Frankreich

Halal-Markt muss Schweinefleisch verkaufen

Der Besitzer eines Pariser Halal-Markts muss künftig auch Schweinefleisch und Alkohol verkaufen. Andernfalls wird sein Halal-Markt von der Stadtverwaltung geschlossen.

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2016
Symbolbild: Halal-Markt © Christopher Paquette auf flickr (CC BY 2.0), bearbeitet by IslamiQ.

Einem Halal-Markt im Pariser Vorort Colombes droht die Schließung seines Supermarkts. Die Stadtverwaltung fordert die Erweiterung seines islamkonformen Sortiments mit Schweinefleisch und Alkohol. Die Begründung der Stadtverwaltung ist, dass im Pachtvertrag von einem „Gemischtwarenladen“ die Rede sei. Dann müsse der Laden auch ein gemischtes Sortiment anbieten. Gerade alten Menschen, so die Argumentation, sei der Weg zu einem größeren Supermarkt in einiger Entfernung nicht zuzumuten, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

„Bürgermeisterin Nicole Goua hat den Laden selbst besucht und den Besitzer aufgefordert, Alkohol und Produkte, die nicht halal sind, zu verkaufen“, sagte der Sprecher der Stadt, Jérôme Besnard, dem „Telegraph“.

Indes zeigt sich der Supermarktbesitzer Soulemane Yalcin fassungslos. Er habe den Pachtvertrag im vergangenen Jahr von einem anderen Markt übernommen. Im Pachtvertrag sei die Rede vom Führen eines Gemischtwarenladens und „verwandten Tätigkeitsbereichen“, das könne man sehr weit auslegen, sagte er der Zeitung Le Parisien.

Er orientierte sich nach der Nachfrage in der Umgebung und entschied sich als Geschäftsmann für ein Halal-Markt. Außerdem gebe es in Läden, in denen Alkohol verkauft wird, oft Probleme.

Yalcins Pachtvertrag läuft noch bis 2019. Die Behörden wollen nun vor Gericht eine Kündigung erwirken. Die Verhandlung soll Mitte Oktober beginnen.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Worin besteht da eigentlich das Problem? Der Inhaber muss ja Schweinefleisch und Alkohol nicht selbst konsumieren, sondern nur zum Verkauf anbieten. Jeder Buchhändler hat hunderte Bücher im Sortiment, die er selbst nicht lesen würde. Jede Boutique Klamotten, die der Inhaber selbst nicht tragen würde. Ich habe den Eindruck, dass der Pächter dieses Gemischtwarenladens seine religiösen Ernährungsdogmen in Wahrheit gerne der gesamten Wohnbevölkerung in der Umgebung aufzwingen würde, d.h. missionarisch tätig werden möchte. Darum ist es gut, dass die Gewerbebehörde eingreift, um eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Produkten für verschiedene Geschmäcker zu garantieren.
09.08.16
7:32
Andreas sagt:
Schon wieder so ein Blödsinn. Wer definiert denn, wie genau die Mischung eines Gemischtwarenladens auszusehen hat? Ist es nicht schon ein Gemischtwarenladen, wenn neben Lebensmitteln z.B. auch kleinere Haushaltsartikel verkauft werden? Das ist doch mal wieder ganz offensichtlich nur Schikane.
09.08.16
9:48
Manuel sagt:
In Europa gehört nun mal Schweinefleisch und Alkohol zur Ess- und Trinkkultur, wenn das den Moslems nicht passt, es gibt wie gesagt genug islamische Länder!
09.08.16
12:10
Düsselbarsch sagt:
Na was denn nun? Gehört saufen und verschlingen von Schweinefleisch aus Massentierhaltungen (zu ca. 95 % schätze ich) nun zur europäischen Leitkultur (Manuel) oder sollen wir Notrationen dieser Genüsse einbunkern "um die Versorgung der Bevölkerung" (Frau Fabel) zu sichern. Mal etwas ernster: Einen Kaufmann zu zwingen, bestimmte Produkte anzubieten, ist gewiss nicht Teil der bürgerlich-liberalen Gewerbefreiheit, die wohl eher zur europäischen Tradition gehört.
09.08.16
18:36
Oberberger sagt:
Dann muss auch in Läden mit veganen und vegetarischen Produkten Fleisch angeboten werden. Damit auch ja kein Sinn mehr in einem veganen bzw. Vegetarischen Laden bestehen bleibt
09.08.16
19:25
Ignaz sagt:
Das erinnert mich irgendwie an das dritte Reich. Leider sind wir Menschen zu DUMM!! Und die Geschichte wird sich immer wieder wiederholen. Nur die Aktöre ändern sich.
10.08.16
9:21
@Ute Fabel sagt:
Es ist Muslimen untersagt Produkte zu verkaufen, die ihrem Glauben nach verboten sind. Ausnahmen bestätigen die Regel.
10.08.16
9:21
@Manuel sagt:
HEIMAT bedeutet mehr als nur Religion oder Nationalität.
10.08.16
9:25
Ilse Stern sagt:
@Ute Fabel, dass er es selbst konsumieren müsste hat uns in der Nation der liberté eigentlich noch gefehlt um die Absurdität zu vervollständigen. Wenn ich meiner Überzeugung entsprechend einen Bioladen aufmache dann werde ich sicherlich von der Freiheit unser ach so tollen Verfassung mit Sicherheit unterstütz und falls nicht vom Volk mit Fleisch und Blut verteidigt. Sollte aber einer auf die Idee kommen seine Brötchen zu verdienen auf seine Art darf diese niemals mit seiner Religion vereinbar sein. Wo kommen wir denn hin wenn ein Muslim in Frieden leben UND arbeiten darf. Jude jagen war gestern. Sagt meine Großmutter zu recht.
10.08.16
15:14
Ute Fabel sagt:
@Ilse Stern: Der Pächter eines Supermarkts hat sich offenbar nicht an die Auflagen des Pachtvertrags mit der Stadt gehalten, weshalb die Stadtverwaltung als Eigentümer und Verpächter an eine Neuverpachtung an einen anderen Pächter denkt. Was ist daran so skandalös? Soll Religionsfreiheit bedeuten, dass es jedem beliebig unter Berufung auf religiöse Dogmen freigestellt sein soll gegen aufrechte Verträge zu verstoßen? In diesem Zusammenhang an die Judenverfolgung im Driten Reich anzuspielen ist völlig angebracht. Will der Pächter einen Halal-Laden führen, kann er sich um eine anderen Pachtvertrag mit einem anderen Eigentümer bemühen oder selbst ein Lokal kaufen. In Wien gibt es große Zahl von Läden in sozialen Wohnbauten im Eigentum der Stadt, die allesamt allesamt als Supermärkte oder Bäckereien und weder als Bio- und Halal-Läden geführt werden, um die gebotene Breitenwirkung zu erzielen.
11.08.16
9:33