Berliner Neutralitätsgesetz

Gutachten: „Kopftuch fördert Konflikte in der Schule“

Kein Kopftuch, keine Kippa, kein Kreuz. Das Berliner Neutralitätsgesetz hatte zuletzt immer wieder für Debatten gesorgt. Nun liegt ein Gutachten vor.

05
09
2019
Symbolbild: Lehrerin mit Kopftuch in der Schule, CDU © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Lehrerin mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Mit einem neuen Rechtsgutachten zum Berliner Neutralitätsgesetz will die Senatsbildungsverwaltung ihre Position im anstehenden „Kopftuch-Prozess“ gegen eine muslimische Lehrerin vor dem Bundesarbeitsgericht stärken. Das Gesetz verstoße „weder gegen das Grundgesetz noch gegen Normen des Rechts der Europäischen Union noch gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“, erklärte der Verfasser der Studie, der Gießener Rechtswissenschaftler Wolfgang Bock, am Donnerstag in Berlin.

Bei der Vorstellung der 122-seitigen Studie erklärte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) zur Begründung ihres Auftrags zu dem Gutachten, das Land Berlin wolle „für künftige Prozesse rechtlich auf der sicheren Seite sein“. Bock betonte, das im Gesetz festgeschriebene „Verbot religiös ausdrucksstarker Kleidung wie des islamischen Kopftuchs“ einer Lehrerin sei „rechtmäßig und verhältnismäßig“. Das Neutralitätsgesetz verbietet Grundschullehrern und anderen staatlichen Bediensteten, bei der Arbeit sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole und Kleidungsstücke zu tragen.

„Kopftuch fördert Konflikte in der Schule“

Das Land Berlin musste in mehreren Fällen durch Gerichtsbeschluss Schadensersatz an abgelehnte Lehramtsbewerberinnen zahlen, die nur mit Kopftuch unterrichten wollten. In einem der Fälle ging das Land beim Bundesarbeitsgericht in Revision, wie die Prozessbevollmächtigte der Bildungsverwaltung bestätigte. Im kommenden Jahr sei mit mehreren Verhandlungen zu rechnen

In seinem Gutachten vertritt Bock die Auffassung, ein Kopftuch fördere „unabhängig von den Motiven seiner Trägerin“ die aus einer „islamischen Religionskultur“ entstehenden Konflikte an der Schule. Unter Berufung auf internationale Studien gibt er an, dass 40 bis 60 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime durch eine Kultur geprägt seien, die eine Unterordnung der Frau propagiere. Nach ihrer Religionskultur müssten sie dafür auch in ihrem sozialen Umfeld eintreten. Davon seien auch die mehr als 25 Prozent muslimischen Schüler in Berlin beeinflusst.

Gutachten kritisiert „widersprüchliche Rechtsprechung“

Das Neutralitätsgesetz sichere das Recht der muslimischen Schülerinnen „auf ungehindertes Lernen und religiöse Selbstbestimmung“, so der Gutachter. Er kritisiert in seiner Studie die „widersprüchliche Rechtsprechung“ des Bundesverfassungsgerichts in der Frage. Während dessen Zweiter Senat 2003 ein weitgehendes Verbot religiöser Symbole in Landesgesetzen ermöglicht habe, habe der Erste Senat 2015 das Tragen des islamischen Kopftuchs in der Schule in der Regel gestattet. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: "Es braucht nicht für jeden Kram ein Gesetz." Dass Lehrer im öffentlichen Schulsystem ihre politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen nicht aufdringlich optisch zur Schau zu stellen haben und dass minderjährige Schulkinder nicht zu bloßen Objektiv der Religions- bzw. Weltanschauungsausübung verantwortungsloser Eltern herabgewürdigt werden dürfen, indem sie in religiöse oder politische Kleidung mit Uniformcharakter gesteckt werden, bedarf unbedingten einer rechtlichen Regelung. Kopftuch, Kippa, Kreuzkette, "Gottlos-Glücklich"-Anstecker, Che-Guevara-Shirt und Burschenschafterkappe haben im öffentlichen Bildungssystem nichts zu suchen.
07.11.19
12:24
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (07.11.19, 12:24) -- "Kopftuch...haben im öffentlichen Bildungssystem nichts zu suchen." (Ute Fabel) Das ist nicht mehr als ihre subjektive Meinung. Und diese ist zum Glück nicht der Maßstab. Genauso wenig wie die subjektive Meinung von irgend jemand anders. Der Maßstab ist unsere Rechtsordnung. Und da geht es um Tatsachen und um objektive Fakten. Und diese sind nun mal anders als ihre subjektive Meinung. Unsere Rechtsordnung erlaubt das Tragen des Kopftuchs an öffentlichen Schulen für Lehrerinne. Und für Schülerinnen sowieso. Das ist offizielle Rechtsprechung des obersten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts. Und diese ist verbindlich. Und nicht ihre subjektive Meinung. Diese Rechtsprechung ist übrigens auch für Sie verbindlich. Auch wenn sie einen andere Meinung dazu haben. Wie gesagt, es geht nicht um subjektive Meinungen. Es geht um Tatsachen und Fakten. Und diese sind nun einfach mal anders als ihre subjektive Meinung.
13.11.19
14:58
IslamFrei sagt:
An Disch Es ist Ca 2 - 3 Wochen her, da habe ich zum sovielten Mal geschrienen, dass sie mit ihrenBehauptungen RE USA und Kopflappen grund falsch liegen. Ich habe noch keine Publikation meines Postes gesehen, aber der Islamiq- Senzior kassiert nun mal gerne Islamkrietische Beiträge, .um den scheinbaren Durchschnitt Islamfreundliche Beiträge künstlich zu erhöhen. Vielleicht liegt es bei dem noch in seinem Papierkorb " IslamKritik " Mein Beitrag schliesst mit dem bekannt-verdienten Vorwurf auf sie:gemünzt: betrifft ihres typischen Halbwissens: " Si tacuises, philosopulis mantisses " So findet ihr Senzor es leichter zurück. IslamFrei
02.09.21
23:45
IslamFrei sagt:
An Frau Ute Fabel, sie schreibt: Weit Sadistischeres wird Nichtschristen dann noch in der Offenbarung Johannes verkündet, die Bestandteil des Neuen Testaments ist. In der Tat hört sich die Offenbarung des Johannes eher als ein Plagiat der Nostradamus - Nonsense an. als an seriöser Bericht Erstattung. Es war einmal, da sassen belesene Männer zusammen und wählten aus diverse religiöse Schriften solche aus, die sie würdig genug fanden, in der Sammlung " Bibel " so wie wir ihn heute kennen aufgenommen zu werden. Andere, ähnliche Schriften haben die verworfen. Es würde der Bibel einen kleinen Tick glaubwürdiger machen, die Johannes Offenbarung wäre damals ebenfalls verworfen. Heutige serieuse Bibel Kenner wundern sich noch immer und gehen eher davon aus, dass Johannes auf der einsamen Insel Patmos an Demenz litt; das würde die Seltsame Geschichten am ehesten erklären. Dann würden Sie, Frau Fabel, dem armen Johannes sicher auch seinen Unfug nachsehen. Besten Gruss, IslamFrei
29.10.21
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