Berlin

Senat nach Kopftuch-Urteil uneinig über Neutralitätsgesetz

In Berlin dürfen muslimische Lehrerinnen an den meisten Schulen nicht mit Kopftuch unterrichten. Das Neutralitätsgesetz wird schon länger kritisiert. Jetzt könnte die Debatte neu aufflammen.

11
02
2017
Migrantenquote, rassistische Delikte,
Symbolbild: Berlin © by Daniel Mennerich auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ

Nach dem Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichts deutet sich im rot-rot-grünen Berliner Senat eine Auseinandersetzung zum Neutralitätsgesetz an. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte am Donnerstag erklärt, er gehe davon aus, dass das Berliner Gesetz nun nicht mehr zu halten sei. Innensenator Andreas Geisel (SPD) dagegen betonte am Freitag: „Wenn es das Berliner Neutralitätsgesetz nicht gäbe, müsste es sofort geschrieben und verabschiedet werden.“

Auch Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hatte in der Vergangenheit bereits angekündigt, das Kopftuchverbot auf den Prüfstand zu stellen. In der offiziell verbreiteten Senatsposition finden sich die Zweifel von Grünen und Linken allerdings nicht wieder: Senatssprecherin Claudia Sünder erklärte am Freitag, die rot-rot-grüne Landesregierung sehe „keine Veranlassung“, etwas am Neutralitätsgesetz zu ändern.

Das Landesarbeitsgericht hatte einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch am Donnerstag eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen, weil sie benachteiligt worden sei. Es handelte sich laut Gericht aber um eine Einzelfall-Entscheidung. 

„Das gestrige Urteil ist kein Urteil gegen das Neutralitätsgesetz, sondern hat einen Diskriminierungsfall behandelt“, betonte Geisel. Die strikte Trennung von Staat und Religion sei ein ganz wesentliches Element der Gesellschaft – vor allem in einer so vielfältigen Stadt wie Berlin. 

Justizsenator Behrendt wertete das Urteil dagegen als „Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes“. Die Koalition werde darüber nun Gespräche führen, kündigte er direkt nach dem Urteil an. „Ich will den Beratungen nicht vorgreifen, gehe aber davon aus, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht mehr zu halten sein wird“, sagte er.

