









Ein Wuppertaler Gymnasium sorgte in den sozialen Netzwerken für Diskussion, weil es muslimischen Schülern die Verrichtung des Gebetes auf dem Schulgelände verbot. Wir sprachen mit der Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf.
In Wuppertal sorgt die Schulleitung des Johannes Rau Gymnasiums in den sozialen Netzwerken mit einer Mitteilung an das Lehrerkollegium für Empörung. In dem internen Schreiben, das öffentlich gemacht wurde, verbietet die Schulleiterin das „provozierende Beten“ von muslimischen Schülern auf dem Schulgelände des Gymnasiums und fordert die Lehrerschaft auf, Schüler zu melden, die sich dem Verbot widersetzen.
„In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten, signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen. Dies ist nicht gestattet“, heißt es in dem Schreiben.
Die Schulleitung war nicht bereit eine Stellungnahme zu diesem Schreiben abzugeben. Die Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf teilte IslamiQ auf Anfrage nun mit, dass ein solches Verbot nicht rechtswidrig sei. „Bei der erwähnten Mitteilung handelt es sich um ein Schreiben der Schulleitung vom 16.02.2017 an das Kollegium. Dies ist irrtümlich an die Öffentlichkeit gelangt. Anlass für die Mitteilung an die Kollegen war laut Schulleitung der Wunsch, mit den Schülern ins Gespräch zu kommen und nach anderen Lösungen zu suchen“, so die Pressestelle weiter. Denn nach Angaben der Schulleitung fühlten sich andere Schüler und Lehrer von muslimischen Schülern, die auf dem Schulgelände ihr Gebet verrichteten, belästigt. Außerdem habe die Schulleiterin das Verbotsrecht „im Rahmen des Hausrechts. Das verfassungsmäßige Gebot des Funktionierens des Schulbetriebes und des Bildungsauftrags Art 5 GG, geht der Religionsausübungsfreiheit vor“, so die Bezirksregierung gegenüber IslamiQ.
Auf die Frage was denn unter „provozierender Art“ zu verstehen sei, antwortete die Bezirksregierung wie folgt: „Unter ‚provozierende Art‘ ist zu verstehen, dass andere Schüler/innen und Lehrkräfte sich gestört oder bedrängt fühlten“.
Die Bezirksregierung betont gegenüber IslamiQ außerdem, dass das betroffene Gymnasium der Regierung bekannt als Schule mit einem großen Engagement für die Integration von Schülern anderer Religionen oder Herkunftsländer sei. Auf die Frage, ob wir mit den Schülern sprechen können, antwortete die Pressestelle, dass sie uns keine Kontaktdaten zur Verfügung stellen können.
Auch die Antidiskriminierungsstelle Federation against injustice and racism (FAIR) äußerte sich zum Verbot des Wuppertaler Gymnasiums. „Als Ausdruck ihrer Religionsfreiheit ist es gerade auch muslimischen Schülerinnen und Schülern gestattet, außerhalb der Unterrichtszeiten in der Schule zu beten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Schulfrieden durch das Gebet gestört würde. Ob dies an dem Gymnasium in Wuppertal der Fall ist, bleibt unklar, teilt FAIR mit.
Die Bewertung als „provozierendes Beten“ sei doch sehr unsachlich. Zudem kenne man nur die Darstellung der Schule, nicht aber der betroffenen SchülerInnen. Im Übrigen sei das Schreiben der Schule als sehr problematisch zu werten, denn damit werden die betroffenen SchülerInnen als „Problemfälle“ stigmatisiert. „Es wäre für die verantwortlichen Pädagogen ratsam gewesen, mit den SchülerInnen und ihren Eltern auf dem Weg des Dialogs die Angelegenheit zu klären. So geschieht es auch an vielen anderen Schulen in ganz Deutschland“, erklärt FAIR.