Duisburg

Abtei-Gymnasium verbietet das Tragen eines Kopftuchs in der Schule

Das Abtei-Gymnasium in Duisburg sorgt mit einer Regelung in der Hausordnung für Aufsehen. Demnach sei das Tragen einer Kopfbedeckung verboten. Das Bistum kündigt eine Überprüfung an. 

07
01
2025
Abtei-Gymnasium in Duisburg
Abtei-Gymnasium in Duisburg © AG, bearbeitet by iQ.

Das Abtei-Gymnasium in Duisburg gerät derzeit in die Kritik, nachdem bekannt wurde, dass Eltern ein Dokument unterschreiben mussten, in dem das Tragen eines Kopftuchs für Schülerinnen während der Schulzeit untersagt wird.

Eine Recherche von IslamiQ hat ergeben, dass in der Hausordnung des Gymnasiums festgehalten sei: „Mitarbeiter und Schüler tragen im Schulgebäude keine Kopfbedeckungen.“ Die Hausordnung ist online einsehbar. Eine Anfrage, ob dieses Verbot auch das Tragen eines Kopftuchs umfasst, blieb von der Schule unbeantwortet. Stattdessen leitete die Schulleitung die Anfrage an das Bistum Essen weiter, das als Träger des Gymnasiums fungiert.

Das Bistum reagierte auf die Anfrage von IslamiQ mit einem Verweis auf die neue Rahmenschulordnung, die seit dem 1. August 2024 gültig ist. „Grundsätzlich ist in der gültigen Rahmenschulordnung des Bistums Essen – die Gültigkeit für alle Schulen in Trägerschaft des Bistums hat – festgehalten, dass „in der Überzeugung, dass alle Menschen von Gott her eine besondere und unantastbare Würde in sich tragen“,“ heißt es in der Antwort des Bistums. Weiter wird betont: „Die Schulgemeinschaft soll ein Ort sein, an dem sich Lehrende und Lernende, Erwachsene, Jugendliche und Kinder wertschätzend und respektvoll begegnen. Die Vielfalt der Lebensgeschichten und damit verbunden auch die Vielfalt religiöser Überzeugungen werden als Reichtum gewürdigt, der das gemeinsame Lernen unterstützt.

Das Bistum erklärte abschließend, dass es im Gespräch mit der Schulleitung des Abtei-Gymnasiums sei, um die Situation zu klären. „Auf Grundlage der Leitgedanken dieser Ordnung ist es Maßgabe des Bistums, bestehende Regelungen an den Schulen in Trägerschaft des Bistums regelmäßig zu überprüfen und in einem konstruktiven Dialog mit der Schulleitung im Sinne der Rahmenschulordnung umzusetzen.“

Ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen ist rechtlich nicht vorgesehen und würde das Grundrecht muslimischer Schülerinnen auf Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes unverhältnismäßig einschränken. Im Jahr 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht das generelle Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufgehoben. Ein Verbot für Schülerinnen gibt es aktuell nicht. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen der Dialog zwischen dem Bistum und der Schulleitung haben wird.

Leserkommentare

Aysche Müller sagt:
Ihr wisst schon, dass wir hier in einem christlichen Land sind und es sich um eine konfessionelle Schule handelt? Schon mal überlegt, in einer muslimischen Schule bauchfreie Shirts und Minirock zu tragen? Es ist immer gut, den hoffentlich vorhandenen Verstand zu gebrauchen!
10.01.25
11:43
Muhammed Deutscher sagt:
Könnte es sein, dass diese Website als Sprachrohr von Milli Görüs fungiert und deren Ziele nicht mit der deutschen freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar sind? Es ist kaum zu ertragen, dass deren Vertreter als Redakteure darüber berichten, dass konfesionelle Schulen in einem christlichen Land sich über ihre Hausordnung rechtfertigen müssen.
16.01.25
23:07