jahrhundert.
29.08.17
18:04
Frederic Voss sagt:
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts ist kein Mitglied eines Debattierclubs.Wenn sich verhüllende Religions-Tuch-Frauen mit ihren Hintermännern immer häufiger durchGerichtsklagen islamische Kopftuch-Rechte einklagen wollen, dann muß das Bundesverfassungsgericht einmal klarstellen, wer mehr das Sagen und Entscheiden hat - der oberste Gerichtshof in Deutschland oder Religionsverbände mit Scharia-Ambitionen.
30.08.17
10:35
Torben sagt:
Es wäre sehr wünschenswert, wenn Moslems, die bei uns leben, uns endlich Toleranz und Respekt entgegenbringen würden. Insbesondere ist es respektlos, wenn behauptet wird, dass anständige Frauen Kopftuch oder gar Nikab/Burka tragen müssen. Im Umkehrschluss bedeutet das nämlich, dass Moslems Frauen, die diese Kleidung nicht tragen, für unanständig halten. Eine Richterin, die mit ihrer Kleidung signalisiert, dass für sie die Scharia über unserem Gesetz steht, macht mir ein ungutes Gefühl. Da muss ich mich dann nämlich fragen, nach welchem Recht sie Urteile fällt. Entsprechend gilt das auch für eine Polizistin.
30.08.17
16:48
Johannes Disch sagt:
@Frederic Voss (Ihr Post vom 30.08.17, 10:35) Das hat das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen schon deutlich gemacht. In einem Urteil 2015 hat es klargestellt, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen verfassungswidrig ist. Und 2016 ´gab es der Klage einer muslimischen Erzieherin statt, dass sie am Arbeitsplatz ihr Kopftuch tragen darf. - "Es gibt keinen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch darauf, vom Anblick religiöser und weltanschaulicher Symbole verschont zu bleiben", so das oberste deutsche Gericht 2016 im Wortlaut des Urteils. Kirchhof gilt als Urheber des Kopftuchverbots. Er gibt aber nicht die Meinung des obersten deutschen Gerichts wider, wie die beiden Urteile, die ich zitiert habe, zeigen. Zú Kirchhof: Siehe: "Entscheidung über Kopftuchverbot ohne "Kirchhof" ("islamiq", 13.03.2014)
31.08.17
11:37
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Ein pauschales Kopftuchverbot ja, wenn alle religiösen Symbole verboten sind, sieht die Sache nach dem EUGH schon wieder anders aus!
31.08.17
18:34
Ute Fabel sagt:
"Es gibt keinen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch darauf, vom Anblick religiöser und weltanschaulicher Symbole verschont zu bleiben" Das gilt selbstverständlich für den öffentlichen Raum, wie Straßen oder Parks. Frauen können dort Kopftuch tragen, weil sie meinen Mohammed hätte sich das gewünscht, Salafisten aus dem gleichen Grund ihren markanten Bart mit abrasiertem Oberlippenbereich. Menschen mit Migrationshintergrund aus Ex-Jugoslawien, die dem Zerfall ihres ehemaligen Heimatstaats nachtraueren, sei das Anstecken von Tito-Partisanen-Abzeichen völlig unbenommen. Kommunistischen Chinesen steht es frei tagein tagaus einen Mao-Anzug anzuziehen. Gerade im öffentlichen Dienst oder auch in der privaten Arbeitswelt ist jedoch das konsequente optische Neutralitätsprinzip eine weise Betriebsphilosophie, die von allen dasselbe abverlangt und niemanden benachteiligt. @Johannes Disch: Wenn Sie Polizistinnen.Lehrerinnen und Richterinnen mit Kopftuch befürworten, würden sie dann auch Polizisten, Lehrer und Richter mit Salafistenbart gutheißen? Oder mit Abzeichen von politischen Parteien?
01.09.17
12:16
Kai sagt:
Hat der gute Herr Kirchhof etwa Alzheimer oder etwas ähnliches? Sonst würde er sich doch bestimmt an die ersten 4 Artikel des GG erinnern. Dazu kommt dann noch das Völkerecht, dem wir uns auch laut GG verpflichtet haben. Das GG ist das höchste Deutsche Gesetz ( leider immer noch) und alle anderen Verordnugen und Gesetze müssen sich ihm unterordnen. Gleichzeitig ist es auch so, das die ersten 20 Artikel des GG nicht verändert werden dürfen, höchstens erweitert, ohne aber deren Sinn zu ändern und der ursprüngliche Text muss auch da stehen. Weiterhin, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, das ein Vorgehen wie in Österreich, der Integration und dem zusammenleben aller Menschen in D. dienlich wäre. Und natürlich sind Recht und Gesetz auch dazu da, eine Minderheit vor der Mehrheit zu schützen
24.09.17
18:52