Islamisches Zentrum Münster

Lösung für Islam-Zentrum Münster gesucht

Dem Zentrum für islamische Theologie in Münster fehlt ein Beirat, der über Lehrpersonal und Lehrinhalte bestimmen soll. Nun soll möglichst schnell eine Lösung gefunden werden.

22
02
2016
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Schloss Münster
Das Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Münster übernimmt Islam-Archiv © by Anıl Öztaş auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Das Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) an der Universität Münster wurde 2011 gegründet und lehrt 677 Studenten. Um jedoch den Betrieb vollends aufzunehmen, fehlt ihr ein zentrales Gremium: der Beirat. Dieser entscheidet über die Auswahl von Professoren und die Lehrinhalte.

Zudem ist nur einer der fünf Lehrstühle mit dem Leiter Mouhanad Khorchide besetzt. Ein weiterer Professor wartet auf die offizielle Ernennung – und vertritt sich bis dahin quasi selbst. Laut Verfassung sollen Religionsgemeinschaften, genau wie die Kirchen, selbst über Lehrpersonal und Lehrinhalte bestimmen können. Der provisorische Beirat dient als Ersatz für die Religionsgemeinschaft, da der Staat die islamischen Religionsgemeinschaften als solche nicht annimmt. Wichtig ist es dabei, dass der Beirat das Bekenntnis gewährleisten kann.

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) entscheidet über die vier Mitglieder des Beirats. Dies sei aber bislang nicht geschehen, teilte die Uni-Leitung mit. Der KRM-Sprecher Zekeriya Altuğ versichert: Der KRM hätte sehr wohl Beiratsmitglieder benannt. Jedoch habe es Uneinigkeiten wegen den Kandidaten gegeben, sodass sich der Beirat nicht zusammensetzen konnte. Das Scheitern des Zusammenkommens resultierte daraus, dass die Universitätsleitung Bedenken bezüglich einiger Kandidaten äußerte und sie nicht akzeptierte.

„Durch die Ablehnung haben wir wertvolle Zeit verloren und konnten die Probleme nicht lösen. Das Selbstbestimmungsrecht der muslimischen Religionsgemeimschaften wurde eingeschränkt“, meint der Islamratsvorsitzende Burhan Kesici. Laut Kesici besteht die eigentliche Hürde in dem Beiratssystem selbst. „Der Beirat ist nur eine Notlösung. Er wurde vor fünf Jahren eingerichtet. Wir haben das damals mitgetragen, um den Weg zu einer endgültigen und verfassungskonformen Lösung freizumachen. Nun müssen wir einen Schritt weitergehen“.

Der Senat hat indes das Benennungsverfahren reformiert: Nicht mehr der Koordinationsrat, sondern dessen vier Gemeinschaften sollen nun jeweils in Eigenregie zwei Personen für den Beirat bis Ende März benennen.

Die ausstehenden Entscheidungen wirken sich sowohl personell, als auch auf die Lehrinhalte aus. (KNA, iQ)