Sachsen-Anhalt

Opposition will Sargpflicht und Friedhofszwang aufheben

Mehr Freiheiten bei Bestattungen – das schwebt Grünen und Linken vor. Eine entsprechende Gesetzesinitiative soll im Januar im Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht werden.

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Opposition will Sargpflicht und Friedhofszwang aufheben (c)shutterstock, bearbeitet by iQ
Opposition will Sargpflicht und Friedhofszwang aufheben © shutterstock, bearbeitet by iQ

Bestattungen auch in Tüchern, Asche auf dem eigenen Grundstück verstreuen, verpflichtende zweite Leichenschau: Die Grünen wollen das Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt umfassend reformieren. „Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren samt ihrer Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur stark verändert. Dem wollen wir Rechnung tragen“, sagte Fraktionschefin Cornelia Lüddemann der Deutschen Presse-Agentur. Ein Gesetzentwurf der Grünen soll auf der nächsten Sitzung des Landtags Ende Januar diskutiert werden.

Aufhebung der Sargpflicht

Ein Kernpunkt ist die Aufhebung der Sargpflicht. „Wir sind neben Sachsen das letzte Land, das eine komplette Sargpflicht hat – und Sachsen ist gerade dabei, das zu ändern“, sagte Lüddemann. Die Grünen wollen eine interkulturelle Öffnung, vor allem für Juden und Muslime. Bei Erdbestattungen soll von der Sargpflicht abgerückt und eine Bestattung in Tüchern erlaubt werden.

Auch der „Friedhofszwang“ soll gelockert werden. Wer die Asche von Verstorbenen auf dem eigenen Grundstück, auf ausgewiesenen kommunalen Flächen oder anderen Orten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers verstreuen möchte, soll dies nach dem Vorschlag der Grünen tun dürfen. „Menschen brauchen einen Ort des Trauerns. Aber das geschieht heute oft anders als auf Friedhöfen. Warum sollen die Hinterbliebenen von einem passionierten Angler nicht an dessen Lieblingssee trauern dürfen?“, so Lüddemann. Außerdem sollte die Bestattungsfrist für Urnen von einem Monat auf ein Jahr verlängert werden.

Ein dritter Vorschlag ist eine verpflichtende zweite Leichenschau. Bisher besteht diese nur in Fällen einer Einäscherung der verstorbenen Personen. Zukünftig soll sie auch für Erdbestattungen gelten. Ähnliche Vorschläge macht die Linke. „Sachsen-Anhalt braucht eine verbindliche zweite Leichenschau, auch bei Erdbestattungen, damit möglichst kein Tötungsdelikt unentdeckt bleibt“, sagte Fraktionschefin Eva von Angern. Eine Reform des Bestattungsrechts sei „längst überfällig“.

Änderungen waren in den vergangenen Jahren diskutiert worden

Mögliche Änderungen waren in den vergangenen Jahren bereits in der schwarz-rot-grünen Koalition diskutiert worden. „Aber vieles war mit der CDU leider nicht realisierbar“, sagte Lüddemann. In Sachsen-Anhalt regiert seit September ein schwarz-rot-gelbes Bündnis. Dieses ist für eine Reform offen. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FDP heißt es: „Wir streben eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts an, um der Vielfalt der Religionen gerecht zu werden.“

Dass eine entsprechende Reform zeitnah umgesetzt wird, ist aktuell jedoch nicht in Sicht. „Im Hinblick auf die derzeit anstehenden Aufgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie kann aktuell noch kein Zeitpunkt genannt werden, zu dem die entsprechenden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag initiiert werden“, räumte die Landesregierung zuletzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Landtag ein. (dpa/iQ)