









Ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes löste eine erneute Debatte über das Berliner Neutralitätsgesetz aus. Die SPD-Fraktion versah das Gutachten mit einem Sperrvermerk. An Heiligabend wird es jedoch freigegeben.
Anfang des Jahres beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass ein pauschales Kopftuchverbot verfassungswidrig ist. Dennoch ist das Kopftuch in manchen Bundesländern nach wie vor verboten. Warum das so ist, erklärt IslamiQ.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte diskutierte über die Religionsvielfalt in der Schule. Die Debatte, das Kopftuch für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen zu verbieten, sei mit Blick auf die Probleme an Schulen eine Scheindebatte.
Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat Bedenken wegen dem geplanten Burka-Verbot. Das Verbot könne vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten. Eine politische Ablehnung sei angemessener.
Der Berliner Senat beschloss gestern das Neutralitätsgesetz nicht zu verändern und damit das Kopftuchverbot bei hoheitlichen Aufgaben beizubehalten.
Juristen sind sich ebenfalls uneins über die Rechtmäßigkeit des Vollverschleierungsverbotes an zwei nordrheinwestfälischen Grundschulen. Damit bleibt das Verbot umstritten.
Vor kurzem beschloss eine Düsseldorfer Grundschule, dass ein Gesichtsschleier auf dem Schulgelände zu verbieten ist. Die Diskussion besteht weiterhin, mehrteilig wird dem Verbot zugestimmt.
In Düsseldorf hat eine Grundschule das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Als Grund für die Änderung der Schulordnung wurde die Wahrung des Schulfriedens angegeben.
Die Berliner SPD spricht sich gegen die Aufhebung des Neutralitätsgesetzes aus, das religiöse Symbole im Staatsdienst verbietet. Der Berliner Innensenat prüft derzeit die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht ein generelles Kopftuchverbot gekippt hat, ziehen immer mehr Bundesländer nach. Das niedersächsische Kultusministerium hat heute einen Kopftuch-Erlass herausgegeben.