Eine muslimische Frau hatte gegen ihren Arbeitgeber geklagt, weil sie während ihre Tätigkeit in einer Drogerie ein Kopftuch tragen möchte. Die Parteien einigten sich gütlich und vereinbarten Stillschweigen.
Das Arbeitsgericht in Heidelberg entscheidet im Fall einer Kundenberaterin, die entgegen ihres Vorgesetzten ein Kopftuch am Arbeitsplatz tragen möchte.