
Wie schon in Frankreich und Belgien ist ab dem ersten Oktober auch in Österreich das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Muslime finden dieses Gesetz kontraproduktiv.

Es bleibt dabei: Verbietet ein Staat seinen Bürgern, sich in der Öffentlichkeit zu verhüllen, verstößt er damit nicht gegen die Religionsfreiheit. Selbst bei den Strafen hat er weitgehend freie Hand.

Medienberichten zufolge wurde einer belgischen Moschee die staatliche Unterstützung entzogen. Grund dafür sei ein veröffentlichter Brief der Moscheegemeinde.

In der belgischen Wallonie gilt ab 2018 ein Schächtverbot. Trotz Kritik der verschiedenen Religionsgemeinschaften wurde dies beschlossen.

Ein muslimischer Zusammenschluss kritisiert das Vorgehen bei der Schaffung eines islamischen Ausbildungszentrums in Belgien. Muslime würden dabei bevormundet.

Nach jahrelangen Debatten hat sich die flämische Regierung darauf verständigt, das Schächten ohne Betäubung zu verbieten. Das Verbot gilt ab dem 1. Januar 2019.

Die belgische Polizei absolviert ab Februar einen Islamkurs, in dem die Grundlagen des Islam, sowie die die muslimische Einwanderungsgeschichte in Belgien gelehrt wird.

Die Mehrheit der belgischen Muslime fühlt sich einer aktuellen Umfrage zur Folge von der Gesellschaft als „Terroristen wahrgenommen“.

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bewertet ein Kopftuchverbot in Unternehmen unter bestimmten Bedingungen für zulässig.