









Das Aus des Kopftuchverbots für muslimische Lehrerinnen hat bundesweit Debatten provoziert. Nordrhein-Westfalen, das Land mit dem höchsten Anteil an Muslimen, diskutiert jetzt über konkrete Folgen des Urteils.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig und damit nichtig. Das Schulgesetz in diversen Bundesländern müsse nun überarbeitet werden. Damit entschied das Gericht im Fall einer Klage von zwei Lehrerinnen aus NRW.
Die indirekte Bezeichnung von NPD-Mitgliedern als „Spinner“ war zulässig. Dies hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts heute entschieden und die Klage der NPD abgewiesen. Damit wurde auch die „Macht des Wortes“ gestärkt.
Bayern will den Modellversuch „Islamischer Unterricht“ fortführen. Damit tritt die bayrische Regierung jedoch nach Ansicht der Opposition auf die Bremse. Tatsächlich sind andere Bundesländer weiter und versuchen verfassungsgemäßen Religionsunterricht anzubieten.
Neue Zahlen bestätigen: Deutschland ist im internationalen Vergleich bei Militärausgaben ein wichtiger Akteur. Die Opposition übt scharfe Kritik und fordert Abrüstung. Der Kurs der Bundesregierung bei Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien wird gerichtlich angegriffen.
Vor zehn Jahren beschloss Baden-Württemberg als Erstes von acht Bundesländern ein Kopftuchverbotsgesetz. Die Verbote diskriminieren heute alle Musliminnen. Es fehlt der politischer Wille dies zu ändern.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Einfluss der Politik auf das ZDF eingeschränkt werden muss. In seiner Entscheidung mahnte das Verfassungsgericht zu mehr Pluralismus und Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Auch das Fehlen von muslimischen Vertretern in den Gremien wurde kritisiert.
Die Entscheidung über das bestehende Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen vor dem Bundesverfassungsgericht rückt näher. Jetzt hat der Erste Senat beschlossen, dass der Vizepräsident des Gerichts nicht am Verfahren teilnehmen darf, da er als Urheber der Verbote gilt.
Kopftuchverbote in mehreren Bundesländern diskriminieren vor allem muslimische Fachkräfte. Den Frauen bleibt oft nur der Umzug in ein anderes Bundesland, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Dabei braucht Deutschland die gut ausgebildeten Musliminnen.
Die Verfassungsbeschwerde der türkischsprachigen Zeitung „Sabah“ gegen das Oberlandesgericht München war erfolgreich. Die ausländischen Medien sollen Plätze im Gerichtssaal bekommen.