Das Neutralitätsgesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Es ist damit anders formuliert, als das pauschale Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen, das das Bundesverfassungsgericht im Januar 2015 gekippt hatte. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Die klare Trennung von Staat und Religionen sowie nicht religiösen Weltanschauungen ist eine fundamentale Voraussetzung für eine unverfälschte Religions- und Weltanschauungsfreit. Dieses hohe Gut muss energisch gegen Angriffe einzelner, denen die persönlichen Dogmen wichtiger sind, verteidigt werden. In Berlin dürfen im öffentlichem Schulsystem auch keine Moslems mit Salafistenbärten, keine Sikhs mit Kirpan, keine Juden mit Kippa, keine Christinnen im Nonnenhabit, keine Buddhisten in orangefarbener Mönchkutte, keine Zeugen Jehovas mit Wachturm-Aufnäher und keine Atheisten mit einem Anstecker der Giordano-Bruno-Stiftung unterrichten. Das ist konsequent und gerecht. Nicht jeder unerfüllte Sonderwunsch aus der religiösen oder weltanschaulichen Sphäre ist eine Diskriminierung. Das ist ein klar Missbrauch dieses Rechtsbegriffs, was das Rechtsmittelgericht erkennen wird! Ein Schlechterbehandlung läge nur vor, wenn religiöse sichtbare Zeichen einer Religionsgemeinschaft erlaubt sind, die einer anderen jedoch verboten. Das ist in Berlin nicht der Fall.
12.02.17
14:08
Manuel sagt:
Schade, das Berliner Neutralitätsgesetz war vorbildlich, nun wird wieder ein Stück Säkularismus wegen dem Islam, der sich offenbar einfach nicht anpassen kann auf dem Altar geopfert.
12.02.17
16:52
all-are-equal sagt:
In der Türkei hat es jahrzehntelang ein konsequentes und vorbildliches staatliches Neutraliätsprinzip im öffentlichen Dienst gegegeben. Erst vor kurzem hat die autoritäre Erdogan-Regierung, die Religion zu polischen Zwecken instrumentalisiert, diesen Grundsatz gezielt untergraben und verwässert. Offener ist die türkische Gesellschaft damit nicht geworden. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat völlig recht: „Wenn es das Berliner Neutralitätsgesetz nicht gäbe, müsste es sofort geschrieben und verabschiedet werden.“ Die strikte Trennung von Staat und Religion sei ein ganz wesentliches Element der Gesellschaft – vor allem in einer so vielfältigen Stadt wie Berlin.
13.02.17
10:31
Johannes Disch sagt:
Innensenator Andreas Geibel kennt unsere Verfassung nicht. Ein Armutszeugnis für einen Innensenator. Nun, in Berlin muss nix mehr wudern. Die bekommen ja nicht einmal mehr nen neuen Flughafen gebacken. Säkularität bedeutet Trennung Religion und staatlicher Machtausübung und nicht die Trennung von Religion und Politik. Das Berliner Neutralitätsgesetz ist nach dem jüngsten Urteil nicht mehr haltbar und gehört reformiert, so dass es der Verfassung entspricht. Diese Einschätzung teilen auch die meisten Verfassungsrechtler, wie ein Blick auf das publizistische Echo des jüngsten Urteils zeigt. Im Augenblick ist es verfassungswidrig. Es verstößt gegen das Karlsruher Urteil von 2015, wonach ein pauschales Kopftuchverbot nicht zulässig ist, sondern eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen muss.
13.02.17
14:20
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Säkularität bedeutet tatsächlich die fein säuberliche Trennung von Religionen und staatlicher Machtausübung. Sichtbare Zeichen des Glaubens oder Unglaubens gerade bei Staatsbediensten in Ausübung ihrers Amts, die hoheitliche Funktionen innehaben, sind den Rechtsstandards des 21. Jahrhunderts nicht würdig. Man stelle sich einmal eine Asylwerberin aus dem Iran vor, die unter anderem wegen der dort geltenden staatlichen Annordnung von religiösen Bekleidungvorschriften für Frauen nach Deutschland geflohnen ist. So einer Asylwerberin ist es einfach nicht zumutbar, dass ihr Asylantrag von einer Juristin der Asylbehörde bearbeitet wird, die Kopftuch trägt oder einem Juristen mit Salafistenbart. Zu dem in einzelnen Gerichten noch vorhandenen Schwurvorichtungen bestehend aus zwei Kerzen und einem Kruzifix meinte der renommierte österreichische Verfassungsrechtler Theo Öhlinger kürzlich zu Recht: "Christliche Kreuze haben in den staatlichen Verhandlungssälen nicht das Geringste verloren. Ein Atheist soll nicht länger gezwungen werden, vor dem Kreuz auszusagen." Erfreulicherweise setzt sich die Österreichische Richtervereinung un geschlossen und energisch dafür ein, dass innerhalb der Gerichtsbarkeit die seit dem 4. Jahrhundert bestehende Verquickung von Christentum und Staat endlich beseitigt wird.
