ISLAMFEINDLICHKEIT

69 islamfeindliche Straftaten im zweiten Quartal erfasst

Aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage geht nun hervor, dass im zweiten Quartal dieses Jahres 69 islamfeindliche Angriffe auf Muslime verübt wurden.

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08
2022
Antimuslimische Straftaten
Symbolbild: Islamfeindlichkeit © Twitter, bearbeitet by iQ.

Im zweiten Quartal dieses Jahres sind bundesweit 69 islamfeindliche Straftaten gegen Muslime erfasst worden. Dabei wurden zwei Menschen verletzt und keine Tatverdächtigen festgenommen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht.

Zu den begangenen Straftaten zählten neben Körperverletzung auch Beleidigung, Volksverhetzung, Sachbeschädigung sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Mehrheitlich werden die Delikte dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

Außerdem wurden sieben Straftaten aus einer islamfeindlichen Motivation gegen eine Moschee begangen. Angriffsziele auf „Religionsstätten und Moscheen“ gelten dabei nur auf offenkundige Moscheebauten. Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen seien davon nicht umfasst.

Die Regierung weist darauf hin, dass die Zahlen vorläufig sind und noch Taten nachgemeldet werden könnten.

2021: 662 Angriffe auf Muslime und Moscheen

Im vergangenen Jahr hat es in Deutschland 662 Straftaten auf Muslime und Moscheen gegeben. Somit ist die Zahl der Straftaten gegen Muslime und Moscheen in Deutschland erstmals seit drei Jahren wieder gesunken. Ein Grund für den jüngsten Rückgang seien unter anderem die Corona-Restriktionen für den öffentlichen Raum. 2020 waren es 901 Straftaten gewesen, 2019 genau 884, 2018  rund 824 Taten und 2017 waren es 950 Angriffe gewesen.

Leserkommentare

Don Bosco sagt:
Leider werden zur besseren Aufklärung hier nicht auch verübte Angriffe von Muslimen thematisiert und behandelt. Das ist ein echtes Manko und Defizit. So stand zum Beispiel ein sogenannter unbegleiteter afghanischer Flüchtling wegen Vergewaltigung eines 11-jährigen Mädchens Ende Juni vor Gericht. Er hatte das Kind in den Schlossgarten von Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern gelockt. Das ist 100 Kilometer nördlich von Berlin. Und dort im Park fiel er über das kleine Mädchen her und vergewaltigte es. Der Täter wurde in einer nicht öffentlichen Verhandlung nun zu einer nur einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil der deutsche Erziehungsgedanke bei der Urteilsfindung im Vordergrund stand. Experten hatten den Täter auf 16 Jahre geschätzt, da dieser Flüchtling keinerlei Ausweisdokumente vorlegen konnte oder wollte. Allgemein gilt die sexuelle Vergewaltigung eines 11-jährigen Kindes als nicht akzeptables bzw. abscheuliches Verbrechen. Zu solchen Straftaten sollte die Linksfraktion im Bundestag ebenfalls stimmige Anfragen stellen. Denn die Bevölkerung hat ein Recht auf entsprechende Antworten.
11.08.22
14:14