Die South Wales Police erfasst künftig auch mutmaßliche Islamfeindlichkeit – selbst ohne Straftat, was eine Debatte über Meinungsfreiheit auslöst.

Die South Wales Police hat eine neue Richtlinie eingeführt, nach der Vorfälle dokumentiert werden sollen, die als islamfeindlich oder feindselig gegenüber Muslimen eingestuft werden. Eine Erfassung kann auch dann erfolgen, wenn kein Straftatbestand vorliegt.
Nach den Vorgaben sollen Polizeibeamte Äußerungen oder Verhaltensweisen festhalten, die nach Einschätzung der Behörde über eine legitime Debatte über Religion hinausgehen und als Ausdruck von Islamfeindlichkeit gewertet werden können. Solche Vorfälle können als Ereignisse im Bereich des antisozialen Verhaltens registriert werden.
Grundlage der Regelung ist eine neue Definition antimuslimischer Feindseligkeit, die die britische Labour-Regierung im März vorgestellt hat. Diese umfasst unter anderem pauschale negative Zuschreibungen gegenüber Muslimen oder Personen, die als Muslime wahrgenommen werden.
Die Regierung betonte zugleich, dass Kritik, Diskussionen oder auch satirische Auseinandersetzungen mit Religionen weiterhin durch die Meinungsfreiheit geschützt seien. Die South Wales Police erklärte, die neue Auslegung sei nicht dazu gedacht, legitime Debatten oder unterschiedliche Standpunkte einzuschränken. Entsprechende Vorfälle könnten jedoch dennoch dokumentiert werden.
Kritiker weisen darauf hin, dass solche Einträge auch dann erfasst bleiben können, wenn keine Straftat vorliegt. Bei bestimmten erweiterten Zuverlässigkeits- oder Hintergrundprüfungen könnten sie später berücksichtigt werden.
Über die Richtlinie berichtete der britische Sender GB News. Die Organisation Free Speech Union (FSU) forderte die Polizeibehörde daraufhin auf, die Vorgaben zurückzunehmen. Nach Ansicht der FSU könnte die Regelung dazu führen, dass Bürger aus Sorge vor einer polizeilichen Erfassung auf die offene Äußerung religiöser, politischer oder philosophischer Ansichten verzichten.
In einem Schreiben an die South Wales Police kritisierte die Organisation insbesondere, dass einzelne Beamte darüber entscheiden müssten, welche Aussagen noch als legitime Meinungsäußerung gelten und welche als islamfeindlich einzustufen seien. Die Polizeibehörde bestätigte den Eingang des Schreibens. Eine abschließende Entscheidung über die Kritik der FSU steht bislang aus.