
In Baden-Württemberg kann die Frage nach dem Kopftuchverbot seit Anfang des Jahres nicht beantwortet werden. In der Zwischenzeit liegt nach der Klage zweier Lehrerinnen in Karlsruhe nun auch die Klage einer Erzieherin vor.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig und damit nichtig. Das Schulgesetz in diversen Bundesländern müsse nun überarbeitet werden. Damit entschied das Gericht im Fall einer Klage von zwei Lehrerinnen aus NRW.
Die indirekte Bezeichnung von NPD-Mitgliedern als „Spinner“ war zulässig. Dies hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts heute entschieden und die Klage der NPD abgewiesen. Damit wurde auch die „Macht des Wortes“ gestärkt.
Die vom früheren Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verbotene salafistische Gruppierung „DawaFFM“ bleibt weiterhin verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch. Es war die erste Klage von Salafisten gegen ein vom BMI verhängtes Betätigungsverbot.
Neue Zahlen bestätigen: Deutschland ist im internationalen Vergleich bei Militärausgaben ein wichtiger Akteur. Die Opposition übt scharfe Kritik und fordert Abrüstung. Der Kurs der Bundesregierung bei Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien wird gerichtlich angegriffen.
Das Kopftuchverbot an flämischen Gemeinschaftsschulen könnte bald der Vergangenheit angehören. Ein Prüfbericht kommt zm Schluss, dass das Verbot gegen die Religions- und Meinungsfreiheit verstößt. Auch die Staatsanwaltschaft will das Kopftuchverbot für Schülerinnen aufheben, hält jedoch am Verbot für Lehrerinnen fest.
Der Humanistische Verband NRW hat seine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zurückgezogen. Der Verband wollte einen eigenständigen „Weltanschauungsunterricht“ an öffentlichen Schulen durchsetzen.