Verwaltungsgericht

Stadt darf Beamtin Kopftuch nicht verbieten

Das Verwaltungsgericht Kassel entschied, dass eine muslimische Beamtin ein Kopftuch im Dienst tragen dürfe. Die Beamtin klagte gegen die Stadt Kassel.

04
05
2018
Beamtin darf mit Kopftuch arbeiten
Symbolbild: Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Stadt Kassel darf nach einem Gerichtsurteil einer Beamtin das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen während der Dienstzeit nicht verbieten. Wie das Verwaltungsgericht Kassel am Donnerstag mitteilte, bekam sie durch ein Urteil vom 28. Februar Recht. Damit wurde ein Bescheid der Stadt aufgehoben, mit der die Kommune das Begehren der Beamtin abgelehnt hatte. Sie trage das islamische Kopftuch bereits seit sechs Jahren als Ausdruck ihrer Glaubenszugehörigkeit, erklärte das Gericht.

Da das Urteil eine Einzelfallentscheidung sei (AZ: 1 K 2514/17.KS), habe es aber keine weitergehende Wirkung, betonte der stellvertretende Gerichtssprecher, Uwe Steinberg.

Die Frau hatte Ende November 2015 eine Genehmigung bei ihrem Arbeitgeber zu erwirken versucht. Sie ist als Sachbearbeiterin im Jugendamt tätig. Die Stadt lehnte ab und berief sich dabei auf die Neutralitätspflicht für Beamte. Die Muslima klagte dagegen.

Im Urteil sei die erste Kammer zu dem Schluss gekommen, dass es für die Beamtin sehr wichtig sei, die Bekleidungsvorschrift aus dem Islam einzuhalten, erklärte Gerichtssprecher Matthias Spillner. Dem gegenüber habe das Interesse auf ein Kopftuch-Verzicht zurückzutreten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde das Rechtsmittel der Berufung zugelassen, wie Steinberg sagte.

Die Stadt Kassel kündigte an, das Urteil vor der nächst höheren Instanz des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs anfechten zu wollen. „Denn Deutschland ist staatspolitisch bezüglich Weltanschauung und Religion neutral. Diese neutrale Haltung muss nach Auffassung der Stadt auch die Verwaltung verkörpern, insbesondere dann, wenn Kontakt mit Bürgern beziehungsweise Klienten besteht“, erklärte die Stadt. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Thomas Huber (09.05.18, 8:09) -- "Es gibt eben keine religiöse Neutralität des Staates, sondern der Staat hat sich gegenüber Religionen neutral zu verhalten, das ist ein feiner Unterschied." (Thomas Huber) Wunder feinsinnig formuliert. Chapeau!
09.05.18
13:39
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