Wuppertal

Gymnasium verbietet „provozierendes Beten“

Ein Wuppertaler Gymnasium sorgte in den sozialen Netzwerken für Diskussion, weil es muslimischen Schülern die Verrichtung des Gebetes auf dem Schulgelände verbot. Wir sprachen mit der Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf.

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2017
Gymnasium verbietet Schülern das Beten © Facebook, bearbeitet by iQ.

In Wuppertal sorgt die Schulleitung des Johannes Rau Gymnasiums in den sozialen Netzwerken mit einer Mitteilung an das Lehrerkollegium für Empörung. In dem internen Schreiben, das öffentlich gemacht wurde, verbietet die Schulleiterin das „provozierende Beten“ von muslimischen Schülern auf dem Schulgelände des Gymnasiums und fordert die Lehrerschaft auf, Schüler zu melden, die sich dem Verbot widersetzen.

„In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten, signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen. Dies ist nicht gestattet“, heißt es in dem Schreiben.

„Verbot ist nicht rechtswidrig“

Die Schulleitung war nicht bereit eine Stellungnahme zu diesem Schreiben abzugeben. Die Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf teilte IslamiQ auf Anfrage nun mit, dass ein solches Verbot nicht rechtswidrig sei. „Bei der erwähnten Mitteilung handelt es sich um ein Schreiben der Schulleitung vom 16.02.2017 an das Kollegium. Dies ist irrtümlich an die Öffentlichkeit gelangt. Anlass für die Mitteilung an die Kollegen war laut Schulleitung der Wunsch, mit den Schülern ins Gespräch zu kommen und nach anderen Lösungen zu suchen“, so die Pressestelle weiter. Denn nach Angaben der Schulleitung fühlten sich andere Schüler und Lehrer von muslimischen Schülern, die auf dem Schulgelände ihr Gebet verrichteten, belästigt. Außerdem habe die Schulleiterin das Verbotsrecht „im Rahmen des Hausrechts. Das verfassungsmäßige Gebot des Funktionierens des Schulbetriebes und des Bildungsauftrags Art 5 GG, geht der Religionsausübungsfreiheit vor“, so die Bezirksregierung gegenüber IslamiQ.

Auf die Frage was denn unter „provozierender Art“ zu verstehen sei, antwortete die Bezirksregierung wie folgt: „Unter ‚provozierende Art‘ ist zu verstehen, dass andere Schüler/innen und Lehrkräfte sich gestört oder bedrängt fühlten“.

Die Bezirksregierung betont gegenüber IslamiQ außerdem, dass das betroffene Gymnasium der Regierung bekannt als Schule mit einem großen Engagement für die Integration von Schülern anderer Religionen oder Herkunftsländer sei. Auf die Frage, ob wir mit den Schülern sprechen können, antwortete die Pressestelle, dass sie uns keine Kontaktdaten zur Verfügung stellen können.

Bewer­tung als „provoziere­ndes Beten“ sei unsachlich

Auch die Antidiskriminierungsstelle Federation against injustice and racism (FAIR) äußerte sich zum Verbot des Wuppertaler Gymnasiums. „Als Ausdruck ihrer Religionsfreiheit ist es gerade auch musl­imischen Schülerinnen und Schülern gesta­ttet, außerhalb der Unterrichtszeiten in der Schule zu beten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Schulfrieden durch das Gebet gestört wür­de. Ob dies an dem Gymnasium in Wuppertal der Fall ist, blei­bt unklar, teilt FAIR mit.

Die Bewer­tung als „provoziere­ndes Beten“ sei doch sehr unsachlich. Zu­dem kenne man nur die Da­rstellung der Schule, nicht aber der bet­roffenen SchülerInnen. Im Üb­rigen sei das Schrei­ben der Schule als sehr problematisch zu werten, denn damit werden die betroffen­en SchülerInnen als „Problemfälle“ stig­matisiert. „Es wäre für die verantwortlic­hen Pädagogen ratsam gewesen, mit den Sc­hülerInnen und ihr­en Eltern auf dem Weg des Dialogs die An­gelegenheit zu kläre­n. So geschieht es auch an vielen anderen Schulen in ganz De­utschland“, erklärt FAIR.