14.02.17
12:22
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Säkularität bedeutet die Trennung von staatlicher und religiöser Macht, aber nicht die Trennung von Religion und Politik. Religionsfreiheit ist ein individuelles und kollektives rundrecht und erlaubt es Religionen, sich zu organisieren und ihre Anliegen in die politische Diskussion einzubringen. Im Staatsbetrieb / Im Privatbetrieb muss ein konkretes Fehlverhalten vorliegen, um ein religiöses Symbol verbieten zu können. Der Staat hat keine Religion. Er macht sich das religiöse Symbol auch nicht zu eigen. Das Kopftuch bleibt ein individuelles Bekenntnis der Trägerin.
15.02.17
1:13
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Das Karlsruher Urteil von 2015, wonach ein pauschales Kopftuchverbot nicht zulässig sei, sondern eine "konkrete Gefährdung des Schulfriedens" vorliegen muss, zeugt nur davon, dass die deutschen Richter der Kernfrage einstweilen ausweichen und sich kurzfristig einmal lieber auf fragwürdige Weise durchschlängeln wollten. Dass Kopftücher von Musliminnen, Wachturm-Aufnäher von Zeugen Jehovas, Prophet-Joseph-Smith-Krawatten von Mormonen oder "Gut Ohne Gott"- Buttons immer dann zulässig sein sollen, wenn Eltern und Schüler diese oder andere religiöse Zeichen still hinnehmen, unzulässig hingegen, wenn sich Proteste regen und damit "der Schulfrieden gefährdet ist", ist eines Rechtsstaats unwürdig. Der Europäische Gerichtshof ist da schon weiter und hat klar erkannt, dass der Gesetzgeber einen Entscheidungsspielraum hat, solange niemand diskriminiert wird. D.h. entweder "gleich viel" oder "gleich wenig" an sichtbarer Religion, Weltanschauung, politischer oder sonstiger Anschauung - Fall "Sahin gegen die Türkei/EGMR-Beschwerde Nr 44774/98 vom 10. 11. 2005 oder dieUrteile Dogru und Kervanci gegen Frankreich/ EGMR-Beschwerden Nr 27058/05 und 31645/04, beide vom 4. 12. 2008
15.02.17
13:07
all-are-equal sagt:
In § 1 des Berliner Neutralitätsgesetz steht derzeit: Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei beschäftigt sind, dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Das gilt im Bereich der Rechtspflege nur für Beamtinnen und Beamte, die hoheitlich tätig sind. Das Berliner Neutralitäsgesetz ist so wie es ist verfassungskonform. Vefassungswidrig sind Gesetze hingegen häufig dann, wenn sie auf Tatbestandsvoraussetzungen abstellen, die nicht klar bestimmbar sind. "Gefährdung des Schulfriedens" wäre so ein verschwommener Anknüpfungspunkt.
16.02.17
9:21
Johannes Disch sagt:
@all-are.... Das aktuelle Urteil zeigt deutlich, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht verfassungskonform ist. Es wurde nicht verfassungskonform ausgelegt. Da hilft keine juristische Rabulistik. Es verstößt gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2015. Und genauso wurde das Urteil auch begründet. Nun sind wir mal gespannt, ob die unterlegene Seite in Revision gehen wird? Die meisten Verfassungsrechtler sind der Ansicht, dass Berlin dieses Gesetz dringend überarbeiten muss, da es sonst bei nächster Gelegenheit wohl komplett gekippt wird. Wie zu hören ist, will es Berlin nicht auf eine neue Ohrfeige vor Gericht ankommen lassen, sondern erwägt Veränderungen. Schon NRW musste 2015 sein "Neutralitätsgesetz" ändern und an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2015 anpassen und das Kopftuchverbot kippen.
16.02.17
13:37
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Die Karlsruher Richter sind der Kernfrage keineswegs ausgewichen, sondern haben eine Grundsatzentscheidung getroffen: Ein pauschales Kopftuchverbot ist nicht verfassungskonform. Man kann in einer Grundsatzentscheidung nicht alle Eventualitäten abdecken. Dies-- zum Beispiel ob eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegt-- muss immer im konkreten Einzelfall entschieden werden. Bisher ist aber noch kein Fall bekannt, dass eine mit dem Kopftuch unterrichtente muslimische Lehrerin den Schulfrieden gestört hätte, weder in Berlin noch in sonst einem Bundesland.
16.02.17
16:19
1 2