Hadsch 2026

Saudi-Arabien will illegale Pilgern mit Strafen sanktionieren

Wer ohne Genehmigung zum Hadsch reist, muss künftig mit hohen Geldstrafen rechnen. Auch Helfer illegaler Pilgerfahrten werden hart sanktioniert. Die saudische Regierung reagiert damit auf den wachsenden Andrang zum Hadsch.

16
04
2026
0
Umra, Kaaba
Kaaba © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Illegale Mekka-Pilger müssen büßen: Wer ohne vorherige Registrierung die traditionelle Wallfahrt zu den heiligen Stätten des Islam unternimmt, muss in Saudi-Arabien mit einer Geldstrafe von umgerechnet 4.500 Euro rechnen. Die Unterstützung wilden Pilgerns etwa mit illegaler Visabeschaffung, Beherbergung oder Beförderung wird mit bis zu 22.600 Euro geahndet, wie die Zeitung „Saudi Gazette“ am Mittwoch meldete.

Die Sanktionen greifen ab Samstag, wenn die vierwöchige Vorbereitung auf den Wallfahrtsmonat Dhu l-Hiddscha beginnt. Die Wallfahrt selbst fällt in diesem auf Ende Mai.

Angesichts einer gestiegenen Mobilität versucht die saudische Regierung seit längerem, des Pilgerandrangs Herr zu werden. Übertretern droht laut „Saudi Gazette“ die Abschiebung und ein zehnjähriges Einreiseverbot. Schon Anfang der Woche hatte das Innenministerium mitgeteilt, dass in Saudi-Arabien lebende Ausländer ab Samstag im Regelfall nicht mehr nach Mekka einreisen dürfen; Inhaber eines Visums für die „kleine“ Pilgerfahrt Umra müssen das Land spätestens zu diesem Datum verlassen.

In den vergangenen Jahren absolvierten nach offiziellen Angaben jeweils 1,6 bis 1,8 Millionen Muslime den Haddsch; die überwiegende Zahl kam aus dem Ausland. Pilgervisa können digital beantragt werden. Die Regierung gab für die aktuelle Wallfahrtssaison das Motto „Kein Haddsch ohne Genehmigung“ aus.

Der Hadsch nach Mekka ist eine der fünf Säulen des Islam neben dem Glaubensbekenntnis, den täglichen rituellen Pflichtgebeten, dem Fasten im Monat Ramadan und der Almosenabgabe. Jede Muslimin und jeder Muslim, der es sich leisten kann und gesundheitlich dazu in der Lage ist, sollte die Pilgerfahrt nach Mekka einmal im Leben unternommen haben. (KNA, iQ)