









Die Eltern eines Schülers, der einen schulischen Moscheebesuch wegen Bedenken gegenüber dem Islam schwänzte, müssen hierfür ein Bußgeld zahlen. Dies bestätigte das Oberlandesgericht.
Die Eltern eines Schülers, der einen schulischen Moscheebesuch schwänzte, wurden wegen Verstoßes gegen das Schulgesetz zu einer Geldbuße verurteilt.