Österreich

Eltern klagen gegen Kopftuchverbot vor Verfassungsgericht

Ab dem neuen Schuljahr tritt in Österreich ein Kopftuchverbot für Schülerinnen in Kraft. Mehrere Eltern haben Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Dieser muss nun die Zulässigkeit der Anträge prüfen.

16
06
2026
0
Schülerin Kopftuch, Kopftuchverbot
Symbolfoto: Muslimische Studentin © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das in Österreich beschlossene Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren beschäftigt zunehmend den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Nach ersten Beschwerden Anfang Juni sind inzwischen weitere Anträge gegen die Regelung eingelangt. Das bestätigte der VfGH der Zeitung „Heute“.

Das Verbot soll mit Beginn des Schuljahres 2026/27 am 1. September in Kraft treten. Künftig dürfen Mädchen unter 14 Jahren an Schulen keine Kopfbedeckungen mehr tragen, die das Haupt nach islamischer Tradition verhüllen. Verstöße sollen zunächst Gespräche mit der Schulleitung nach sich ziehen. Bei wiederholten Verstößen ist ein Verwaltungsstrafverfahren vorgesehen.
Die Bundesregierung begründet die Maßnahme mit dem Schutz von Kindern sowie der Förderung von Integration, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung junger Mädchen.

Die Beschwerdeführerinnen sehen dagegen ihre Grundrechte verletzt. Sie argumentieren, das Kopftuch freiwillig zu tragen, und berufen sich unter anderem auf die Religionsfreiheit. Der VfGH prüft derzeit zunächst, ob die Beschwerden überhaupt zulässig sind.

Dabei steht eine grundlegende Rechtsfrage im Raum: Da das Gesetz erst im September in Kraft tritt, muss das Höchstgericht zunächst klären, ob Individualbeschwerden bereits vor Inkrafttreten einer Regelung zulässig sind. Juristen halten es daher für möglich, dass sich der VfGH vorerst ausschließlich mit dieser Verfahrensfrage befasst.