Berliner Neutralitätsgesetz

Gutachten: „Kopftuch fördert Konflikte in der Schule“

Kein Kopftuch, keine Kippa, kein Kreuz. Das Berliner Neutralitätsgesetz hatte zuletzt immer wieder für Debatten gesorgt. Nun liegt ein Gutachten vor.

05
09
2019
Symbolbild: Lehrerin mit Kopftuch in der Schule, CDU © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Lehrerin mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Mit einem neuen Rechtsgutachten zum Berliner Neutralitätsgesetz will die Senatsbildungsverwaltung ihre Position im anstehenden „Kopftuch-Prozess“ gegen eine muslimische Lehrerin vor dem Bundesarbeitsgericht stärken. Das Gesetz verstoße „weder gegen das Grundgesetz noch gegen Normen des Rechts der Europäischen Union noch gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“, erklärte der Verfasser der Studie, der Gießener Rechtswissenschaftler Wolfgang Bock, am Donnerstag in Berlin.

Bei der Vorstellung der 122-seitigen Studie erklärte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) zur Begründung ihres Auftrags zu dem Gutachten, das Land Berlin wolle „für künftige Prozesse rechtlich auf der sicheren Seite sein“. Bock betonte, das im Gesetz festgeschriebene „Verbot religiös ausdrucksstarker Kleidung wie des islamischen Kopftuchs“ einer Lehrerin sei „rechtmäßig und verhältnismäßig“. Das Neutralitätsgesetz verbietet Grundschullehrern und anderen staatlichen Bediensteten, bei der Arbeit sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole und Kleidungsstücke zu tragen.

„Kopftuch fördert Konflikte in der Schule“

Das Land Berlin musste in mehreren Fällen durch Gerichtsbeschluss Schadensersatz an abgelehnte Lehramtsbewerberinnen zahlen, die nur mit Kopftuch unterrichten wollten. In einem der Fälle ging das Land beim Bundesarbeitsgericht in Revision, wie die Prozessbevollmächtigte der Bildungsverwaltung bestätigte. Im kommenden Jahr sei mit mehreren Verhandlungen zu rechnen

In seinem Gutachten vertritt Bock die Auffassung, ein Kopftuch fördere „unabhängig von den Motiven seiner Trägerin“ die aus einer „islamischen Religionskultur“ entstehenden Konflikte an der Schule. Unter Berufung auf internationale Studien gibt er an, dass 40 bis 60 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime durch eine Kultur geprägt seien, die eine Unterordnung der Frau propagiere. Nach ihrer Religionskultur müssten sie dafür auch in ihrem sozialen Umfeld eintreten. Davon seien auch die mehr als 25 Prozent muslimischen Schüler in Berlin beeinflusst.

