Der Bundesrat bleibt beim „Nein“ zu einem nationalen Kopftuchverbot für Schülerinnen. Während Befürworter das Kopftuch als Symbol der Unterdrückung sehen, verweist die Regierung auf Religionsfreiheit und kantonale Zuständigkeiten.

Der Bundesrat in der Schweiz hat ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 16 Jahren an öffentlichen Schulen abgelehnt. Nach Ansicht der Regierung ist das geltende Recht ausreichend, um sicherzustellen, dass alle Mädchen am Schul-, Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen können.
Den Anstoß zu einer Prüfung eines Verbots hatte die Mitte-Ständerätin Marianne Binder (67, AG) gemeinsam mit Vertretern bürgerlicher Parteien gegeben. Sie betrachtet das Kopftuch als Symbol der Unterdrückung und Diskriminierung muslimischer Mädchen. Die Regierung unter SP-Justizminister Beat Jans (61) hält dagegen: Das Schulwesen sowie das Verhältnis zwischen Kirche und Staat fallen in die Zuständigkeit der Kantone, betonte der Bundesrat am Freitag.
Bereits 2015 hatte das Bundesgericht entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Demnach müssen Einschränkungen der Religionsfreiheit im Einzelfall begründet werden.
Der Bundesrat betonte zudem, der Staat solle gegenüber allen Schülerinnen und Schülern religiös neutral bleiben. Kleidervorschriften seien nur zurückhaltend einzusetzen. Viele Kantone hätten inzwischen pragmatische Lösungen für Fragen religiöser Praxis entwickelt – etwa durch die Möglichkeit, am Schwimmunterricht mit Ganzkörperbadeanzug teilzunehmen.
Trotz der Absage des Bundesrats bleibt die Debatte politisch brisant. Das Egerkinger Komitee, das bereits mit Initiativen gegen Minarette und Burkas aufgetreten ist, erwägt laut Medienberichten eine neue Volksabstimmung, das Kopftücher an Schulen grundsätzlich verbieten soll – sowohl für Schülerinnen als auch für Lehrerinnen.