









Das Berliner Neutralitätsgesetz sorgt seit Jahren für Streit – vor allem wegen des pauschalen Kopftuchverbots im öffentlichen Dienst. Nun fordern die Grünen seine Abschaffung. Doch CDU und SPD bremsen.
Die Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus will das umstrittene Neutralitätsgesetz vollständig abschaffen. Der 2005 eingeführte Passus verbietet Lehrkräften, Polizist:innen und Justizbeamten im Dienst das sichtbare Tragen religiöser Symbole – mit besonders weitreichenden Folgen für muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen.
„Hoch qualifizierte Frauen dürfen ihren Beruf nicht ausüben, weil sie ein Kopftuch tragen. Das ist ein Problem“, sagte die Grünen-Abgeordnete Tuba Bozkurt dem Tagesspiegel. Es handle sich, so Bozkurt, um ein „faktisches Berufsverbot“, das angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels „nicht mehr zeitgemäß“ sei.
Ein Antrag zur Abschaffung des Gesetzes soll nach der Osterpause im Parlament diskutiert werden. Zwar dürfen Schulen seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 Kopftuch tragende Lehrerinnen nicht mehr pauschal ablehnen. Die Berliner Bildungsverwaltung setzte dies jedoch erst 2023 um – und auch nur auf Druck weiterer Gerichte. In Polizei und Justiz gilt das pauschale Verbot weiter.
Die schwarz-rote Koalition reagiert verhalten. Im Koalitionsvertrag war lediglich die Rede davon, das Gesetz „gerichtsfest“ anpassen zu wollen. CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger plädierte nun offen dafür, es gänzlich unangetastet zu lassen.
Schulleitungen berichten unterdessen von rechtlicher Unsicherheit. Das geltende Rundschreiben aus dem Jahr 2023 sei „letztlich wertlos“, sagt Detlef Pawollek von der Berliner Schulleitungsvereinigung. Wie gefährdet „der Schulfriede“ konkret sein müsse, bleibe unklar – der Alltag an den Schulen werde dadurch nicht einfacher.