
Es ist ein Schritt, der nicht völlig überraschend kommt, auch nicht für die AfD selbst: In Bayern wird nun die gesamte Partei vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Landesverband will sich wehren.

Die AfD Baden-Württemberg steht im Verdacht, gegen Demokratie und Grundgesetz zu arbeiten. Der Verfassungsschutz beobachtet den Landesverband nun als Ganzes.

In Bayern wird der „Islamische Unterricht“ als reguläres Wahlpflichtfach angeboten. Die AfD will das nicht und klagt erneut.

Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall behandeln. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln im März. Nun will sich die Partei gegen dieses Urteil wehren.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln startet später als geplant.

Die AfD im Brandenburger Landtag ist mit einer Klage gegen das Verfassungsschutzgesetz gescheitert. Sie fühlte sich stigmatisiert, weil der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über Verdachtsfälle von Parteien informieren kann.
Nach dem vorläufigen Endergebnis erreicht die AfD in Schleswig-Holstein 4,4 Prozent. Damit sind sie unter der Fünf-Prozent-Hürde und ziehen nicht wieder in den Landtag.

Die AfD ist vor Gericht gezogen, um zu verhindern, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sie als Verdachtsfall einstufen darf. Nach fast zehnstündiger Verhandlung folgt die Entscheidung.

Der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Jurist und AfD-Politiker Jens Maier soll in Sachsen kein Recht mehr sprechen. Das Justizministerium fährt schweres Geschütz auf und Standesvertretungen beziehen klar Position.