Grün-Rot

Regierung will muslimische Feiertage stärken

Rund jeder vierte Einwohner im Südwesten hat ausländische Wurzeln. Ein neues Gesetz soll die Chance zum Moscheebesuch an Feiertagen stärker gesetzlich verankern. Arbeitgeber sehen das auch als zusätzliche Belastung für Unternehmen.

12
05
2015

Mit einem neuen Gesetz will die grün-rote Landesregierung die Chancengleichheit für Millionen Migranten vorantreiben. Muslime und Aleviten sollen etwa ein Recht darauf bekommen, an den drei wichtigsten religiösen Feiertagen den Gottesdienst zu besuchen. Sie müssen dann nicht zur Arbeit kommen – der Arbeitgeber soll dies nur aus schwerwiegenden Gründen untersagen können. Wenn der Betrieb dann aber den Lohn für den Arbeitsausfall kürzt, muss der Arbeitnehmer das hinnehmen. Der Arbeitgeberverband ist von den Plänen nicht begeistert.

Die Eckpunkte für das Partizipations- und Integrationsgesetz aus dem Haus von Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sollen an diesem Dienstag ins Kabinett. Sie liegen der „Südwest Presse“ (Montag) und der „Deutschen Presse-Agentur“ vor.

In Baden-Württemberg haben rund 2,7 Millionen Einwohner einen Migrationshintergrund – das ist etwa jeder Vierte der insgesamt rund 10,5 Millionen Einwohner. Darunter sind rund 550 000 Muslime und Aleviten.

Dem Vernehmen nach können Muslime schon heute Urlaub an ihren Feiertagen nehmen – was die Arbeitgeber aber ausschlagen könnten. Mit dem neuen Gesetz sollen die Hürden für eine Ablehnung des Anliegens steigen. Dabei sollen Muslime und Aleviten für die Dauer des Gottesdienstes von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben können. Pläne, islamische Feste als zusätzliche arbeits- und schulfreie Feiertage staatlich anzuerkennen, gibt es aber weiterhin nicht, wie ein Sprecher des Integrationsministeriums am Montag in Stuttgart sagte.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Baden-Württemberg, Gökay Sofuoglu, begrüßte das Vorhaben der Landesregierung dennoch. Zwar wäre eine Lohnfortzahlung für die Zeit der Gottesdienstteilnahme schöner gewesen. Das sei aber etwas, was die Arbeitnehmer individuell mit ihren Betrieben vereinbaren könnten. Bislang habe sich die Gesetzgebung in Deutschland auf Sanktionen gegen Migranten und Ausländern konzentriert – etwa, wenn gegen Aufenthaltrecht verstoßen werde. Das geplante Integrations- und Partizipationsgesetz sei ein überfälliger Kurswechsel – hin zu der seit langem diskutierten Willkommenskultur für Ausländer in Deutschland.

Kritik der Arbeitgeber

Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber im Südwesten, Peer-Michael Dick, sieht das Thema Freistellungen kritisch. „Religionsfreiheit und –ausübung ist ein geschütztes Grundrecht, das auch von den Arbeitgebern im Land respektiert wird.“ Den Arbeitnehmern stehe bereits offen, für Gottesdienste Urlaub zu nehmen. „Im Regelfall wird dieser Urlaub auch gewährt.“ Daher gebe es keinen Anlass für schärfere Regelungen. Der Gesetzgeber stelle bereits viele neue Anforderungen an die Unternehmen. Dick nannte die Familienpflegezeit und die Elternzeit als Beispiele. „Diese Politik stellt eine tröpfchenweise Belastung der Unternehmen dar, die es in der Summe den Betrieben immer schwieriger macht, erfolgreich zu agieren.“

Das neue Gesetz soll noch vor der Landtagswahl im Parlament beschlossen werden. Nach den Eckpunkten folgt ein Referentenentwurf, über den die Regierungsfraktionen entscheiden müssen. Voraussichtlich im Sommer gibt es eine Anhörung zum Gesetzentwurf. Dann sollen Muslime und Aleviten auch erklären, für welche drei Feiertage sie die Möglichkeit des Gottesdienstbesuchs verankert haben möchten.

Weitere Punkte der Gesetzesnovelle: Die Hochschulen sollen Migranten gezielt für die Aufnahme eines Studiums ansprechen. Jede Hochschule soll eine Antidiskriminierungsstelle einrichten, an die sich Menschen wenden können, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft oder aus anderen Gründen benachteiligt fühlen. Das Land selbst will dafür sorgen, dass der Anteil von Migranten in der Landesverwaltung steigt. (dpa)

Leserkommentare

Andreas sagt:
Es wird Zeit, das System der Feiertage in Deutschland völlig neu zu denken. Fixe gesetliche Feiertage sollten nur noch der 1. Januar, der 1. Mai und der 3. Oktober sein. Darüber hinaus sollte es ein Kontingent an Feiertagen geben, die jeder Arbeitnehmer beliebig auf die Feiertage seiner jeweiligen Religion legen kann. Irgendwelche betrieblichen Belange sollten dabei unbeachtlich sein. Wenn die Arbeitgeber kein Problem damit haben, den Muslimen an ihern Feiertagen Urlaub zu geben, leuchtet es mir nicht ein, weswegen sie sich gegen ein entsprechendes Gesetz sperren. Damit würde dann doch eigentlich nur kodifiziert, was angeblich bereits gelebte Praxis ist.
12.05.15
12:18
Reinhard Moysich sagt:
Verfassungswidrige staatliche christliche Feiertage abschaffen! Erst vor kurzem hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass gemäß Grundgesetz-Art. 4 das Christentum generell und daher auch nicht gegenüber dem Islam bevorzugt werden darf. Dies würde hier bedeuten, dass der Islam ebenso viele christliche Feiertage bekommen müsste wie das Christentum. Aber dieser Art. 4 verlangt allgemeine Weltanschauungsneutralität des Staates; d.h., keine der ca. 4000 untereinander völlig gleichberechtigten religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Also entweder müssten alle Weltanschauungen vom Staat her ihre jeweiligen Feiertage erhalten – oder keine von ihnen. Und da Ersteres praktisch nicht möglich ist, bleibt nur Letzteres übrig. Gerecht und sinnvoll wären nur strikt weltanschauungsneutrale Feiertage, wie z.B. Feiertage des Friedens, der Gerechtigkeit, Liebe, Natur – und zusätzlich für jeden Menschen z.B. fünf zusätzliche individuelle Feiertage gemäß seiner jeweiligen Weltanschauung.
12.05.15
15:18