Änderung der Beschäftigungsverordnung

De Maziere: Imame sollen Deutschkenntnisse nachweisen

Thomas de Maiziere gab laut Medienberichten an, dass Imame aus dem Ausland Deutschkenntnisse vorweisen müssen, bevor sie ihre Stelle als Imam antreten. Generell soll ihre Beschäftigung in Deutschland an mehr Bedingungen geknüpft werden.

17
06
2017
Imame, Imamausbildung
Symbolbild: Der Imam © shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

Imame, die aus dem Ausland zur Berufsausübung nach Deutschland kommen, sollen künftig Deutschkenntnisse vorweisen müssen. Das von Thomas de Maiziere (CDU) geführte Innenressort setzte sich in Gesprächen mit dem SPD-geführten Arbeitsministerium und dem Auswärtigen Amt für eine entsprechende Änderung der Beschäftigungsverordnung ein, wie der „spiegel“ (Samstag) berichtet. 

Demnach könnten ausländische Geistliche verpflichtet werden, vor ihrer Einreise hinreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen, wenn sie in deutschen Gemeinden arbeiten wollen. Bisher gibt es keine Bedingungen, die Imame und andere ausländische Geistliche erfüllen müssen, um in Deutschland zu predigen. Auch eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht nötig. Das soll sich nun ändern. 

In der Bundesregierung geht man davon aus, dass wegen der vielen muslimischen Flüchtlinge, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, nun auch die Zahl der Import-Imame steigen wird. Wenn diese kein oder nur schlechtes Deutsch sprächen, behindere das die Integration, heißt es in Regierungskreisen. 

Im Vorfeld wurden die Imame der islamischen Dachverbände, vor allem der DITIB, oftmals kritisiert. Dabei hielten sie immer dagegen, dass es nicht wichtig sei, ob die Imame aus dem Ausland kämen, sondern dass sie ihrer Arbeit korrekt nachkommen. „Import-Imame“ per se „gefährlich“ einzustufen würde nur den Generalverdacht gegenüber den Gelehrten stärken und sich auf keine repräsentative Zahl stützen und dementsprechend lediglich eine Vermutung, bzw. eine Meinung wiedergeben. 

Leserkommentare

Andreas sagt:
Da wird mal wieder einfach unterstellt, dass die Gläubigen an ihrer Integration gehindert werden, wenn der Imam kein oder schlechtes Deutsch spricht. Beweisen lässt sich das natürlich nicht. Wer im übrigen eine Trennung von Staat und Religion will, sollte sich nicht permanent in die Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften einmischen. Trennung von Staat und Religion bedeutet nämlich eigentlich, dass weder die Religionsgemeinschaften sich in die Staatsangelegenheiten einmischen, noch umgekehrt der Staat in die Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften. Was hier tatsächlich passiert ist unnötige Gängelung.
20.06.17
13:20
Kritika sagt:
L.S. Viele Deutsche Moscheeen haben sich als Brutstädten des Islamischen Verbrechertums heraus gestellt und werden von Verfassungsschutz überwacht. (Kritika wäre es lieber, bei bewiesener Verfassungsfeindlichkeit wären diese Mocheeen dem Erdboden gleich gemacht) Predigten dürfen nur auf Deutsch stattfinden, damit der Verfassungsschutz diese Überprüfen kann. Es ist den Imanen zuzumuten auf Deutsch zu predigen. Nicht muss der Verfassungsschutz Arabisch/Türkisch lernen. Die Kosten dieser Überwachung sollten die MocheeVereine tragen, nicht der Deutsche Steuerzahler, Gruss, Kritika
26.06.17
1:44