Gutachten kritisiert „widersprüchliche Rechtsprechung“

Das Neutralitätsgesetz sichere das Recht der muslimischen Schülerinnen „auf ungehindertes Lernen und religiöse Selbstbestimmung“, so der Gutachter. Er kritisiert in seiner Studie die „widersprüchliche Rechtsprechung“ des Bundesverfassungsgerichts in der Frage. Während dessen Zweiter Senat 2003 ein weitgehendes Verbot religiöser Symbole in Landesgesetzen ermöglicht habe, habe der Erste Senat 2015 das Tragen des islamischen Kopftuchs in der Schule in der Regel gestattet. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Brad Lewis sagt:
Dieses Gutachten bringt uns hoffentlich weiter auf dem Weg zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum Schutz vor einer zunehmenden Islamisierung mit Umfunktionierung unseres Schulwesens.
05.09.19
22:49
Echte Probleme bitte! sagt:
Bitte in Relation setzen, sehen, hören, handeln, agieren! Deutschland hat bei allen internationalen Vergleichsarbeiten/- wettbewerben bezüglich der Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerschaft in den letzten 20 Jahren stetig abgebaut: PISA, TIMSS, IGLU mit Position 20 und schlechter usw. Die echten Probleme der Gesellschaft sind nicht Lehrerinnen mit Kopftuch, sondern die Mehrheit derjenigen Lehrerinnen und Lehrer, die diese schlechten und beschämenden Leistungen der „zukünftigen Steuerzahler“ weiterhin in den Abgrund driften lassen. Während im Osten Gemeinden gibt, wo 10 bis 20 % der Lehrer überhaupt eine Lehrbefähigung besitzen, können ja nur zukünftige Analphabeten und SS-Sympathisanten herangezogen werden. Gibt es denn niemanden, der dem Spuk ein Ende bereitet und über echte Probleme redet?
06.09.19
21:29
Emanuel Schaub- sagt:
Mit Verlaub:ich unterstelle einfach einmal ,dass die überwiegende mehrzahl aller schüllerin(nnen) herzlich (passt wenig der ausdruck...) vom Islam resp. seiner Religionskultur (der Ausdruck von dieser Seite genutzt ist doch gerade das Gegenteil von dem was sie (die "Seite") ausdrückken will ,von dem was der begrif in Wahhrheit ausdrückt -also ESPEKT vor der Religion bzw. ihrer Kulturellen Höhe !!! Mal wieder ;man spürt die Absicht resp. die Dummheit?? der Benutzer . Wie auch immer -somit ist es nur faselei "auf höherem?) Niveau. gruss emanuel
07.09.19
13:12
Ute Fabel sagt:
Es ist ein wichtiges Zeichen des Respekts vor Andersdenkenden, dass Lehrer im öffentlichen Schulsystem ihre religiöse oder weltanschauliche Gesinnung optisch nicht ständig aufdringlich vor sich hertragen. Das Berliner Neutralitätsgesetz ist vorbildlich und sollte vor unsachlichen Angriffen seitens dogmatisch orientierter Lobby-Gruppen entschlossen verteidigt werden.
12.09.19
8:41
Ethiker sagt:
Hallo Ute Fabel, Ihr Begriff des Respekts muss begründet werden, ein subjektives definiertes Respektverständnis hilft keinen weiter. Andernsfalls könnte jeder zu ihnen den eigenen Respektbegriff aufzuwingen, eben wie sie das selbst tun. Und hier sind wir schon bei dem Problem: Der Respektbegriff ist ein ausgehandelter Begriffe zwischen tradierten Werten, Normen, und Weltvorstellungen. Neutralität wäre eben genau dann der Fall, wenn man Werte und Normen als auch Wertvorstellungen begründet. Aber auch die Begründung muss genau betrachtet werden will man einen Ausgleich schaffen im Sinne eines Konzepts wie eines Freiheitsbegriff schaffen. Da sie gleich zu einer Verteidigung aufrufen, zeigt ihren Fundamentalismus. Man muss deshalb annehmen, sie sind nicht um einen Ausgleich bemüht, aus welchen Gründen auch immer. Und damit haben sie sie auch jeglichen Begriff des Respekts untergraben, der auf einen Ausgleich der Interessen beruht.
14.09.19
11:58
Ute Fabel sagt:
@ Ethiker: Denjenigen, die für das Kopftuchtragen von Lehrerinnen im öffentlichen Schulsystem eine Lanze brechen, geht es doch nur um Dogmenpflege und Lobbyinteressen. Der vermeintliche Kampf gegen „Diskriminierung“ ist doch nichts als eine vorgeschobene Mogelpackung. Der Mathematiklehrer und leidenschaftliche Atheist Philipp Möller ist im Fernsehen schon öfters mit T-Shirts aufgetreten, auf denen „Gottlos Glücklich“ zu lesen war. Das ist privat sein gutes Recht, im Klassenzimmer hätte dieses Outfit nichts zu suchen. Das optische Neutralitätsprinzip ist Interessenausgleich, bei welchem für alle mit gleichem Maß gemessen wird.
15.09.19
19:14
Ethiker sagt:
"Denjenigen, die für das Kopftuchtragen von Lehrerinnen im öffentlichen Schulsystem eine Lanze brechen, geht es doch nur um Dogmenpflege und Lobbyinteressen. Der vermeintliche Kampf gegen „Diskriminierung“ ist doch nichts als eine vorgeschobene Mogelpackung." Das beschreiben sich selbst gar nicht mal so schlecht. Sie tuen eben genau das. Außerdem haben sie auf die Frage nicht geantwortet. Und dann bemühen sie einen dreisten Vergleich mit einer unwichtigen Persönlichkeit. Eine Gläubige einer Weltreligion mit diesen Mann zu vergleichen ist grundlegend falsch, weil sie nichts demonstrieren will wie er, das ist nur ihre Wahrnehmung ihre Projektion, sondern das Koptuch zu ihrer wichtigen Glaubenspraxis gehört. Dann machen sie enfach weiter wie in ihrem Post zuvor auch. Sie haben erst einen subjektiven Respektbegriff behauptet und jetzt ihr eigens optisches Neutralitätsprinzip. Dann sprechen sie von "Intressensausgleich", denn sie vorher schon als bekannt voraussetzen ohne ihn zu erläutern. So etwas nennt man autoritär, total und diktatorisch oder einfach falsch. Aber auch unehrlich oder verdeckent sind zutreffende Vokabeln. Dass sie dann selbstverständlich von einem gleichen Maß sprechen, unterstreicht ihre subjektiven Vorstellungen von Interessensausgleich und Neutralitätsprinzip. Alle ihrer Aussagen sind damit inhaltslos und subjektiv. Probieren sie es woanders.
20.09.19
20:27
thOMAS sagt:
ich bin gegen das Kopftuch ganz klar und deutlich klar gibt es viele Frauen die das gerne anziehen aber wenn ich mir anschaue dass kleine Mädchen mit 5 oder 6 das tragen dann ist es ein NO- GO. ich vermute dass der Großteil das aufgezwungen kriegt. Und ich habe 10 Muslime gefragt nirgends im Koran steht dass man ein Kopftuch tragen muss !! Aber !! Ich find es eine Unverschämtheit dass diese Diskussionen von rechten und rassisten und faschisten benutzt werden um gegen Muslime und Minderheiten zu hetzen siehe auch cdu mit ihren Burkaverboten usw. in ganz Deutschland gibt es bestimmt keine 5 einheimischen Burkaträgerinnen
21.09.19
16:09
Ute Fabel sagt:
@ Ethiker "Eine Gläubige einer Weltreligion mit diesen Mann zu vergleichen ist grundlegend falsch" Nur nach dem Koran sind "Ungläubige" Menschen zweiter Klasse. Deshalb sitzt Raif Badawi in Saudi Arabien, wo islamisches Recht angewendet wird, auch schon jahrelang im Gefängnis und wurde gefoltert. Gemäß der deutschen und österreichischen Verfassung hingegen sind Atheisten und Gläubige gleichwertig und unterliegen gleichen Rechten und Pflichten.
24.09.19
10:22
Ethiker sagt:
Ute Fabel, vielen Dank für ihren Fehlschluss, Strohmann sagt man dazu. Eine Gläubige einer Weltreligion, eine Gläubiger einer Zivilreligion etc. sind Gläubige. Sie hingegen konstruieren einen Strohmann, denn niemand spricht von Ungläubigen. Alle Menschen sind in allen Weltreligionen, ausser dem Judentum grundsätzlich gleich. Sie konstruieren wieder einen Strohmann, behaupten sie doch, daas der Islam zwischen Menschen erster und zweiter Klasse unterscheidet. Etwas mehr Kenntnis über die Weltreligion, bitte. Hinweis: Nach dem Islam kann sich kein Muslim sicher sein in das Paradies zu gelangen. Viele Muslime mit denen man spricht, haben zudem eine ganz andere Vorstellung von islamischen Recht als Saudi-Arabien. "Gemäß der deutschen und österreichischen Verfassung hingegen sind Atheisten und Gläubige gleichwertig und unterliegen gleichen Rechten und Pflichten." Formal ja, in der Rechtspraxis hingegen nicht. Rechtspraxis ist lebendig nicht formal starr. Es gibt genug Hinweise auf Ungleichwertigkeit. Siehe NSU.
24.09.19
19:23
1 2 3 5