Schweiz

Schülerin darf vorerst mit Kopftuch zum Unterricht

Ein Mädchen klagt gegen ihre Schule und die Behörden im Kanton St. Gallen. Sie durfte wegen ihres Kopftuches nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Ein Verwaltungsgericht hat der jungen Muslimin vorerst die Teilnahme am Unterricht gesichert.

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2013
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Ein Verwaltungsgericht im Kanton St. Gallen hat entschieden, dass eine junge Muslimin vorerst mit Kopftuch am regulären Schulbetrieb teilnehmen darf. Das junge Mädchen war nach den Sommerferien, zusammen mit ihrem Vater, mit Kopftuch in der Schule erschienen. Die Schulleiterin hatte das Mädchen und den Vater darauf hingewiesen, dass das Tragen eines Kopftuches in der Schule laut Hausordnung nicht erlaubt sei.

Das Kind blieb in der Folge, weil es mit Kopftuch nicht die Schule besuchen durfte, Zuhause, und lernte den Schulstoff selbstständig nach. Die Familie klagte gegen das Kopftuchverbot. Ersuchen des Mädchens, wenigstens vorläufig den Unterricht mit dem Kopftuch besuchen zu dürfen, wurden von mehreren Stellen, auch vom Bildungsdepartement abgelehnt.

Verwaltungsgericht erlaubt vorerst die Teilnahme

Einen ersten Teilerfolg konnte das Mädchen jedoch nun für sich verbuchen. Das Verwaltungsgericht St. Gallen entschied am 7. November, dass das Kind vorsorglich bis zum Abschluss des Verfahrens den Schulunterricht mit Kopftuch besuchen darf.

Das Interesse des Mädchens überwiege, schreibt das Verwaltungsgericht auf seiner Internetseite und verweist dabei auf die verfassungsmäßige Glaubens- und Gewissensfreiheit. Der Schulrat habe nicht darlegen können, inwieweit das Tragen eines Kopftuches den Schulbetrieb störe.

Empfehlung für Verbot

Im Kanton St. Gallen empfiehlt das von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) geführte Bildungsdepartement Schulen ein generelles Kopfbedeckungsverbot. Die Schulen und Schulbehörden gehen allerdings unterschiedlich mit den Verbotsempfehlungen um.

In einem ähnlichen Fall im Juli dieses Jahres hatte das schweizerische Bundesgericht zugunsten von zwei mazedonischen Mädchen entschieden, die im Kanton Thurgau ein Kopftuch im Unterricht tragen wollten. Der im Juli verhandelte Fall brachte zwar keine Grundsatzentscheidung, wird jedoch als wegweisendes Urteil angesehen.