Volksverhetzung

Ex-AfD-Abgeordneter wegen Volksverhetzung vor Gericht

Das Landgericht Rostock verhandelt erneut gegen den ehemaligen AfD-Abgeordneten Holger Arppe. Er muss sich wegen Volksverhetzung verantworten. Ein endgültiges Urteil steht noch aus.

03
05
2018
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AfD © flickr.de/metropolico.org/ CC 2.0, bearbeitet by IslamiQ.

Im Berufungsprozess wegen Volksverhetzung gegen den ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten Holger Arppe ist am Donnerstag entgegen den Erwartungen noch kein Urteil gefallen. Das Landgericht Rostock will nun am 14. Mai seine Entscheidung darüber verkünden, ob Arppe in den Jahren 2009 und 2010 Urheber zweier in einem Internet-Forum geposteten und mutmaßlich volksverhetzenden Beiträge war. Arppe war 2015 für einen Beitrag vom Amtsgericht Rostock zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro (90 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt worden.

Während die Verteidigung am Donnerstag «einen Freispruch auf der ganzen Linie» forderte, sah die Staatsanwaltschaft die Urheberschaft Arppes für einen der Internet-Einträge als gesichert an. Sie forderte eine Geldstrafe von 10 000 Euro (80 Tagessätze à 125 Euro). Der höhere Tagessatz ergebe sich durch die Bezahlung als Landtagsabgeordneter. Bei seiner ersten Verurteilung hatte er in einem Call-Center gearbeitet.

„Lebt’s sich moslemfrei ganz ungeniert“

In einem Kommentar schrieb Arppe laut Staatsanwaltschaft unter dem Pseudonym „antaios_rostock“ über England: „Die Insel ist eh verloren, Man könnte die Reste des Empires sehr gut als europäisches Zentralreservat für alle in der EU lebenden Moslems nutzen. Als Quarantäne-Insel sozusagen wie früher die Seuchenkolonien.“

In dem anderen Beitrag sah der Amtsrichter keine Straftat. Darin hieß es, dass dank der ausländerfeindlichen Krawalle in Rostock 1992 der Ruf der Stadt zwar ruiniert sei, aber nun „lebt’s sich moslemfrei ganz ungeniert“. Gegen das Urteil waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Arppe in Berufung gegangen.

Arppe wurde von der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen

Ein als Zeuge im Landgericht gehörter Kriminalpolizist berichtete, dass das Pseudonym „antaios_rostock“ dem privaten E-Mail-Konto Arppes zuzuordnen sei. Das ergebe sich aus den sonstigen privaten und geschäftlichen Mails, die auf dem Konto 2014 sichergestellt worden waren. Arppes Anwalt bestritt, dass sein Mandant der Einzige war, der dieses Mail-Konto nutzen konnte.

Arppe wurde 2017 auch mit angeblich gewaltverherrlichenden Beiträgen in einem geschlossenen Internet-Forum in Verbindung gebracht. Er wurde deshalb aus der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen. Seine Partei leitete außerdem ein Ausschlussverfahren gegen ihn ein. Arppe blieb jedoch fraktionsloser Abgeordneter im Schweriner Landtag. (dpa, iQ)

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