Leserkommentare

Lupo sagt:
Warum nutzen Muslime nicht einfach die Erleichterungen beim Gebet, anstatt auf Kollisionskurs zu gehen und zu provozieren? So wird Religion zu Politik und schnell sind wir beim politischen Islam und damit beim Islamismus. Da geht es dann auch nicht mehr um Religionsfreiheit, sondern um Extremismusbekämpfung.
03.03.17
13:57
Dilaver sagt:
In der Schule die Gebetswaschung zu vollziehen und zu beten ist auch nicht rechtswidrig. In anderen Schulen ist das schon seit Jahren üblich und niemand stört sich daran. Statt Entgegenkommen geht die Schulleitung auf Konfrontationskurs mit vorgeschobenen Begründungen. Selbstverständlich löst das Empörung aus. Eine Unterlassung des Gebets ist keine Alternative. Die Schule stellt außerhalb der Unterrichtszeiten einen Raum zur Verfügung. Dann verschwinden betende Schülerinnen und Schüler vom Blickfeld. Damit ist das Problem gelöst. Andernfalls ziehen sich die Schülerinnen und Schüler zum Gebet in stille und heimliche Ecken zurück, wo sie kaum gesehen werden können und sich niemand an ihnen stören kann.
03.03.17
14:06
Josef Gelb sagt:
Nunja letztenendes sind es Kinder, mal sollte 1. nicht alle Muslime deswegen in Sippenhaft nehmen, und 2. sich Pädagogisch korrekt verhalten/Lösungen suchen. Das darf man von einer Schule mit diesem Auftrag erwarten. Die Formulierungen im Brief sind im übrigen nicht deeskalierend sondern im Gegenteil, fördern den Konflikt. Das geht auch anders!
03.03.17
14:44
Kritika sagt:
L.S. Einmal wieder fordern Moslims, dass die Deutschen sich an ihnen anpassen, an Stelle umgekehrt. Mit solchen Aktionen erreichen die Moslims zunehmend, dass Deutsche den Islam als "nicht zu Deutschland gehörend" ablehnen. Hier geht es offensichtlich um ein Austesten, wie weit man den Deutschen dazu bekommen kann, sich den Moslemischen Gebräuchen zu unterwerfen. Kritika wünscht der Schulleitung Standfestigkeit und den fehlgeleiteten Schülern: "when in Rome, do what the Romans do". Gruss, Kritika
04.03.17
1:14
Manuel sagt:
@Dilaver: Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist, wir sind hier in keinem islamischen Land!
04.03.17
9:59
Johannes Disch sagt:
Das ist ein klassisches Beispiel für den Konflikt zwischen Religionsfreiheit und anderen Rechten (Bildungsauftrag der Schule, etc.). Diese Dinge sollten tatsächlich im Dialog mit den betroffenen Schülern gelöst werden. Man kann einen Gebetsraum einrichten. Die Gebete können von den Gläubigen aber auch zeitlich verschoben werden. Der Islam erlaubt das. Es ist also auch von Seiten der betroffenen Schüler nicht nötig, daraus eine Grundsatzdebatte zu machen und die gesamte Schule als religiösen Raum zu okkupieren.
04.03.17
11:25
Holger Berger sagt:
Der ganze islamische Selbstinszenierungs-Firlefanz hat in Schulen nichts verloren. Es ist zu begrüßen, wenn Schulleitungen auch Grenzen setzen können und nicht auch dem kontraproduktiven Toleranzwahn verfallen. Sonst haben wir auch bald in Deutschland Zustände wie in den Schulen der Türkei, wo Herrscher Erdogan islamistische Verhaltensweise staatlich verordnet.
05.03.17
21:57
Ute Fabel sagt:
Wieder einmal wird versucht aus einem rücksichtlosen religiösen Fehlverhalten Anders- und Nichtgläubigen gegenüber einen falschen Diskriminierungs - und Opfermythos aufzubauen. Es würde auch auf verständliche Ablehnung stoßen, wenn Marxisten plötzlich anfangen im Schulgelände ständig vor allen anderen die sozialistische "Internationale" zu singen und sich dabei auf ihre Weltanschauungsfreiheit und die politischen Freiheitsrechte berufen.
06.03.17
13:42
purple sagt:
Religion hat in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts nichts zu suchen. Es gibt doch auch keinen katholischen Gebetsraum. Als nächstes brauchen wir dann getrennte Gebetsräume für Mädchen und Jungen - es lebe die Diskriminierung. Momentan ärgere ich mich außerdem darüber, dass in Schulen und Kindergärten so gut wie kein Schweinefleisch mehr angeboten wird - ist ja "unrein". Das schlägt dem Fass den Boden aus - wer mein Lieblingsessen beleidigt beleidigt mich!
06.03.17
15:09
Andreas sagt:
Irgendwie wird damit schon gleich impliziert, dass es grundsätzlich provozierend ist, wenn Muslime beten. Da könnte man sich ebenso über Jogger im Park aufregen. Oder über Leute, die auf einer Wiese öffentlich Tai Chi Chuan praktizieren. Oder was auch immer.
07.03.17
19:00
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