Berlin

Abgeordnetenhaus diskutiert über Kopftuchverbot für Schülerinnen

Die AfD fordert ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Ein entsprechender Antrag wurde im Abgeordnetenhaus vorgestellt. Der Antrag sorgt für Empörung.

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05
2019
Abgeordnetenhaus diskutiert über Kopftuchverbot
Abgeordnetenhaus diskutiert über Kopftuchverbot © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag über ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren an Berliner Schulen diskutiert. Die Parlamentarier befassten sich in Erster Lesung mit einem entsprechenden AfD-Antrag. Er sieht unter anderem eine Änderung des Schulgesetzes vor, wonach Mädchen bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit in der Schule „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt“ werden soll. Gleiches solle für Kinder in Kitas und Tagespflege gelten.

„Gesetzesentwurf schnürt antiislamische Ressentiments“

Der AfD-Abgeordnete Hanno Bachmann begründete den Antrag seiner Fraktion damit, dass „es uns um Schutz der betroffenen Mädchen und ihre Persönlichkeitsentwicklung geht“. Die Jugend- und familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Melanie Kühnemann-Grunow, warf der AfD indes vor, sie schüre mit dem Gesetzentwurf antiislamische Ressentiments und Fremdenhass. Zudem gebe es aus den Schulen keine Beschwerden hinsichtlich Kopftuch tragender Mädchen.

Die Grünen-Abgeordnete Bettina Jarasch kritisierte, in dem Antrag komme Islamfeindlichkeit „unter dem Deckmantel des Kinderschutzes“ daher. Die AfD fordere eine Einschränkung von Grundrechten, ohne dies ausreichend zu begründen. Vielmehr werde damit nach Religion und Geschlecht diskriminiert. Auch die bildungspolitische Sprecherin der Linken, Regina Kittler, betonte: „Der Antrag richtet gezielt gegen Muslime.“

CDU begrüßt AfD-Antrag

Unterdessen begrüßte der familienpolitische Sprecher der CDU, Roman Simon, den AfD-Antrag: „Die Schule soll ein neutraler Ort sein. Das soll sich auch optisch im Schulbild niederschlagen.“ Deshalb sollten keine Kopftücher an Schulen getragen werden. Der FDP-Abgeordnete Paul Fresdorf argumentierte: „Die Frage ist doch die, inwieweit das Aufzwingen eines Kopftuchs ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist.“ Ein Verbot könne ein „geeigneter Eingriff“ sein. Zugleich betonte er: „Wir brauchen noch mehr Sachkenntnis in dieser Diskussion.“

Österreich beschließt Kopftuchverbot für Schülerinnen

Indes wurde in Österreich ein Kopftuchverbot für Schülerinnen in den Volksschulen beschlossen. Betroffen sind von der geplanten Novelle im Schulrecht vor allem muslimische Mädchen bis zu ihrem 11. Geburtstag. In einer von den Regierungsparteien angenommenen Ausschussfeststellung wird unterstrichen, die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs umfasse das Verbot nicht. Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) Ümit Vural hat das Kopftuchverbot kritisiert. „Verbote, die ausschließlich Musliminnen betreffen sind destruktiv und desintegrativ. Sie führen zu Stigmatisierung und bestärken den antimuslimischen Rassismus“, so Vural. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Das Abgeordnetenhaus sollte unbedingt über ein Kopffreiheitsgebot für Schülerinnen diskutieren. Das wäre besonders konstruktiv und integrativ, Ganz ohne jede Stigmatisierung und sogar total liberal-freiheitlich. Da käme Freude auf und großer Jubel überall.
12.05.19
0:21
Kritika sagt:
L.S. Eine hoffnungsvolle Gesetzes Initiative. Endlich würde verhindert, dass wehrlose, unreife Kinder von rücksichtslose Erziehungsberechtigte als wandernde Litfasssäule für eine menschenverachtende Ideologie missbraucht werden. " Vielmehr werde damit nach Religion und Geschlecht diskriminiert." So ein " Grüner " ---------- Nichts einfacher als das, meint Kritika: Dan schreiben wir einfach: " Schüler dürfen kein Kopftuch tragen ", basta. Dann sind alle 3 Geschlechter gemeint und alle 100 religöse Sekten. Für Kritika würden die Muslim-begeisterte Grünen, mit Zustimmung des Anti-Hijjab-Gesetzes ein Stück wählbarer werden. Gruss, Kritika
12.05.19
1:36
Dilaver Çelik sagt:
Man sollte den Herren von der Politik ins Gewissen reden - sofern sie ein Gewissen haben - dass fromme Muslime selbst unter Androhung empfindlicher rechtlicher Konsequenzen sich ihre Religionspraxis nicht verbieten lassen würden. Selbst wenn fromme Muslime dafür einen hohen Preis zahlen müssten. Das Tragen von Kopftüchern sowie die Nichteinhaltung von Kopftuchverboten können niemals kriminalisiert werden. Zum Widerstand gegen Unrecht - und sei es auch gesetzlich verankert - gehört auch dessen bewusste Nichteinhaltung. Widerstand gegen Unrecht sowie Ermahnung an die politischen Führer, Unrecht zu beenden und Gerechtigkeit zu walten, sind Bürgerpflicht. Religion ist nicht reine Privatsache, wie es die Atheisten gerne hätten, sondern zugleich ein integraler Bestandteil der Gesellschaft sowie des öffentlichen Lebens. Dabei ist es unerheblich, dass Religiosität in Deutschland in den letzten 5 Jahrzehnten eher zurückgegangen ist.
14.05.19
5:44